Energieaudit für Flughäfen & Bahnhöfe

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Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Erfüllung der Auditpflicht

Sie unterliegen der gesetzlichen Auditpflicht? Wir sorgen dafür, dass Sie Anforderungen fristgerecht und vollständig erfüllen.

Sicherheit bei Fristen

Wir behalten Ihre Wie­der­ho­lungs­fris­ten im Blick und übernehmen auf Wunsch die elektronische Auditmeldung beim BAFA.

Spezialisiertes Wissen

Wir kennen die besonderen Ansprüche an großflächige Gebäude mit einer hohen Menge an Pu­bli­kums­ver­kehr.

Stets objektive Analyse​

Wir bewerten Gebäude, Technik und Prozesse ganzheitlich: unabhängig, nachvollziehbar & normgerecht.

Optionale Beratung

Sie möchten sich künftig von der Auditpflicht befreien? Wir prüfen, ob und wie ein En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem sinnvoll ist.

Energieaudit für Flughäfen und Bahnhöfe – das leisten wir für Sie

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für Nicht-KMUs alle vier Jahre vorgeschrieben, wenn sie noch nicht über ein zertifiziertes En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem ISO 50001 oder ein Um­welt­ma­nage­ment­sys­tem nach EMAS verfügen. So verfügt es das En­er­gie­dienst­leis­tungs­ge­setz (EDL-G).

Audits sind ein Weg, um Energiekosten zu senken, Prozesse zu optimieren und den Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu ebnen. Das gilt nicht nur bei technisch hochkomplexen, geografisch aber meist eher beschränkten Gebäudearten wie Laboren einem Rechenzentrum. Auch andere Gebäudearten können maßgeblich von einem solchen Audit profitieren! Gerade bei weit verzweigten, großen Anlagen wie Flughäfen und (Haupt-)Bahnhöfen, die technisch ebenfalls komplex sind und nahezu rund um die Uhr betrieben werden, steckt enormes Potenzial im richtigen Einsatz von Energie.

Wir führen den Energieaudit für Be­trei­ber­ge­sell­schaf­ten normgerecht, unabhängig und praxisnah durch. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen – sofern es unter die Auditpflicht nach § 8 EDL-G fällt – die Anforderungen fristgerecht und prüfbar erfüllt.

Flughäfen und Bahnhöfe im Vergleich: Vieles ähnlich, manches individuell

Trotz un­ter­schied­li­cher Nutzung weisen Bahnhöfe und Flughäfen in energetischer Hinsicht viele Gemeinsamkeiten auf:

  • Große Gebäudevolumina mit un­ter­schied­li­chen Nutzungszonen (z. B. öffentlich, technisch, gewerblich)
  • Hohes Be­su­cher­auf­kom­men mit teils 24/7-Betrieb
  • Komplexe Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung)
  • Strenge Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Komfort
  • Hoher Anteil an Grund­last­ver­brauch, etwa für IT, Si­cher­heits­tech­nik, Rolltreppen oder Gepäcksysteme

Unterschiede zeigen sich unter anderem in diesen Bereichen:

Bereich Flughäfen Bahnhöfe
En­er­gie­last­pro­fi­le Intensivere Klimatisierung, zusätzliche en­er­gie­in­ten­si­ve Systeme (z. B. Vor­feld­be­leuch­tung, Hangarheizungen) Geringere Zusatzlasten, stärker nut­zungs­ab­hän­gi­ge Profile
Zuständigkeiten & Be­trei­ber­struk­tu­ren Meist zentral durch eine Be­trei­ber­ge­sell­schaft geführt Häufig verschiedene Eigentümer und Betreiber (z. B. DB Station&Service, private Mieter, öffentliche Hand)
Tech­nik­zen­tra­li­sie­rung Zentrale Energieanlagen, einheitliche Steuerung Teilweise dezentrale Versorgung, verschiedene Anlagenträger

Unsere Energieberater kennen diese Strukturen und passen das Auditkonzept individuell an die Gegebenheiten Ihres Standorts an.

Unser Auditansatz für große Infrastrukturen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Flughäfen und Bahnhöfe gliedert sich bei Heid in mehrere Phasen:

  1. Initialgespräch & Sys­tem­ab­gren­zung
    • Abklärung der au­dit­pflich­ti­gen Einheiten (z. B. separate Be­trei­ber­ge­sell­schaf­ten eines Flughafens für Terminal, Vorfeld und Parkhaus etc.): Welche dieser Gesellschaften sind auditpflichtig?
    • Definition der Systemgrenzen (z. B. Mieterflächen, Energiearten, technische Infrastruktur im Eigentum Dritter, Gesamtcampus vs. Teilgebäude)
    • Prüfung vorhandener Ma­nage­ment­sys­te­me (z. B. ISO 50001, EMAS)
  2. Datenerhebung & Vor-Ort-Begehung
    • Sichtung von En­er­gie­ver­brauchs­da­ten, Lastprofilen, Be­triebs­hand­bü­chern
    • Begehung relevanter Gebäudeteile und Anlagen
    • Erfassung technischer Besonderheiten (z. B. Ge­bäu­de­leit­tech­nik, Förderanlagen)
  3. Analyse & Bewertung
    • Ermittlung des energetischen Ist-Zustands
    • Identifikation von Ein­spar­po­ten­zia­len mit Wirt­schaft­lich­keits­be­wer­tung
    • Priorisierung nach Kosten-Nutzen-Verhältnis
  4. Auditbericht & Hand­lungs­emp­feh­lun­gen
    • Vollständiger Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1
    • Konkrete Maß­nah­men­emp­feh­lun­gen inklusive CO₂- und Kosteneffekt
    • Vorschläge für or­ga­ni­sa­to­ri­sche und investive Maßnahmen
  5. Dokumentation & BAFA-Nachweis
    • Meldung des Audits im Online-Portal des BAFA und Bereitstellung der Unterlagen für mögliche Prüfungen
    • Fris­ten­kon­trol­le für Wie­der­ho­lungsau­dit: Es gelten Stichtage für Wie­der­ho­lungsau­dits alle 4 Jahre.
    • Optional: Aufbau eines En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tems

Unsere En­er­gie­au­di­to­ren verfügen über die notwendigen Zertifizierung nach DIN EN 16247-1 und ergänzen diese Fach­qua­li­fi­ka­ti­on mit Ge­bäu­de­kom­pe­tenz als Bauingenieure, Architekten und öffentlich bestellte Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge. Das bietet bei komplexen Infrastrukturen wie Flughäfen und Bahnhöfen einen entscheidenden Vorteil.

Typische Maß­nah­men­emp­feh­lun­gen aus dem Energieaudit

Je nach Standort, Technik und Nutzung ergeben sich bei einem Energieaudit für Flughäfen oder Bahnhöfe besonders häufig Potenziale in folgenden Bereichen:

  • Optimierung von Be­leuch­tungs­kon­zep­ten (z. B. LED-Umrüstung, Prä­senz­steue­rung)
  • Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung von Lüftungsanlagen (z. B. durch Vo­lu­men­strom­re­ge­lung oder Wär­me­rück­ge­win­nung)
  • Last­spit­zen­ma­nage­ment zur Reduktion von Grundgebühren
  • Temperaturzonen-Management in Wartehallen, Technikzonen, Shops
  • An­la­gen­op­ti­mie­rung bei Rolltreppen, Förderbändern, IT- und Serverräumen
  • Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme, insbesondere bei größeren Arealen

Wir zeigen Ihnen nicht nur technische Lösungen, sondern auch, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich am stärksten lohnen und wo sich Fördermittel nutzen lassen.

Unterstützung auch bei ISO 50001 & EMAS

Wer sich künftig von der En­er­gie­au­dit­pflicht befreien will, kann auf ein alternatives System setzen – etwa ein zertifiziertes En­er­gie­ma­nage­ment nach ISO 50001 oder ein Um­welt­ma­nage­ment­sys­tem nach EMAS.

Übrigens: Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) steigt für Betreiber von Flughäfen und Bahnhöfen der Druck, En­er­gie­ver­bräu­che und CO₂-Emissionen detailliert offenzulegen. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 liefert dafür wertvolle Daten und Maß­nah­men­emp­feh­lun­gen, die sich direkt in den Nach­hal­tig­keits­be­richt integrieren lassen.

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und begleiten Sie bei der Einführung. Gerade bei komplexen Infrastrukturen kann sich der höhere Aufwand durch strategische Vorteile auch im Hinblick auf ESG-Kriterien oder Be­richts­pflich­ten lohnen.

Ein Energieaudit für Flughäfen oder Bahnhöfe ist kein Standardprozess, sondern erfordert technisches Verständnis, Ge­bäu­de­kom­pe­tenz und ein klares Gespür für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.

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vor 2 Tagen
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H ppi
vor 9 Monaten
Die Beratung zur energetischen Sanierung war genau auf unser Gewerbeobjekt zugeschnitten. Vielen Dank!
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Mohamed Moftah
vor 3 Wochen

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Häufige Fragen zum Energieaudit für Bahnhöfe und Flughäfen

Im Rahmen der Erstellung eines Energieaudits tauchen viele Detailfragen auf, von den Fristen bis zur Abgrenzung der Zuständigkeiten. Hier finden Sie vorab einige der wichtigsten Antworten:

Welche Betreiber sind verpflichtet, einen Energieaudit durchzuführen?

Auditpflichtig sind alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Dazu zählen praktisch alle Be­trei­ber­ge­sell­schaf­ten von Flughäfen und größere Bahn­hofs­be­trei­ber. Maßgeblich ist das En­er­gie­dienst­leis­tungs­ge­setz (EDL-G), das seit 2019 einen Audit alle vier Jahre vorschreibt – es sei denn, es liegt bereits ein zertifiziertes En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem (ISO 50001) oder ein Um­welt­ma­nage­ment­sys­tem nach EMAS vor.

Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?

Der Energieaudit muss spätestens alle vier Jahre wiederholt werden. Entscheidend ist das Datum des letzten Audits.

Wir übernehmen auf Wunsch das Fris­ten­ma­nage­ment, damit der Audit im BAFA-Portal rechtssicher dokumentiert werden kann. Rechtlich verantwortlich für die Meldung im BAFA-Portal ist allerdings stets das auditpflichtige Unternehmen.

Die praktische Erfassung/Übermittlung kann organisatorisch an Dritte delegiert werden (z. B. den externen Energieauditor), sofern das Unternehmen Zugangsdaten bereitstellt und die inhaltliche Verantwortung übernimmt.

Unterschriften- und Erklärpflichten verbleiben bei der Gesellschaft. Der Auditor bestätigt nur seine Qualifikation und die ordnungsgemäße Durchführung.

Wie wird entschieden, welche Gebäudeteile und Anlagen in den Audit einbezogen werden?

Die sogenannte Systemgrenze legt fest, was untersucht wird. Dazu gehören beispielsweise Terminals, Wartehallen oder technische Anlagen. Flächen im Eigentum Dritter, etwa vermietete Ladenflächen, können abgetrennt werden. Wichtig ist, die Systemgrenze transparent und prüfbar zu definieren.

Welche Maß­nah­men­emp­feh­lun­gen für Flughäfen und Bahnhöfe ergeben sich typischerweise aus dem Audit?

Häufige Ansatzpunkte sind LED-Umrüstung, bessere Steuerung von Lüftungsanlagen, Last­spit­zen­ma­nage­ment oder die Integration erneuerbarer Energien. Die Maßnahmen werden nach Wirt­schaft­lich­keit und CO₂-Effekt bewertet, damit Betreiber schnell entscheiden können, was sich wirklich lohnt.

Wie hängt ein Energieaudit mit Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten (CSRD/ESRS) zusammen?

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen zur detaillierten Be­richt­erstat­tung über En­er­gie­ver­brauch und Emissionen. Ein Energieaudit liefert genau die Daten, die für diese Berichte benötigt werden und unterstützt damit nicht nur bei der Pflicht, sondern auch bei einer transparenten ESG-Strategie.

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