Energieaudit für Flughäfen & Bahnhöfe
Flughäfen und Bahnhöfe sind Dauerläufer im Energieverbrauch. Rund um die Uhr in Betrieb, technisch komplex und stark frequentiert. Das heißt auch: Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 lassen sich hier erhebliche Einsparpotenziale erschließen. Unsere Energieberater analysieren Gebäude, Anlagen und Prozesse ganzheitlich und liefern klare Empfehlungen, mit denen sich Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß und Betriebskosten senken lassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Erfüllung der Auditpflicht
Sie unterliegen der gesetzlichen Auditpflicht? Wir sorgen dafür, dass Sie Anforderungen fristgerecht und vollständig erfüllen.
Sicherheit bei Fristen
Wir behalten Ihre Wiederholungsfristen im Blick und übernehmen auf Wunsch die elektronische Auditmeldung beim BAFA.
Spezialisiertes Wissen
Wir kennen die besonderen Ansprüche an großflächige Gebäude mit einer hohen Menge an Publikumsverkehr.
Stets objektive Analyse
Wir bewerten Gebäude, Technik und Prozesse ganzheitlich: unabhängig, nachvollziehbar & normgerecht.
Optionale Beratung
Sie möchten sich künftig von der Auditpflicht befreien? Wir prüfen, ob und wie ein Energiemanagementsystem sinnvoll ist.

Das Wichtigste zum Energieaudit in Kürze
- Auditpflicht nach EDL-G: Flughäfen und große Bahnhöfe gelten fast immer als Nicht-KMU und müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen, sofern kein ISO 50001- oder EMAS-System besteht.
- Rechtssicherheit: Die Ergebnisse müssen im BAFA-Portal gemeldet werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
- Individuelle Systemgrenzen: Im Audit wird klar abgegrenzt, welche Gebäude, Anlagen und Energiearten betrachtet werden – darunter Terminals, Vorfeld, Bahnsteige oder Technikzentralen.
- Hohe Einsparpotenziale: Typische Maßnahmen sind LED-Umrüstung, Lüftungsoptimierung, Lastspitzenmanagement und erneuerbare Energien.
- Mehrwert für Nachhaltigkeitsberichte: Die Auditdaten sind zum Beispiel für CSRD- und ESRS-Reports nutzbar und tragen zur ESG-Strategie bei.
Energieaudit für Flughäfen und Bahnhöfe – das leisten wir für Sie
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für Nicht-KMUs alle vier Jahre vorgeschrieben, wenn sie noch nicht über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen. So verfügt es das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
Audits sind ein Weg, um Energiekosten zu senken, Prozesse zu optimieren und den Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu ebnen. Das gilt nicht nur bei technisch hochkomplexen, geografisch aber meist eher beschränkten Gebäudearten wie Laboren einem Rechenzentrum. Auch andere Gebäudearten können maßgeblich von einem solchen Audit profitieren! Gerade bei weit verzweigten, großen Anlagen wie Flughäfen und (Haupt-)Bahnhöfen, die technisch ebenfalls komplex sind und nahezu rund um die Uhr betrieben werden, steckt enormes Potenzial im richtigen Einsatz von Energie.
Wir führen den Energieaudit für Betreibergesellschaften normgerecht, unabhängig und praxisnah durch. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen – sofern es unter die Auditpflicht nach § 8 EDL-G fällt – die Anforderungen fristgerecht und prüfbar erfüllt.
Flughäfen und Bahnhöfe im Vergleich: Vieles ähnlich, manches individuell
Trotz unterschiedlicher Nutzung weisen Bahnhöfe und Flughäfen in energetischer Hinsicht viele Gemeinsamkeiten auf:
- Große Gebäudevolumina mit unterschiedlichen Nutzungszonen (z. B. öffentlich, technisch, gewerblich)
- Hohes Besucheraufkommen mit teils 24/7-Betrieb
- Komplexe Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung)
- Strenge Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Komfort
- Hoher Anteil an Grundlastverbrauch, etwa für IT, Sicherheitstechnik, Rolltreppen oder Gepäcksysteme
Unterschiede zeigen sich unter anderem in diesen Bereichen:
Bereich | Flughäfen | Bahnhöfe |
Energielastprofile | Intensivere Klimatisierung, zusätzliche energieintensive Systeme (z. B. Vorfeldbeleuchtung, Hangarheizungen) | Geringere Zusatzlasten, stärker nutzungsabhängige Profile |
Zuständigkeiten & Betreiberstrukturen | Meist zentral durch eine Betreibergesellschaft geführt | Häufig verschiedene Eigentümer und Betreiber (z. B. DB Station&Service, private Mieter, öffentliche Hand) |
Technikzentralisierung | Zentrale Energieanlagen, einheitliche Steuerung | Teilweise dezentrale Versorgung, verschiedene Anlagenträger |
Unsere Energieberater kennen diese Strukturen und passen das Auditkonzept individuell an die Gegebenheiten Ihres Standorts an.

Unser Auditansatz für große Infrastrukturen
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Flughäfen und Bahnhöfe gliedert sich bei Heid in mehrere Phasen:
- Initialgespräch & Systemabgrenzung
- Abklärung der auditpflichtigen Einheiten (z. B. separate Betreibergesellschaften eines Flughafens für Terminal, Vorfeld und Parkhaus etc.): Welche dieser Gesellschaften sind auditpflichtig?
- Definition der Systemgrenzen (z. B. Mieterflächen, Energiearten, technische Infrastruktur im Eigentum Dritter, Gesamtcampus vs. Teilgebäude)
- Prüfung vorhandener Managementsysteme (z. B. ISO 50001, EMAS)
- Datenerhebung & Vor-Ort-Begehung
- Sichtung von Energieverbrauchsdaten, Lastprofilen, Betriebshandbüchern
- Begehung relevanter Gebäudeteile und Anlagen
- Erfassung technischer Besonderheiten (z. B. Gebäudeleittechnik, Förderanlagen)
- Analyse & Bewertung
- Ermittlung des energetischen Ist-Zustands
- Identifikation von Einsparpotenzialen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Priorisierung nach Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Auditbericht & Handlungsempfehlungen
- Vollständiger Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1
- Konkrete Maßnahmenempfehlungen inklusive CO₂- und Kosteneffekt
- Vorschläge für organisatorische und investive Maßnahmen
- Dokumentation & BAFA-Nachweis
- Meldung des Audits im Online-Portal des BAFA und Bereitstellung der Unterlagen für mögliche Prüfungen
- Fristenkontrolle für Wiederholungsaudit: Es gelten Stichtage für Wiederholungsaudits alle 4 Jahre.
- Optional: Aufbau eines Energiemanagementsystems
Unsere Energieauditoren verfügen über die notwendigen Zertifizierung nach DIN EN 16247-1 und ergänzen diese Fachqualifikation mit Gebäudekompetenz als Bauingenieure, Architekten und öffentlich bestellte Immobiliensachverständige. Das bietet bei komplexen Infrastrukturen wie Flughäfen und Bahnhöfen einen entscheidenden Vorteil.
Typische Maßnahmenempfehlungen aus dem Energieaudit
Je nach Standort, Technik und Nutzung ergeben sich bei einem Energieaudit für Flughäfen oder Bahnhöfe besonders häufig Potenziale in folgenden Bereichen:
- Optimierung von Beleuchtungskonzepten (z. B. LED-Umrüstung, Präsenzsteuerung)
- Effizienzsteigerung von Lüftungsanlagen (z. B. durch Volumenstromregelung oder Wärmerückgewinnung)
- Lastspitzenmanagement zur Reduktion von Grundgebühren
- Temperaturzonen-Management in Wartehallen, Technikzonen, Shops
- Anlagenoptimierung bei Rolltreppen, Förderbändern, IT- und Serverräumen
- Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme, insbesondere bei größeren Arealen
Wir zeigen Ihnen nicht nur technische Lösungen, sondern auch, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich am stärksten lohnen und wo sich Fördermittel nutzen lassen.
Unterstützung auch bei ISO 50001 & EMAS
Wer sich künftig von der Energieauditpflicht befreien will, kann auf ein alternatives System setzen – etwa ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Übrigens: Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) steigt für Betreiber von Flughäfen und Bahnhöfen der Druck, Energieverbräuche und CO₂-Emissionen detailliert offenzulegen. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 liefert dafür wertvolle Daten und Maßnahmenempfehlungen, die sich direkt in den Nachhaltigkeitsbericht integrieren lassen.
Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und begleiten Sie bei der Einführung. Gerade bei komplexen Infrastrukturen kann sich der höhere Aufwand durch strategische Vorteile auch im Hinblick auf ESG-Kriterien oder Berichtspflichten lohnen.

Ein Energieaudit für Flughäfen oder Bahnhöfe ist kein Standardprozess, sondern erfordert technisches Verständnis, Gebäudekompetenz und ein klares Gespür für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
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Häufige Fragen zum Energieaudit für Bahnhöfe und Flughäfen
Im Rahmen der Erstellung eines Energieaudits tauchen viele Detailfragen auf, von den Fristen bis zur Abgrenzung der Zuständigkeiten. Hier finden Sie vorab einige der wichtigsten Antworten:
Welche Betreiber sind verpflichtet, einen Energieaudit durchzuführen?
Auditpflichtig sind alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Dazu zählen praktisch alle Betreibergesellschaften von Flughäfen und größere Bahnhofsbetreiber. Maßgeblich ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das seit 2019 einen Audit alle vier Jahre vorschreibt – es sei denn, es liegt bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vor.
Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?
Der Energieaudit muss spätestens alle vier Jahre wiederholt werden. Entscheidend ist das Datum des letzten Audits.
Wir übernehmen auf Wunsch das Fristenmanagement, damit der Audit im BAFA-Portal rechtssicher dokumentiert werden kann. Rechtlich verantwortlich für die Meldung im BAFA-Portal ist allerdings stets das auditpflichtige Unternehmen.
Die praktische Erfassung/Übermittlung kann organisatorisch an Dritte delegiert werden (z. B. den externen Energieauditor), sofern das Unternehmen Zugangsdaten bereitstellt und die inhaltliche Verantwortung übernimmt.
Unterschriften- und Erklärpflichten verbleiben bei der Gesellschaft. Der Auditor bestätigt nur seine Qualifikation und die ordnungsgemäße Durchführung.
Wie wird entschieden, welche Gebäudeteile und Anlagen in den Audit einbezogen werden?
Die sogenannte Systemgrenze legt fest, was untersucht wird. Dazu gehören beispielsweise Terminals, Wartehallen oder technische Anlagen. Flächen im Eigentum Dritter, etwa vermietete Ladenflächen, können abgetrennt werden. Wichtig ist, die Systemgrenze transparent und prüfbar zu definieren.
Welche Maßnahmenempfehlungen für Flughäfen und Bahnhöfe ergeben sich typischerweise aus dem Audit?
Häufige Ansatzpunkte sind LED-Umrüstung, bessere Steuerung von Lüftungsanlagen, Lastspitzenmanagement oder die Integration erneuerbarer Energien. Die Maßnahmen werden nach Wirtschaftlichkeit und CO₂-Effekt bewertet, damit Betreiber schnell entscheiden können, was sich wirklich lohnt.
Wie hängt ein Energieaudit mit Nachhaltigkeitsberichten (CSRD/ESRS) zusammen?
Die CSRD verpflichtet große Unternehmen zur detaillierten Berichterstattung über Energieverbrauch und Emissionen. Ein Energieaudit liefert genau die Daten, die für diese Berichte benötigt werden und unterstützt damit nicht nur bei der Pflicht, sondern auch bei einer transparenten ESG-Strategie.
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