GEG für Ferienhäuser: Wann das Gebäudeenergiegesetz greift – und wann nicht
Ob klassisches Sommerhaus oder ganzjährig vermietete Ferienimmobilie: Wer ein Ferienhaus besitzt oder modernisieren möchte, sollte wissen, wann das Gebäude dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegt. Denn anders als bei regulären Wohngebäuden gelten hier je nach Nutzung besondere Regeln – und genau darin liegt oft die Herausforderung .

- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für Ferienhäuser, wenn sie länger als 4 Monate pro Jahr beheizt oder gekühlt genutzt werden.
- Auch bei einem Energieverbrauch über 25 Prozent des Jahresbedarfs greift das Gesetz.
- Bei GEG-Pflicht gelten dieselben Anforderungen wie bei Wohngebäuden: etwa für Heizung, Dämmung und Energieausweis.
- Ausnahmen sind möglich – eine fundierte Energieberatung bringt Klarheit.
- Für Sanierung und Beratung stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung.
Wann gilt das Gebäudeenergiegesetz für Ferienhäuser?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Mindestanforderungen für beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Dazu zählen unter anderem:
- Dämmvorgaben
- Heiztechnik (z. B. Pflichten für den Austausch veralteter Heizkessel)
- Effizienzanforderungen beim Neubau
- die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung.
Für Ferienhäuser gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmeregelungen.
GEG-Ausnahme für Ferienhäuser (§ 2 GEG)
Die rechtliche Grundlage bildet §2 Absatz 2 Nr. 8 des GEG. Dort ist definiert, dass Gebäude mit „geringer jährlicher Nutzung“ oder einem „geringen Energieverbrauch“ von den GEG-Anforderungen ausgenommen sind.
Ein Ferienhaus ist nicht vom GEG betroffen, wenn es
- weniger als vier Monate pro Jahr genutzt wird, oder
- nur begrenzt jährlich genutzt wird, und der erwartete Energieverbrauch dabei unter 25 Prozent eines ganzjährig genutzten Gebäudes liegt.
Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, gilt das GEG für das Ferienhaus.
Ein Beispiel: Ein nicht gedämmtes Sommerhaus ohne Zentralheizung, das nur drei Monate im Jahr genutzt wird, fällt meist unter die Ausnahme. Ein modern ausgestattetes Ferienhaus mit Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Klimatisierung hingegen unterliegt dem GEG, sobald es regelmäßig genutzt wird.
GEG-Vorgaben für Ferienhäuser im Überblick
Wenn das Ferienhaus nicht unter die Ausnahmen fällt, gelten die regulären GEG-Vorgaben. Insbesondere bei:
- Neubau: Einhaltung von Mindeststandards bei Dämmung, Primärenergiebedarf und Heiztechnik.
- Sanierung: Pflicht zur Nachrüstung bei Heizungs- und Rohrleitungsanlagen oder bei Erweiterung/Ausbau.
- Verkauf oder Vermietung: Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
Besonderheiten bei Umbau oder Sanierung
Auch bei Ferienhäusern, die ursprünglich unter die Ausnahme fallen, kann das GEG plötzlich relevant werden – zum Beispiel:
- bei dauerhafter Nutzung oder Vermietung.
- wenn das Haus ausgebaut oder erweitert wird.
- sobald der Energieverbrauch deutlich steigt (z. B. durch neue Heiztechnik).
In diesen Fällen sollten Eigentümer unbedingt prüfen (lassen), ob nun eine GEG-Pflicht greift.

Gerade bei Ferienhäusern ist die Übergangszone zwischen Ausnahme und GEG-Pflicht heikel. Wir helfen Eigentümern, sich rechtssicher und energieeffizient aufzustellen
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Bei Ferienhäusern zusätzlich zu beachten:
Viele Ferienimmobilien liegen in Regionen mit besonderen baurechtlichen Auflagen, etwa in Küstenlagen, Natur- oder Landschaftsschutzgebieten oder ausgewiesenen Wochenendhaus-Siedlungen. Hier gelten oft Einschränkungen für Umbauten, Erweiterungen oder technische Nachrüstungen.
Die Folge: Selbst wenn das Gebäude nach dem GEG eigentlich bestimmte Anforderungen erfüllen müsste, lassen sich diese baulich nicht ohne Weiteres umsetzen. In solchen Fällen prüfen unsere Energieberater nicht nur die energetische Ausgangslage, sondern auch die realistischen Möglichkeiten vor Ort und entwickeln passende, genehmigungsfähige Lösungen.
So läuft die Energieberatung für Ferienhäuser ab
Bei Ferienhäusern zählt nicht nur der technische Zustand, sondern auch, wie, wie oft und mit welchem Ziel sie genutzt werden. Genau dort setzen wir an:
- Nutzung und GEG-Pflicht prüfen
Wir klären, ob Ihr Ferienhaus unter die gesetzlichen Ausnahmen fällt, auch wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten vorliegen. - Gebäudezustand erfassen
Vor Ort analysieren wir Dämmung, Haustechnik und Bauweise. Dabei berücksichtigen wir auch typische Einschränkungen bei Ferienimmobilien, etwa baurechtliche Grenzen oder saisonale Nutzung. - Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen
Sie erhalten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit konkreten Empfehlungen. Unser iSFP ist abgestimmt auf Nutzung, Budget und Förderfähigkeit. - Fördermittel für die Energieberatung sichern
Wir prüfen Programme von BAFA, KfW und regionalen Stellen. Auf Wunsch übernehmen wir die Antragstellung vollständig. - Umsetzung begleiten (optional)
Bei Bedarf begleiten wir Ihre Maßnahme als energetische Baubegleitung. Damit Planung, Handwerker und Fördermittel zusammenpassen.
Kosten und Leistungen für Ferienhäuser im Überblick
Unsere Preise richten sich nach Umfang, Gebäudetyp und Nutzung. Dank staatlicher Förderung übernehmen BAFA oder KfW oft bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Hier ein Überblick über typische Leistungen bei Ferienhäusern:
Leistung | Kosten |
Individueller Sanierungsfahrplan Einfamilienhaus | ca. 1.999 bis 3.200 € |
Energieausweis | ca. 400 bis 700 € |
Heizlastberechnung | ab 1.100 € |
Fördermittelberatung & Antrag | ab 700 € (inkl. bei iSFP) |
Jetzt Klarheit schaffen: Ist Ihr Ferienhaus GEG-pflichtig?
Ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Energieberater bringt Klarheit. Wir prüfen individuell, ob Ihr Ferienhaus vom GEG betroffen ist und wie Sie mit oder ohne Nachrüstung wirtschaftlich und rechtssicher handeln.
Häufige Fragen zum GEG für Ferienhäuser
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Thema.
Muss ich für mein Ferienhaus einen Energieausweis erstellen lassen?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Das gilt auch für Ferienhäuser. Allerdings sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ausnahmen vor: Wird das Ferienhaus weniger als vier Monate im Jahr genutzt oder liegt der zu erwartende Energieverbrauch bei unter 25 Prozent eines ganzjährig genutzten Vergleichsgebäudes, entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises (§ 2 Absatz 2 Nr. 8 GEG).
Muss ich mein Ferienhaus nach dem GEG dämmen?
Nicht unbedingt. Ist Ihr Ferienhaus laut GEG als „nicht dauerhaft genutzt“ eingestuft besteht keine gesetzliche Sanierungspflicht zur Dämmung. Wird das Haus jedoch häufiger genutzt oder soll in Zukunft dauerhaft vermietet werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für reguläre Wohngebäude.
Gilt die Austauschpflicht für alte Heizungen auch für Ferienhäuser?
Nur bei regelmäßiger Nutzung. Die sogenannte Ölheizungs-Austauschpflicht nach 30 Jahren (§ 72 GEG) greift nur dann, wenn das Ferienhaus regelmäßig beheizt wird. Bei nur sporadischer Nutzung ist Ihr Haus in der Regel von dieser Pflicht ausgenommen. Dennoch kann sich der Tausch energetisch und wirtschaftlich lohnen. Gerade im Hinblick auf steigende Betriebskosten ist eine Umrüstung oft auch in Ferienhäusern sinnvoll.
Ich möchte mein Ferienhaus energetisch sanieren. Brauche ich eine Energieberatung?
Auch wenn das GEG keine Pflicht vorgibt, lohnt sich eine Energieberatung. Vor allem dann, wenn Sie das Ferienhaus häufiger nutzen oder vermieten möchten. Unsere Energieberater erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan, prüfen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, langfristig Energiekosten zu sparen.
Kann ich Fördermittel auch für Ferienhäuser beantragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Aber es kommt auf die geplante Nutzung und die Art der Maßnahme an. Für Maßnahmen an Gebäuden, die überwiegend selbst genutzt oder dauerhaft vermietet werden, sind Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich. Entscheidend ist dabei, dass das Ferienhaus nicht nur gelegentlich genutzt wird. Wir empfehlen eine individuelle Fördermittelberatung, gern auch über unsere Energieberater.