Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), und wie viel davon übernimmt der Staat? Seit dem 21. Juli 2026 ist diese Frage komplizierter geworden: Die Förderung für die Erstellung des iSFP bleibt gleich, der iSFP-Bonus für die spätere Sanierung greift aber erst ab einer Mindestinvestition. In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen, wie Sie die iSFP-Förderung richtig beantragen und wann sich der Fahrplan finanziell lohnt.
- iSFP-Kosten: Ein Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus kostet bei Heid ca. 1.999 bis 3.200 € zum Festpreis.
- Zuschuss unverändert: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 % des Beratungshonorars, allerdings höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.
- Neuer iSFP-Bonus: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 % nur noch auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).
- Kleine Maßnahmen verlieren: Wer nur wenige Maßnahmen unter dieser Schwelle umsetzt, erhält keinen Bonus mehr.
- Höhere Obergrenze bleibt: Wird der Bonus gewährt, steigen die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit weiterhin von 30.000 € auf 60.000 €.
- Ausblick: Für besonders ineffiziente Gebäude ist ab voraussichtlich Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus von 5 % vorgesehen, der einen geförderten iSFP voraussetzt.
Kurz erklärt: Was ist ein iSFP?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Er zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und welche Förderung Sie dafür erhalten.
Förderrechtlich zählt nur ein iSFP, den ein nach Energieeffizienz-Expertenliste zugelassener Energieberater im Rahmen der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) mit freigegebener Software erstellt. Nur er bringt Ihnen den Beratungszuschuss und später den iSFP-Bonus.
Zwei Förderbausteine, die Sie unterscheiden sollten
- iSFP-Förderung für die Beratung: Das BAFA bezuschusst die Erstellung Ihres Fahrplans mit 50 Prozent des Honorars, bis höchstens 650 € bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten). Daran hat die Reform nichts geändert.
- iSFP-Bonus für spätere Einzelmaßnahmen: Setzen Sie Maßnahmen aus Ihrem Fahrplan um, erhöhte sich deren Förderung bislang pauschal um 5 Prozentpunkte. Für diesen Bonus gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen.
Ein guter Sanierungsfahrplan braucht die richtigen Annahmen
Ein individueller Sanierungsfahrplan steht und fällt mit der Bewertung des Ausgangszustands. Gerade bei Bestandsgebäuden fehlen häufig genaue Angaben zu Wandaufbau, Dämmstärken oder früheren Modernisierungen. § 38 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht dafür die vereinfachte energetische Bewertung vor: Fehlende Kennwerte dürfen fachlich eingeordnet und durch geeignete Erfahrungswerte ersetzt werden.
Das ist kein Rechentrick, sondern ein wichtiger Teil guter Energieberatung. Je genauer der Bestand verstanden ist, desto sinnvoller lassen sich Sanierungsschritte, Kosten und Fördermöglichkeiten planen.
Beim Sanierungsfahrplan entscheidet die Ausgangsbewertung mit über das Endergebnis. Wer den Ist-Zustand bestmöglich erfasst, plant keine Maßnahmen ins Blaue, sondern entwickelt eine sinnvolle Reihenfolge für die Sanierung.
Energieberater & Dipl. Ing. André Heid M.Sc.
iSFP-Förderung: der BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan
Die Erstellung Ihres Sanierungsfahrplans fördert das BAFA über die EBW. An diesem Zuschuss hat die Reform nichts geändert.
Höhe des Zuschusses
Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Zuschuss bei höchstens 650 Euro, ab drei Wohneinheiten bei höchstens 850 Euro.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert. Mehr zu allen Programmen lesen Sie in unserem Ratgeber Förderung der Energieberatung.
Voraussetzungen für Gebäude und Antragsteller
Damit Sie den Zuschuss erhalten, muss Ihr Gebäude einige Bedingungen erfüllen:
- Es liegt in Deutschland und dient dem Wohnen.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück.
- Die letzte geförderte Energieberatung für dasselbe Gebäude liegt mindestens vier Jahre zurück. Nach einem Eigentümerwechsel entfällt diese Wartezeit.
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude und WEGs. Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte können den Antrag mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers stellen. Wenn Sie ein Haus kaufen, können Sie den Antrag stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist.
Antrag und Auszahlung
Beim Ablauf kommt es auf die Reihenfolge an. So gehen Sie vor:
- Sie oder Ihr Energieberater mit Ihrer Vollmacht stellen den Antrag auf die Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude im BAFA-Portal.
- Erst danach schließen Sie den Beratungsvertrag. Ein früherer Vertrag ist nur zulässig, wenn seine Wirksamkeit an die Förderzusage geknüpft ist.
- Der Energieberater nimmt Ihr Gebäude vor Ort auf. Die Begehung durch ihn oder eine andere berechtigte Person ist Pflicht.
- Sie erhalten Ihren iSFP und eine ausführliche Erläuterung.
- Sie bezahlen die Rechnung in voller Höhe und reichen den Verwendungsnachweis ein.
- Das BAFA zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Eine Verrechnung mit dem Honorar ist seit dem 1. April 2025 nicht mehr möglich.
Heid übernimmt auf Wunsch die Antragstellung für Sie. Details zu unserem Vorgehen finden Sie unter BAFA-Energieberatung.
iSFP-Kosten: Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Für einen iSFP gibt es keine feste Gebührenordnung. Jeder Energieberater kalkuliert sein Honorar selbst. Deshalb lohnt sich der genaue Blick darauf, was im Preis enthalten ist.
Wovon die Kosten abhängen
Den größten Einfluss haben die Größe und Geometrie Ihres Gebäudes. Ein Haus mit Erkern, Anbauten und verschiedenen Bauabschnitten braucht mehr Aufwand als ein kompakter Baukörper. Auch die Anzahl der Wohneinheiten spielt eine Rolle.
Außerdem zählt, welche Unterlagen Sie bereitstellen. Liegen Baupläne und Verbrauchsdaten vor, spart das Zeit bei der Aufnahme. Fehlen sie, muss der Energieberater vor Ort mehr erfassen.
Am Markt finden Sie auch sehr günstige Angebote. Vergleichen Sie beim Preis aber immer den Leistungsumfang: Ist die Vor-Ort-Aufnahme gründlich, erläutert der Berater die Ergebnisse persönlich und übernimmt er die Förderanträge?
Eigenanteil nach der iSFP-Förderung
Bei Heid Energieberatung erhalten Sie Ihren Sanierungsfahrplan zum Festpreis.
| Gebäudetyp | Honorar Heid | Eigenanteil nach Zuschuss |
| Einfamilienhaus | ca. 1.999 bis 3.200 € | ca. 1.349 bis 2.550 € |
| Mehrfamilienhaus | ca. 3.000 bis 5.000 € | ca. 2.150 bis 4.150 € |
| WEG | wie Mehrfamilienhaus | bis zu 250 € Extra-Förderung bei Erläuterung in der Versammlung |
| Nichtwohngebäude | auf Anfrage | auf Anfrage |
Berechnet mit dem maximalen BAFA-Zuschuss von 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Nichtwohngebäude gibt es eine eigene Förderung über die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN).
Lesetipp: Eine Übersicht über weitere Beratungsleistungen finden Sie im Ratgeber zu den Kosten der Energieberatung.
Ihr Sanierungsfahrplan mit Heid Energieberatung
- Festpreis: Sie wissen vorab, was Ihr iSFP kostet. Es kommen keine versteckten Nachträge dazu.
- Förderanträge inklusive: Wir beantragen den BAFA-Zuschuss für Sie und übernehmen später die Anträge für Ihre Einzelmaßnahmen.
- Vor Ort und unabhängig: Unsere zertifizierten Energieberater kommen bundesweit zu Ihrer Immobilie und beraten ohne Verkaufsinteresse.
Was hat sich beim Sanierungsfahrplan seit Juli 2026 geändert?
Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 8. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen reformiert. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.
Alte und neue Regeln im Vergleich
Die Grundstruktur bleibt: Die Heizungsförderung läuft weiterhin über die KfW, das BAFA ist für die übrigen Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle zuständig. Die Vergabe des iSFP-Bonus wurde dagegen deutlich umgebaut:
| Punkt | Anträge bis 20.07.2026 | Anträge ab 21.07.2026 |
| Zuschuss für die Energieberatung (EBW) | 50 %, max. 650 € bzw. 850 € | unverändert |
| Grundförderung Gebäudehülle | 15 % | 15 % |
| iSFP-Bonus | 5 % auf die gesamten förderfähigen Ausgaben | 5 % nur auf den Betrag oberhalb der Mindestinvestition |
| Mindestinvestition für den Bonus | keine | 30.000 € bei einer Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten entsprechend höher |
| Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (1. Wohneinheit) | 60.000 € mit iSFP | 60.000 €, wenn der Bonus gewährt wird |
| Mehrere Anträge addieren | nicht relevant | nicht möglich, die Schwelle gilt je Antrag |
| Einzelmaßnahme unter 30.000 € | Bonus möglich | kein Bonus |
Übergangsregel: Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Für neue Anträge muss Ihr Energieeffizienz-Experte (EEE) eine neue Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen.
Hinweis: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer vor Maßnahmenbeginn. Heid unterstützt Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu prüfen.
iSFP-Bonus: neue Bedingungen seit 21. Juli 2026
Der iSFP-Bonus ist der Hebel, mit dem sich ein Sanierungsfahrplan bei der späteren Umsetzung auszahlt. Er erhöht die Förderung von Einzelmaßnahmen, die Sie wie im iSFP beschrieben umsetzen. Seit der Reform greift er aber erst ab einer bestimmten Investitionshöhe.
Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit gibt es den Bonus von 5 Prozent erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro. Er gilt dann nur für den Betrag, der über diese Schwelle hinausgeht. Für die ersten 30.000 Euro erhalten Sie die Grundförderung von 15 Prozent.
Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle. Sie entspricht der regulären Höchstgrenze ohne iSFP und setzt sich so zusammen:
- Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
- Zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
- Ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro
Bei einem Haus mit drei Wohneinheiten liegt die Schwelle also bei 60.000 Euro.
Die Schwelle müssen Sie in einem einzigen Antrag erreichen. Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr zählt das BAFA nicht zusammen. Planen Sie Maßnahmen deshalb möglichst als Paket.
Für welche Maßnahmen der Bonus gilt
Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die in Ihrem geförderten iSFP stehen. Außerdem müssen Sie bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Der Bonus ist bei diesen Einzelmaßnahmen möglich:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich
Keinen Bonus gibt es hier für den Heizungstausch. Wenn Sie etwa eine Wärmepumpe einbauen, beantragen Sie die Förderung bei der KfW, dort gelten eigene Boni. Auch Fachplanung und energetische Baubegleitung sind ausgenommen. Das BAFA fördert beides separat, allerdings ohne iSFP-Bonus.
Achten Sie außerdem auf die Reihenfolge: Ihr iSFP muss bereits vorliegen, bevor Sie die Förderung für die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen beantragen.
Rechenbeispiele: iSFP-Bonus vorher und nachher
Die folgenden Beispiele zeigen den Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent Grundförderung und, bis zum 20.07.2026, dem iSFP-Bonus ohne Mindestinvestition. Weitere Boni sind nicht berücksichtigt.
| Vorhaben (geplante Ausgaben) | Zuschuss bis 20.07.2026 (ohne Mindestsumme) | Zuschuss ab 21.07.2026 (mit Mindestsumme) |
| Einfamilienhaus: neue Fenster (20.000 €) | 4.000 € | 3.000 € (Mindestsumme nicht erreicht) |
| Einfamilienhaus: Dach und Fenster (45.000 €) | 9.000 € | 7.500 € |
| Einfamilienhaus: Hülle komplett (60.000 €) | 12.000 € | 10.500 € |
| Haus mit 3 Wohneinheiten: Fassade (90.000 €) | 18.000 € | 15.000 € |
Am Beispiel Dach und Fenster für 45.000 € sieht die Rechnung so aus:
Auf den gesamten Betrag erhalten Sie zunächst 15 % Grundförderung, das sind 6.750 €.
Den Bonus gibt es nur für den Teil über 30.000 €, also für 15.000 €. 5 % davon ergeben 750 €. Ihr Zuschuss liegt damit bei 7.500 €. (6.750 € + 750 €)
Vor der Reform galt der Bonus für die vollen 45.000 € und brachte Ihnen 2.250 €. Damit hätten Sie nach der alten Regel für dieselbe Sanierung 9.000 € erhalten. (6.750 € + 2.250 €)
Für die Fassadensanierung am Haus mit drei Wohneinheiten sieht die neue Berechnung ebenfalls anders aus:
Hier erhalten Sie anhand der berechneten Ausgaben von 90.000 € bereits 13.500 € Grundförderung.
Nach alter Berechnung hätten Sie weitere 4.500 € (als 5 % von 90.000 €) erhalten, für eine Gesamtsumme von 18.000 €.
Nach neuer Berechnung sinkt die Gesamtsumme auf 15.000 €, da Sie mit iSFP nur noch 1.500 € (als 5 % der 30.000 über der Mindestinvestition von 60.000 €) Zusatzförderung erhalten. Die Mindestinvestition setzt sich aus 30.000 € für die erste Wohneinheit und jeweils 15.000 € für die zweite und dritte Wohneinheit zusammen.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan nach der Reform noch?
Die Reform hat den iSFP für kleine Einzelvorhaben also finanziell weniger attraktiv gemacht. Sein Wert war und ist aber weiterhin nicht rein monetär, sondern liegt vor allem in der Planung und Organisation Ihres Vorhabens. Ein Fahrplan verhindert, dass Sie Maßnahmen in der falschen Reihenfolge umsetzen lassen und später doppelt zahlen.
Seit der Reform entscheidet die Bündelung darüber, ob der iSFP-Bonus greift. Wer Fassade und Fenster in einem Antrag zusammenfasst, überschreitet die Schwelle von 30.000 Euro deutlich leichter und sichert sich den Bonus. Technisch ist das ohnehin der bessere Weg: Werden beide gemeinsam geplant, lassen sich die Anschlüsse sauber ausführen und Wärmebrücken vermeiden.
Energieberater & Dipl. Ing. André Heid M.Sc.
Wann sich ein iSFP weiterhin lohnt
Finanziell rechnet sich ein Sanierungsfahrplan nach der Reform vor allem in drei Fällen:
- Größere Maßnahmenpakete: Sie setzen mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle in einem Antrag um, etwa Dach, Fassade und Fenster. So überschreiten Sie die Schwelle und nutzen die höhere Obergrenze von bis zu 60.000 Euro.
- Mehrfamilienhäuser: Die förderfähigen Summen sind höher, und der Beratungszuschuss steigt auf 850 Euro. Für Vermieter und Kapitalanleger schafft der Fahrplan zudem eine klare Grundlage für die Investitionsplanung der nächsten Jahre.
- Besonders ineffiziente Gebäude: Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein zusätzlicher Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) geplant, der einen geförderten iSFP voraussetzt.
Der WPB-Bonus im Überblick
- Höhe: 5 Prozent zusätzlich auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, ab dem ersten Euro. Reine Fenstermaßnahmen sind ausgenommen.
- Voraussetzung: Die Maßnahme ist Teil eines geförderten iSFP.
- Kombination: Mit dem iSFP-Bonus möglich, wenn die Mindestinvestition überschritten ist.
- Begrenzung: höchstens drei Anträge je Gebäude.
- Wann ein Gebäude als WPB gilt: unter anderem bei einem Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder einem Energiebedarfsausweis der Klasse H.
Der Start ist für das erste Quartal 2027 geplant, weitere Details folgen. Heid prüft gerne mit Ihnen, ob Ihr Gebäude als WPB gilt.
Wann eher ein anderer Weg passt
Nicht in jedem Fall ist der Sanierungsfahrplan der richtige erste Schritt.
Planen Sie beispielsweise ausschließlich eine neue Heizung, bringt Ihnen der iSFP-Bonus nichts. Den Heizungstausch fördert die KfW mit eigenen Boni. Wichtiger ist hier, dass die neue Anlage zu Ihrem Gebäude passt. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Dämmmaßnahmen die nötige Heizleistung so deutlich senken, dass sich Sanierung und Heizungstausch zusammen mehr lohnen. Eine Heizlastberechnung zeigt, welche Leistung wirklich nötig ist, und ein KfW-Energieberater unterstützt Sie beim Förderantrag.
Liegt der Bauantrag Ihres Gebäudes weniger als zehn Jahre zurück, fördert das BAFA die Beratung nicht. Einen Sanierungsfahrplan können Sie trotzdem erstellen lassen. Sie tragen die Kosten dann aber selbst und haben später keinen Anspruch auf den iSFP-Bonus.
Sie planen nur eine einzelne, kleinere Maßnahme und darüber hinaus nichts? Dann erhalten Sie die Grundförderung von 15 Prozent auch ohne iSFP. Der Fahrplan lohnt sich in diesem Fall vor allem, wenn Sie sicher sein möchten, dass die Maßnahme zu späteren Sanierungsschritten passt.
Häufige Fragen zu Kosten und Förderung des iSFP
Sie überlegen, ob sich ein Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie rechnet oder wie Sie die Förderung richtig nutzen? Im Folgenden finden Sie Antworten auf typische Fragen, die wir in der Praxis immer wieder sehen.
Was kostet mich ein Sanierungsfahrplan nach Abzug der Förderung?
Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars, höchstens 650 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Bei einem Heid-Honorar von ca. 1.999 bis 3.200 Euro liegt Ihr Eigenanteil damit bei ca. 1.349 bis 2.550 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss höchstens 850 Euro, Ihr Eigenanteil liegt dann bei ca. 2.150 bis 4.150 Euro. Die Abwicklung Ihrer Förderanträge ist darin bereits enthalten.
Bekomme ich den iSFP-Bonus noch, wenn ich nur neue Fenster einbauen lasse?
Das hängt von der Höhe der förderfähigen Ausgaben ab. Bei einem Einfamilienhaus erhalten Sie den Bonus nur auf den Teil, der 30.000 Euro übersteigt. Kosten Ihre neuen Fenster weniger, bekommen Sie die Grundförderung von 15 Prozent, aber keinen Bonus.
Gilt für meinen Förderantrag aus dem Juli noch die alte Regelung?
Haben Sie Ihren Antrag bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt, gelten für Sie die bisherigen Konditionen. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Regeln, dafür ist eine neue Technische Projektbeschreibung nötig.
Kann ich mehrere Maßnahmen zusammenfassen, um die 30.000-€-Schwelle zu erreichen?
Ja, wenn Sie die Maßnahmen in einem gemeinsamen Antrag stellen. Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr rechnet das BAFA nicht zusammen. Wir prüfen gerne mit Ihnen, welche Maßnahmen sich sinnvoll bündeln lassen.
Muss ich alle Maßnahmen aus meinem Sanierungsfahrplan umsetzen?
Nein. Der iSFP ist eine Entscheidungshilfe und verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen. Den iSFP-Bonus erhalten Sie nur für Maßnahmen, die im Fahrplan beschrieben sind.
Wie lange kann ich meinen Sanierungsfahrplan für den Bonus nutzen?
Sie können Maßnahmen bis zu 15 Jahre nach Erstellung des iSFP mit Bonus umsetzen. Liegt die Erstellung schon länger zurück, sollten Sie vor größeren Investitionen prüfen lassen, ob die Empfehlungen noch zum Stand der Technik und zu den aktuellen Förderbedingungen passen.
Wer darf meinen förderfähigen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Wohngebäude eingetragen sind. Andere Fachleute können einen Fahrplan erstellen, dieser zählt aber weder für den Beratungszuschuss noch für den iSFP-Bonus.