Was kostet ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP), und wie viel davon übernimmt der Staat? Seit dem 21. Juli 2026 ist diese Frage komplizierter geworden: Die Förderung für die Erstellung des iSFP bleibt gleich, der iSFP-Bonus für die spätere Sanierung greift aber erst ab einer Min­dest­in­ves­ti­ti­on. In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen, wie Sie die iSFP-Förderung richtig beantragen und wann sich der Fahrplan finanziell lohnt.

Bauarbeiter trägt Solarpanel zu einem Holzhaus.
Kosten und Förderung eines Sa­nie­rungs­fahr­plans hängen eng zusammen: Wer die Regeln kennt, holt mehr Zuschuss aus seiner Sanierung.
Das Wichtigste in Kürze
  • iSFP-Kosten: Ein Sa­nie­rungs­fahr­plan für ein Einfamilienhaus kostet bei Heid ca. 1.999 bis 3.200 € zum Festpreis.
  • Zuschuss unverändert: Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) übernimmt 50 % des Be­ra­tungs­ho­no­rars, allerdings höchstens 650 € bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und 850 € ab drei Wohneinheiten.
  • Neuer iSFP-Bonus: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 % nur noch auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).
  • Kleine Maßnahmen verlieren: Wer nur wenige Maßnahmen unter dieser Schwelle umsetzt, erhält keinen Bonus mehr.
  • Höhere Obergrenze bleibt: Wird der Bonus gewährt, steigen die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit weiterhin von 30.000 € auf 60.000 €.
  • Ausblick: Für besonders ineffiziente Gebäude ist ab voraussichtlich Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus von 5 % vorgesehen, der einen geförderten iSFP voraussetzt.
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Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Kurz erklärt: Was ist ein iSFP?

Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Er zeigt, welche Sa­nie­rungs­maß­nah­men in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und welche Förderung Sie dafür erhalten.

Förderrechtlich zählt nur ein iSFP, den ein nach En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Expertenliste zugelassener Energieberater im Rahmen der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) mit freigegebener Software erstellt. Nur er bringt Ihnen den Be­ra­tungs­zu­schuss und später den iSFP-Bonus.

Zwei Förderbausteine, die Sie unterscheiden sollten

  • iSFP-Förderung für die Beratung: Das BAFA bezuschusst die Erstellung Ihres Fahrplans mit 50 Prozent des Honorars, bis höchstens 650 € bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten). Daran hat die Reform nichts geändert.
  • iSFP-Bonus für spätere Einzelmaßnahmen: Setzen Sie Maßnahmen aus Ihrem Fahrplan um, erhöhte sich deren Förderung bislang pauschal um 5 Prozentpunkte. Für diesen Bonus gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen.

Ein guter Sa­nie­rungs­fahr­plan braucht die richtigen Annahmen

Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan steht und fällt mit der Bewertung des Aus­gangs­zu­stands. Gerade bei Be­stands­ge­bäu­den fehlen häufig genaue Angaben zu Wandaufbau, Dämmstärken oder früheren Mo­der­ni­sie­run­gen. § 38 Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) sieht dafür die vereinfachte energetische Bewertung vor: Fehlende Kennwerte dürfen fachlich eingeordnet und durch geeignete Erfahrungswerte ersetzt werden.

Das ist kein Rechentrick, sondern ein wichtiger Teil guter Energieberatung. Je genauer der Bestand verstanden ist, desto sinnvoller lassen sich Sa­nie­rungs­schrit­te, Kosten und För­der­mög­lich­kei­ten planen.

herr-heid-zitat

Beim Sa­nie­rungs­fahr­plan entscheidet die Aus­gangs­be­wer­tung mit über das Endergebnis. Wer den Ist-Zustand bestmöglich erfasst, plant keine Maßnahmen ins Blaue, sondern entwickelt eine sinnvolle Reihenfolge für die Sanierung.

Energieberater & Dipl. Ing. André Heid M.Sc.

iSFP-Förderung: der BAFA-Zuschuss für den Sa­nie­rungs­fahr­plan

Die Erstellung Ihres Sa­nie­rungs­fahr­plans fördert das BAFA über die EBW. An diesem Zuschuss hat die Reform nichts geändert.

Höhe des Zuschusses

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Be­ra­tungs­ho­no­rars, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern liegt der Zuschuss bei höchstens 650 Euro, ab drei Wohneinheiten bei höchstens 850 Euro.

Für eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse in der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung erläutert. Mehr zu allen Programmen lesen Sie in unserem Ratgeber Förderung der Energieberatung.

Voraussetzungen für Gebäude und Antragsteller

Damit Sie den Zuschuss erhalten, muss Ihr Gebäude einige Bedingungen erfüllen:

  • Es liegt in Deutschland und dient dem Wohnen.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück.
  • Die letzte geförderte Energieberatung für dasselbe Gebäude liegt mindestens vier Jahre zurück. Nach einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel entfällt diese Wartezeit.

An­trags­be­rech­tigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude und WEGs. Mieter, Pächter und Nieß­brauchs­be­rech­tig­te können den Antrag mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers stellen. Wenn Sie ein Haus kaufen, können Sie den Antrag stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist.

Antrag und Auszahlung

Beim Ablauf kommt es auf die Reihenfolge an. So gehen Sie vor:

  1. Sie oder Ihr Energieberater mit Ihrer Vollmacht stellen den Antrag auf die Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude im BAFA-Portal.
  2. Erst danach schließen Sie den Be­ra­tungs­ver­trag. Ein früherer Vertrag ist nur zulässig, wenn seine Wirksamkeit an die Förderzusage geknüpft ist.
  3. Der Energieberater nimmt Ihr Gebäude vor Ort auf. Die Begehung durch ihn oder eine andere berechtigte Person ist Pflicht.
  4. Sie erhalten Ihren iSFP und eine ausführliche Erläuterung.
  5. Sie bezahlen die Rechnung in voller Höhe und reichen den Ver­wen­dungs­nach­weis ein.
  6. Das BAFA zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Eine Verrechnung mit dem Honorar ist seit dem 1. April 2025 nicht mehr möglich.

Heid übernimmt auf Wunsch die Antragstellung für Sie. Details zu unserem Vorgehen finden Sie unter BAFA-Energieberatung.

iSFP-Kosten: Was kostet ein Sa­nie­rungs­fahr­plan?

Für einen iSFP gibt es keine feste Gebührenordnung. Jeder Energieberater kalkuliert sein Honorar selbst. Deshalb lohnt sich der genaue Blick darauf, was im Preis enthalten ist.

Wovon die Kosten abhängen

Den größten Einfluss haben die Größe und Geometrie Ihres Gebäudes. Ein Haus mit Erkern, Anbauten und verschiedenen Bauabschnitten braucht mehr Aufwand als ein kompakter Baukörper. Auch die Anzahl der Wohneinheiten spielt eine Rolle.

Außerdem zählt, welche Unterlagen Sie bereitstellen. Liegen Baupläne und Verbrauchsdaten vor, spart das Zeit bei der Aufnahme. Fehlen sie, muss der Energieberater vor Ort mehr erfassen.

Am Markt finden Sie auch sehr günstige Angebote. Vergleichen Sie beim Preis aber immer den Leistungsumfang: Ist die Vor-Ort-Aufnahme gründlich, erläutert der Berater die Ergebnisse persönlich und übernimmt er die Förderanträge?

Eigenanteil nach der iSFP-Förderung

Bei Heid Energieberatung erhalten Sie Ihren Sa­nie­rungs­fahr­plan zum Festpreis.

Gebäude­typ Honorar Heid Eigen­anteil nach Zuschuss
Einfamilien­haus ca. 1.999 bis 3.200 € ca. 1.349 bis 2.550 €
Mehrfamilien­haus ca. 3.000 bis 5.000 € ca. 2.150 bis 4.150 €
WEG wie Mehrfamilien­haus bis zu 250 € Extra-Förderung bei Er­läuterung in der Ver­sammlung
Nichtwohn­gebäude auf Anfrage auf Anfrage

Berechnet mit dem maximalen BAFA-Zuschuss von 650 € bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Nicht­wohn­ge­bäu­de gibt es eine eigene Förderung über die Energieberatung für Nicht­wohn­ge­bäu­de (EBN).

Lesetipp: Eine Übersicht über weitere Be­ra­tungs­leis­tun­gen finden Sie im Ratgeber zu den Kosten der Energieberatung.

Ihr Sa­nie­rungs­fahr­plan mit Heid Energieberatung

  • Festpreis: Sie wissen vorab, was Ihr iSFP kostet. Es kommen keine versteckten Nachträge dazu.
  • Förderanträge inklusive: Wir beantragen den BAFA-Zuschuss für Sie und übernehmen später die Anträge für Ihre Einzelmaßnahmen.
  • Vor Ort und unabhängig: Unsere zertifizierten Energieberater kommen bundesweit zu Ihrer Immobilie und beraten ohne Ver­kaufs­in­ter­es­se.

Was hat sich beim Sa­nie­rungs­fahr­plan seit Juli 2026 geändert?

Nach einem Beschluss des Haus­halts­aus­schus­ses des Bundestages vom 8. Juli 2026 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen reformiert. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

Alte und neue Regeln im Vergleich

Die Grundstruktur bleibt: Die Hei­zungs­för­de­rung läuft weiterhin über die KfW, das BAFA ist für die übrigen Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men wie die Gebäudehülle zuständig. Die Vergabe des iSFP-Bonus wurde dagegen deutlich umgebaut:

Punkt Anträge bis 20.07.2026 Anträge ab 21.07.2026
Zuschuss für die Energie­beratung (EBW) 50 %, max. 650 € bzw. 850 € unverändert
Grund­förderung Gebäude­hülle 15 % 15 %
iSFP-Bonus 5 % auf die gesamten förder­fähigen Ausgaben 5 % nur auf den Betrag oberhalb der Mindest­investition
Mindest­investition für den Bonus keine 30.000 € bei einer Wohn­einheit, bei mehreren Wohn­einheiten entsprechend höher
Höchst­grenze förder­fähige Ausgaben (1. Wohn­einheit) 60.000 € mit iSFP 60.000 €, wenn der Bonus gewährt wird
Mehrere Anträge addieren nicht relevant nicht möglich, die Schwelle gilt je Antrag
Einzel­maßnahme unter 30.000 € Bonus möglich kein Bonus

Übergangsregel: Für Anträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Für neue Anträge muss Ihr En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experte (EEE) eine neue Technische Pro­jekt­be­schrei­bung (TPB) erstellen.

Hinweis: För­der­be­din­gun­gen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer vor Maßnahmenbeginn. Heid unterstützt Sie dabei, die passenden För­der­mög­lich­kei­ten für Ihr Vorhaben zu prüfen.

iSFP-Bonus: neue Bedingungen seit 21. Juli 2026

Der iSFP-Bonus ist der Hebel, mit dem sich ein Sa­nie­rungs­fahr­plan bei der späteren Umsetzung auszahlt. Er erhöht die Förderung von Einzelmaßnahmen, die Sie wie im iSFP beschrieben umsetzen. Seit der Reform greift er aber erst ab einer bestimmten In­ves­ti­ti­ons­hö­he.

Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit gibt es den Bonus von 5 Prozent erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro. Er gilt dann nur für den Betrag, der über diese Schwelle hinausgeht. Für die ersten 30.000 Euro erhalten Sie die Grundförderung von 15 Prozent.

Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle. Sie entspricht der regulären Höchstgrenze ohne iSFP und setzt sich so zusammen:

  • Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
  • Ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro

Bei einem Haus mit drei Wohneinheiten liegt die Schwelle also bei 60.000 Euro.

Die Schwelle müssen Sie in einem einzigen Antrag erreichen. Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr zählt das BAFA nicht zusammen. Planen Sie Maßnahmen deshalb möglichst als Paket.

Für welche Maßnahmen der Bonus gilt

Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die in Ihrem geförderten iSFP stehen. Außerdem müssen Sie bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus einen En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experten einbinden.

Der Bonus ist bei diesen Einzelmaßnahmen möglich:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Lüftungsanlagen mit Wär­me­rück­ge­win­nung oder digitale Systeme zur Ver­brauchs­op­ti­mie­rung
  • Hei­zungs­op­ti­mie­rung zur Ef­fi­zi­enz­ver­bes­se­rung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich

Keinen Bonus gibt es hier für den Heizungstausch. Wenn Sie etwa eine Wärmepumpe einbauen, beantragen Sie die Förderung bei der KfW, dort gelten eigene Boni. Auch Fachplanung und energetische Baubegleitung sind ausgenommen. Das BAFA fördert beides separat, allerdings ohne iSFP-Bonus.

Achten Sie außerdem auf die Reihenfolge: Ihr iSFP muss bereits vorliegen, bevor Sie die Förderung für die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen beantragen.

Rechenbeispiele: iSFP-Bonus vorher und nachher

Die folgenden Beispiele zeigen den Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent Grundförderung und, bis zum 20.07.2026, dem iSFP-Bonus ohne Min­dest­in­ves­ti­ti­on. Weitere Boni sind nicht berücksichtigt.

Vorhaben (geplante Ausgaben) Zuschuss bis 20.07.2026 (ohne Mindest­summe) Zuschuss ab 21.07.2026 (mit Mindest­summe)
Einfamilien­haus: neue Fenster (20.000 €) 4.000 € 3.000 € (Mindest­summe nicht erreicht)
Einfamilien­haus: Dach und Fenster (45.000 €) 9.000 € 7.500 €
Einfamilien­haus: Hülle komplett (60.000 €) 12.000 € 10.500 €
Haus mit 3 Wohn­einheiten: Fassade (90.000 €) 18.000 € 15.000 €

Am Beispiel Dach und Fenster für 45.000 € sieht die Rechnung so aus:

Auf den gesamten Betrag erhalten Sie zunächst 15 % Grundförderung, das sind 6.750 €.

Den Bonus gibt es nur für den Teil über 30.000 €, also für 15.000 €. 5 % davon ergeben 750 €. Ihr Zuschuss liegt damit bei 7.500 €. (6.750 € + 750 €)

Vor der Reform galt der Bonus für die vollen 45.000 € und brachte Ihnen 2.250 €. Damit hätten Sie nach der alten Regel für dieselbe Sanierung 9.000 € erhalten. (6.750 € + 2.250 €)

Für die Fas­sa­den­sa­nie­rung am Haus mit drei Wohneinheiten sieht die neue Berechnung ebenfalls anders aus:

Hier erhalten Sie anhand der berechneten Ausgaben von 90.000 € bereits 13.500 € Grundförderung.

Nach alter Berechnung hätten Sie weitere 4.500 € (als 5 % von 90.000 €) erhalten, für eine Gesamtsumme von 18.000 €.

Nach neuer Berechnung sinkt die Gesamtsumme auf 15.000 €, da Sie mit iSFP nur noch 1.500 € (als 5 % der 30.000 über der Min­dest­in­ves­ti­ti­on von 60.000 €) Zusatzförderung erhalten. Die Min­dest­in­ves­ti­ti­on setzt sich aus 30.000 € für die erste Wohneinheit und jeweils 15.000 € für die zweite und dritte Wohneinheit zusammen.

Lohnt sich ein Sa­nie­rungs­fahr­plan nach der Reform noch?

Die Reform hat den iSFP für kleine Einzelvorhaben also finanziell weniger attraktiv gemacht. Sein Wert war und ist aber weiterhin nicht rein monetär, sondern liegt vor allem in der Planung und Organisation Ihres Vorhabens. Ein Fahrplan verhindert, dass Sie Maßnahmen in der falschen Reihenfolge umsetzen lassen und später doppelt zahlen.

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Seit der Reform entscheidet die Bündelung darüber, ob der iSFP-Bonus greift. Wer Fassade und Fenster in einem Antrag zusammenfasst, überschreitet die Schwelle von 30.000 Euro deutlich leichter und sichert sich den Bonus. Technisch ist das ohnehin der bessere Weg: Werden beide gemeinsam geplant, lassen sich die Anschlüsse sauber ausführen und Wärmebrücken vermeiden.

Energieberater & Dipl. Ing. André Heid M.Sc.

Wann sich ein iSFP weiterhin lohnt

Finanziell rechnet sich ein Sa­nie­rungs­fahr­plan nach der Reform vor allem in drei Fällen:

  • Größere Maßnahmenpakete: Sie setzen mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle in einem Antrag um, etwa Dach, Fassade und Fenster. So überschreiten Sie die Schwelle und nutzen die höhere Obergrenze von bis zu 60.000 Euro.
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser: Die förderfähigen Summen sind höher, und der Be­ra­tungs­zu­schuss steigt auf 850 Euro. Für Vermieter und Kapitalanleger schafft der Fahrplan zudem eine klare Grundlage für die In­ves­ti­ti­ons­pla­nung der nächsten Jahre.
  • Besonders ineffiziente Gebäude: Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein zusätzlicher Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) geplant, der einen geförderten iSFP voraussetzt.

Der WPB-Bonus im Überblick

  • Höhe: 5 Prozent zusätzlich auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, ab dem ersten Euro. Reine Fens­ter­maß­nah­men sind ausgenommen.
  • Voraussetzung: Die Maßnahme ist Teil eines geförderten iSFP.
  • Kombination: Mit dem iSFP-Bonus möglich, wenn die Min­dest­in­ves­ti­ti­on überschritten ist.
  • Begrenzung: höchstens drei Anträge je Gebäude.
  • Wann ein Gebäude als WPB gilt: unter anderem bei einem End­ener­gie­be­darf ab 300 kWh/(m²a) oder einem En­er­gie­be­darfs­aus­weis der Klasse H.

Der Start ist für das erste Quartal 2027 geplant, weitere Details folgen. Heid prüft gerne mit Ihnen, ob Ihr Gebäude als WPB gilt.

Wann eher ein anderer Weg passt

Nicht in jedem Fall ist der Sa­nie­rungs­fahr­plan der richtige erste Schritt.

Planen Sie beispielsweise ausschließlich eine neue Heizung, bringt Ihnen der iSFP-Bonus nichts. Den Heizungstausch fördert die KfW mit eigenen Boni. Wichtiger ist hier, dass die neue Anlage zu Ihrem Gebäude passt. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Dämmmaßnahmen die nötige Heizleistung so deutlich senken, dass sich Sanierung und Heizungstausch zusammen mehr lohnen. Eine Heiz­last­be­rech­nung zeigt, welche Leistung wirklich nötig ist, und ein KfW-Energieberater unterstützt Sie beim Förderantrag.

Liegt der Bauantrag Ihres Gebäudes weniger als zehn Jahre zurück, fördert das BAFA die Beratung nicht. Einen Sa­nie­rungs­fahr­plan können Sie trotzdem erstellen lassen. Sie tragen die Kosten dann aber selbst und haben später keinen Anspruch auf den iSFP-Bonus.

Sie planen nur eine einzelne, kleinere Maßnahme und darüber hinaus nichts? Dann erhalten Sie die Grundförderung von 15 Prozent auch ohne iSFP. Der Fahrplan lohnt sich in diesem Fall vor allem, wenn Sie sicher sein möchten, dass die Maßnahme zu späteren Sa­nie­rungs­schrit­ten passt.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:
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Häufige Fragen zu Kosten und Förderung des iSFP

Sie überlegen, ob sich ein Sa­nie­rungs­fahr­plan für Ihre Immobilie rechnet oder wie Sie die Förderung richtig nutzen? Im Folgenden finden Sie Antworten auf typische Fragen, die wir in der Praxis immer wieder sehen.

Was kostet mich ein Sa­nie­rungs­fahr­plan nach Abzug der Förderung?

Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars, höchstens 650 Euro bei einem Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus. Bei einem Heid-Honorar von ca. 1.999 bis 3.200 Euro liegt Ihr Eigenanteil damit bei ca. 1.349 bis 2.550 Euro. Für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss höchstens 850 Euro, Ihr Eigenanteil liegt dann bei ca. 2.150 bis 4.150 Euro. Die Abwicklung Ihrer Förderanträge ist darin bereits enthalten.

Bekomme ich den iSFP-Bonus noch, wenn ich nur neue Fenster einbauen lasse?

Das hängt von der Höhe der förderfähigen Ausgaben ab. Bei einem Einfamilienhaus erhalten Sie den Bonus nur auf den Teil, der 30.000 Euro übersteigt. Kosten Ihre neuen Fenster weniger, bekommen Sie die Grundförderung von 15 Prozent, aber keinen Bonus.

Gilt für meinen Förderantrag aus dem Juli noch die alte Regelung?

Haben Sie Ihren Antrag bis einschließlich 20. Juli 2026 gestellt, gelten für Sie die bisherigen Konditionen. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Regeln, dafür ist eine neue Technische Pro­jekt­be­schrei­bung nötig.

Kann ich mehrere Maßnahmen zusammenfassen, um die 30.000-€-Schwelle zu erreichen?

Ja, wenn Sie die Maßnahmen in einem gemeinsamen Antrag stellen. Kosten aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr rechnet das BAFA nicht zusammen. Wir prüfen gerne mit Ihnen, welche Maßnahmen sich sinnvoll bündeln lassen.

Muss ich alle Maßnahmen aus meinem Sa­nie­rungs­fahr­plan umsetzen?

Nein. Der iSFP ist eine Ent­schei­dungs­hil­fe und verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen. Den iSFP-Bonus erhalten Sie nur für Maßnahmen, die im Fahrplan beschrieben sind.

Wie lange kann ich meinen Sa­nie­rungs­fahr­plan für den Bonus nutzen?

Sie können Maßnahmen bis zu 15 Jahre nach Erstellung des iSFP mit Bonus umsetzen. Liegt die Erstellung schon länger zurück, sollten Sie vor größeren Investitionen prüfen lassen, ob die Empfehlungen noch zum Stand der Technik und zu den aktuellen För­der­be­din­gun­gen passen.

Wer darf meinen förderfähigen Sa­nie­rungs­fahr­plan erstellen?

Nur Energieberater, die in der En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Wohngebäude eingetragen sind. Andere Fachleute können einen Fahrplan erstellen, dieser zählt aber weder für den Be­ra­tungs­zu­schuss noch für den iSFP-Bonus.