Energieaudit in Harburg – DIN EN 16247-1
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:Ihre Vorteile mit einem Heid-Energieaudit in Harburg
Vor Ort
Unsere spezialisierten Energieberater besuchen Sie direkt in Harburg, um eine umfassende Analyse Ihrer energetischen Abläufe vor Ort durchzuführen.
Expertise
Wir kombinieren tiefgehendes Fachwissen im Energiesektor mit bautechnischen Kenntnissen, um fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Festpreisgarantie
Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit einer Festpreisgarantie, ohne versteckte Kosten oder nachträgliche Preissteigerungen.
Förderung
Wir informieren Sie über geeignete Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung von BAFA- oder KfW-Fördermitteln.
Gesetzeskonform
Unsere Energieaudits in Harburg entsprechen sämtlichen Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sowie der Norm DIN EN 16247-1.
Wer ist in Harburg verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen?
In Harburg sind alle Unternehmen verpflichtet, ein Energieaudit gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchzuführen, wenn sie nicht als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die
- mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erzielen bzw.
- eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, sind Unternehmen in Harburg gesetzlich dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen, unabhängig von ihrer Branche oder dem tatsächlichen Energieverbrauch. Für Unternehmen, die neu in diese Kategorie fallen, besteht die Frist, den ersten Audit innerhalb von 20 Monaten abzuschließen. Anschließend ist alle vier Jahre ein Wiederholungsaudit erforderlich.
Die Grundlage bildet die Norm DIN EN 16247-1, die den vorgeschriebenen Ablauf eines Energieaudits in Harburg beschreibt – beginnend mit der Datenerhebung über die Analyse bis hin zu einem detaillierten Bericht. Dabei wird der gesamte Energieverbrauch des Unternehmens betrachtet, um Einsparpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und Prozesse zu identifizieren.
Im Gegensatz zur Energieberatung nach DIN 18599 oder einem individuellen Sanierungsfahrplan in Harburg dient das Energieaudit vorrangig der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es kann jedoch auch freiwillig durchgeführt werden, zum Beispiel zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Erreichung von ESG-Zielen. Fördermittel stehen lediglich für freiwillige Audits zur Verfügung.
Ein Energieaudit schafft nicht nur Klarheit. Es ist häufig der erste Schritt zu einer strukturierten, nachhaltigen und wirtschaftlichen Energiestrategie.
Energieberater und Ing. André Heid M.Sc.
Ablauf eines Energieaudits in Harburg
Ein Energieaudit, durchgeführt von unseren Fachleuten in Harburg, gestaltet sich wie folgt:
- Kostenfreies Erstgespräch: In diesem ersten Austausch klären wir, welche Bereiche Ihres Unternehmens in die Analyse einbezogen werden sollen.
- Besuch vor Ort: Unsere Berater kommen direkt zu Ihnen nach Harburg, um Verbrauchsdaten zu erfassen und die technischen Abläufe sowie die Infrastruktur Ihres Unternehmens zu begutachten.
- Datenanalyse: Basierend auf den gesammelten Informationen entwickeln wir praktische und wirtschaftlich sinnvolle Empfehlungen zur Reduktion Ihres Energieverbrauchs.
- Auditbericht gemäß DIN-Norm: Der finale Bericht erfüllt alle Anforderungen der DIN EN 16247-1 und bietet klare, umsetzbare Vorschläge zur Verbesserung.
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FAQ: Häufige Fragen zum Energieaudit in Harburg
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Energieaudit in Harburg.
Gibt es Ausnahmen von der Energieaudit-Pflicht?
Ja, es gibt Ausnahmeregelungen. Unternehmen, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) klassifiziert sind, sind gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) von der Pflicht zum Energieaudit befreit. Auch wenn ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 vollständig implementiert und zertifiziert ist, entfällt die Verpflichtung. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gerne, ob Ihr Unternehmen zu den ausgenommenen Fällen zählt.
Kann ich ein Energieaudit auch freiwillig durchführen lassen?
Ja, das ist möglich und kann in vielen Fällen äußerst vorteilhaft sein. Selbst ohne gesetzliche Verpflichtung bietet ein Energieaudit wertvolle Einblicke: Sie erfahren, wo Ihre größten Energieverluste auftreten, welche Maßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind und wie Sie Ihre Betriebskosten langfristig senken können. Viele Unternehmen nutzen den freiwilligen Audit zudem als strategisches Werkzeug im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie oder zur Vorbereitung auf Investitionen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Energieaudit in Harburg?
Die Kosten variieren je nach Umfang des Audits, einschließlich der Anzahl der Standorte, der Komplexität der Anlagen und der verfügbaren Daten. Nach unserem ersten Gespräch erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit einem Festpreis, sodass Sie bereits im Vorfeld wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Gibt es staatliche Förderungen für Unternehmen in Harburg?
Ja, wenn das Energieaudit in Harburg freiwillig durchgeführt wird, können Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Auch für die Umsetzung von Folgemaßnahmen, die aus dem Audit resultieren, stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Wer ist berechtigt, ein Energieaudit in Harburg durchzuführen?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 darf ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Unsere Energieberater sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) registriert und für alle BAFA- sowie KfW-Förderprogramme zugelassen. Zudem verfügen sie über umfassende Kenntnisse in Bau- und Gebäudetechnik – ein klarer Vorteil für qualitativ hochwertige Ergebnisse.