Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits stellt Unternehmen vor klare gesetzliche Anforderungen. Gleichzeitig eröffnet sie Chancen zur Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung, Kostenersparnis und für mehr Nachhaltigkeit. In diesem Ratgeber erfahren Sie kompakt, wer betroffen ist, welche Normen gelten, wie ein Audit abläuft, welche Fristen und Folgen bestehen sowie welche strategische Bedeutung sich hinter dem Energieaudit verbirgt. Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie Sie aktiv und rechtssicher vorgehen.

Überblick über eine Produktionsstätte mit zwei Menschen in Warnwesten

Große Pro­duk­ti­ons­stät­ten sind eines der primären Ziele für Einsparungen durch einen Energieaudit.

Das Wichtigste in Kürze zum Energieaudit
  • Auditpflicht ab 2,5 GWh Jahresverbrauch: Unternehmen mit hohem En­er­gie­ver­brauch oder Nicht-KMU-Status müssen alle vier Jahre einen Energieaudit durchführen lassen.
  • Normgerechte Durchführung nach DIN EN 16247-1: Der Audit analysiert den Energieeinsatz im Betrieb und zeigt konkrete Ein­spar­po­ten­zia­le auf.
  • Fristgerechte Meldung an das BAFA: Die Au­dit­durch­füh­rung muss spätestens zwei Monate nach Abschluss gemeldet werden, sonst drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
  • Strategisches Werkzeug für Unternehmen: Der Energieaudit ist nicht nur Pflicht­er­fül­lung, sondern fundierte Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Investitionen und Sanierungen.
  • Förderung möglich bei freiwilliger Durchführung: Kleine Unternehmen und Nicht-KMU unterhalb bestimmter Ver­brauchs­gren­zen können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf das Be­ra­tungs­ho­no­rar erhalten.
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Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ergibt sich in Deutschland aus dem Gesetz über En­er­gie­dienst­leis­tun­gen und andere En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men (EDL-G) sowie dem En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EnEfG), das 2023 novelliert wurde.

Auditpflicht besteht grundsätzlich für Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Als Nicht-KMU gelten danach Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende oder
  • mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und zusätzlich mehr als 43 Millionen Euro Jah­res­bi­lanz­sum­me.

Seit Inkrafttreten des EnEfG kommt ein weiterer Schwellenwert hinzu: Unternehmen mit einem durch­schnitt­li­chen Ge­samt­ener­gie­ver­brauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr sind unabhängig von der Un­ter­neh­mens­grö­ße zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.

Liegt der Verbrauch bei über 7,5 GWh jährlich, müssen Unternehmen zusätzlich ein En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem (z. B. nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einführen und Umsetzungspläne für Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men erstellen.

Keine Auditpflicht besteht für:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energie- oder Um­welt­ma­nage­ment­sys­tem betreiben,
  • Unternehmen unterhalb der Ver­brauchs­schwel­len nach EnEfG.

Wichtig: Die Pflicht betrifft alle Energieformen, also Strom, Wärme, Kälte und Kraftstoffe. Die Berechnung erfolgt als Mittelwert über die letzten drei Jahre. Unternehmen müssen ihre Auditpflicht aktiv prüfen und das Ergebnis dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) mitteilen.

Was regelt der Energieaudit gemäß EDL-G?

Der Energieaudit nach EDL-G ist ein stan­dar­di­sier­tes Verfahren zur systematischen Erfassung und Analyse des En­er­gie­ein­sat­zes in Unternehmen. Ziel ist es, Ein­spar­po­ten­zia­le zu identifizieren und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz aufzuzeigen.

Die Norm DIN EN 16247-1 legt fest, wie ein Energieaudit durchzuführen ist, von der Vorbereitung über die Datenerhebung bis hin zur Dokumentation. Sie schreibt vor:

  • welche Energieflüsse zu erfassen sind,
  • wie die energetische Aus­gangs­si­tua­ti­on zu bewerten ist,
  • wie Maßnahmen zur Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung zu entwickeln und wirtschaftlich zu bewerten sind,
  • welche Min­dest­an­for­de­run­gen der Auditbericht erfüllen muss.

Der Energieaudit muss durch fachlich qualifizierte und unabhängige Personen erfolgen. In der Praxis sind das Energieberater mit BAFA-Zulassung. Diese stehen auf der dena-Liste.

Erfasst werden alle relevanten Ver­brauchs­be­rei­che:

  • Gebäude (z. B. Heizungen, Klimaanlagen),
  • Prozesse (z. B. Maschinen, Anlagen),
  • Transport (z. B. Fuhrpark).

Wichtig: Ein bloßes Ausfüllen von Checklisten reicht nicht aus. Der Energieaudit erfordert eine fundierte Datenbasis, eine Vor-Ort-Begehung und eine belastbare Analyse. Nur so kann er seiner Rolle als Ent­schei­dungs­hil­fe gerecht werden, etwa für Investitionen, Förderanträge oder die Einführung eines En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tems.

Fristen, Ablauf und Pflichten zum Energieaudit

Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, müssen diesen alle vier Jahre wiederholen. Die Frist beginnt mit dem Datum des letzten vollständig abgeschlossenen Audits. Zuständig für die Kontrolle ist das BAFA.

Der Ablauf eines Energieaudits gliedert sich typischerweise in fünf Schritte:

  1. Vorbereitung: Abklärung des Auditumfangs, Auswahl des Auditors, Zu­sam­men­stel­lung relevanter Verbrauchsdaten.
  2. Datenerhebung: Analyse des En­er­gie­ver­brauchs und der betrieblichen Strukturen.
  3. Begehung vor Ort: Erfassung von Energieflüssen und Be­triebs­ab­läu­fen im realen Umfeld.
  4. Auswertung: Identifikation von Ef­fi­zi­enz­po­ten­zia­len und Entwicklung von Maßnahmen.
  5. Auditbericht: Dokumentation aller Ergebnisse, inklusive Wirt­schaft­lich­keits­be­wer­tung.
Phasen des Energieaudits nach DIN EN 16247-1.
Phasen des Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

Im Anschluss muss das Unternehmen den Audit beim BAFA melden. Das geht über die sogenannte En­er­gie­au­dit­erklä­rung im Online-Portal. Diese Meldung hat spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits zu erfolgen.

Warnung: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, etwa wenn der Energieaudit nicht fristgerecht durchgeführt oder nicht gemeldet wurde. Auch fehlerhafte Angaben zur Un­ter­neh­mens­grö­ße oder zum En­er­gie­ver­brauch können sanktioniert werden.

Was bringt ein Energieaudit über die Pflicht hinaus?

Unternehmen, die den Audit strategisch nutzen, schaffen sich handfeste Vorteile. Im Fokus steht das Aufdecken von Ein­spar­po­ten­zia­len:

Ob bei Beleuchtung, Anlagentechnik oder Gebäudenutzung, in vielen Betrieben bestehen ungenutzte Reserven. Der Audit zeigt konkret auf, wo Energie verschwendet wird und wie sich der Verbrauch wirtschaftlich senken lässt.

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Der Energieaudit kann ein nützliches Werkzeug sein, das zeigt, wo Unternehmen bei der Energienutzung bares Geld verlieren. Ein guter Auditor zeigt auf, wie Sie das ändern können.

Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.

Weitere Vorteile auf einen Blick:

  • Investitionen besser planen: Die Empfehlungen aus dem Audit helfen, Sa­nie­rungs­maß­nah­men technisch und wirtschaftlich abzustimmen. Auch für die Beantragung verschiedener Fördermittel kann ein aktueller Energieaudit nützlich sein.
  • ESG-Nachweise erbringen: Der Audit kann als Grundlage für Um­welt­kenn­zah­len im Rahmen von Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten dienen.
  • Wett­be­werbs­fä­hig­keit stärken: Geringere Betriebskosten und ein nachweislich effizienter Energieeinsatz verbessern die Marktposition.

Viele Unternehmen entscheiden sich nach dem ersten Audit für den Aufbau eines systematischen En­er­gie­ma­nage­ments. Das ist ein nächster logischer Schritt, um En­er­gie­ein­spa­run­gen dauerhaft zu verankern.

Energieaudit beauftragen: So gehen Sie jetzt vor

Wenn Ihr Unternehmen unter die Energieaudit-Pflicht fällt, haben Sie vielleicht bereits einen oder mehrere Auditzyklen absolviert. Ist Ihr Unternehmen dagegen stark gewachsen und könnte damit erstmals unter eine Energieaudit-Pflicht fallen, sollten Sie zügig Klarheit schaffen. Die Prüfung erfolgt anhand der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes, der Bilanzsumme und des durch­schnitt­li­chen En­er­gie­ver­brauchs der letzten drei Jahre.

Bei­spiel­rech­nung: Energieaudit mit Ein­spar­po­ten­zi­al

Ein mit­tel­stän­di­sches Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit rund 80 Mitarbeitenden verbraucht jährlich etwa 3,2 Gigawattstunden Energie, verteilt auf Strom für Maschinen, Heizwärme und Fuhrpark. Dafür lässt sich die folgende (stark vereinfachte) Rechnung anstellen:

Jährliche Energiekosten im Ausgangszustand:

  • Strom (1,5 GWh × 0,25 €/kWh): 375.000 €
  • Heizenergie (1,2 GWh × 0,10 €/kWh): 120.000 €
  • Kraftstoff (0,5 GWh × 0,18 €/kWh): 90.000 €
  • Gesamt: 585.000 € pro Jahr

Im Energieaudit identifizierte Ein­spar­maß­nah­men:

  • Umrüstung auf LED-Beleuchtung
    → Einsparung: 25.000 €/Jahr | Investition: 30.000 €
  • Optimierung der Druckluftanlage
    → Einsparung: 15.000 €/Jahr | Investition: 20.000 €
  • Wär­me­rück­ge­win­nung aus Abluft
    → Einsparung: 20.000 €/Jahr | Investition: 35.000 €
  • Effizientere Routenplanung Fuhrpark
    → Einsparung: 10.000 €/Jahr | Investition: 15.000 €

Summe:

  • Investition gesamt: 100.000 €
  • Einsparung gesamt: 70.000 €/Jahr
  • Auditkosten (Festpreis): zirka 10.000 bis 15.000 €

Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er:

  • Investition + Audit: zirka 115.000 €
  • Amortisiert nach etwa 1,5 Jahren

Fazit:
Trotz In­ves­ti­ti­ons­kos­ten von rund 100.000 Euro amortisiert sich die Umsetzung bereits nach eineinhalb Jahren. Danach spart das Unternehmen dauerhaft bares Geld. Ein Energieaudit lohnt sich nicht nur wegen der gesetzlichen Pflicht, sondern auch als Investition in niedrigere Betriebskosten und mehr Pla­nungs­si­cher­heit.

Empfehlenswerte nächste Schritte sind in diesem Fall:

  • Prüfen Sie den aktuellen und vergangenen En­er­gie­ver­brauch Ihres Unternehmens.
  • Klären Sie, ob Sie als Nicht-KMU gelten oder die Ver­brauchs­schwel­le von 2,5 GWh pro Jahr überschreiten.
  • Wählen Sie einen qualifizierten Energieberater, dessen Arbeit für BAFA-Förderprogramme zugelassen ist.
  • Planen Sie genügend Vorlaufzeit ein, insbesondere weil ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.

Wer proaktiv handelt, gewinnt Rechts­si­cher­heit und kann die Potenziale des Energieaudits gezielt nutzen, für Effizienz, Förderung und Zu­kunfts­si­cher­heit.

Müssen Sie erstmals einen Energieaudit erstellen lassen oder waren Sie mit einem vergangenen Audit unzufrieden, stehen Ihnen die En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experten der Heid Energieberatung zur Verfügung!

Kann ich die Kosten für einen Energieaudit fördern lassen?

Ja, die Kosten für einen Energieaudit können in vielen Fällen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) gefördert werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die wichtigsten Fakten:

  • Förderfähig ist nur der freiwillige Energieaudit, nicht ein unter die Energieaudit-Pflicht fallender.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Energieberatung für Nicht­wohn­ge­bäu­de, Anlagen und Systeme – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247“.
  • Bis zu 50 Prozent des Be­ra­tungs­ho­no­rars werden übernommen, bis zu einer Fördersumme von:
    • 600 Euro (jährliche Netto-Energiekosten unter 10.000 Euro), oder
    • 3.000 Euro (jährliche Netto-Energiekosten über 10.000 Euro).

Voraussetzung für die Förderung:

  • Das KMU mit Sitz und Ge­schäfts­be­trieb in Deutschland beschäftigt weniger als 250 Menschen bei einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Jah­res­bi­lanz­sum­me von weniger als 43 Millionen Euro.
  • Das Nicht-KMU mit Sitz und Ge­schäfts­be­trieb in Deutschland, hat über alle Energieträger hinweg einen Ge­samt­ener­gie­ver­brauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G von im Jahr höchstens 500.000 kWh.
  • Der beauftragte Energieberater ist beim BAFA für das Modul 1 gelistet.
  • Der Antrag wird vor Ver­trags­ab­schluss gestellt. 

Wenn Sie nicht unter die gesetzliche Auditpflicht fallen, aber dennoch von der Analyse profitieren möchten, ist die BAFA-Förderung eine attraktive Möglichkeit. Andernfalls tragen Sie die Kosten selbst – bei Heid Energieberatung zum transparenten Festpreis und mit voller rechtlicher Absicherung.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:
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Häufige Fragen zur Energieaudit-Pflicht für Unternehmen

Viele Unternehmen fragen sich, ob sie zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind und was das konkret bedeutet. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis.

Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen auditpflichtig ist?

Zählen Sie mehr als 250 Mitarbeitende oder erzielen über 50 Millionen Euro Umsatz und über 43 Millionen Euro Bilanzsumme? Dann gelten Sie als Nicht-KMU und benötigen ein Energieaudit oder ein En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem nach ISO 50001. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob Ihr durch­schnitt­li­cher En­er­gie­ver­brauch in den letzten drei Jahren über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr lag. Ist das der Fall, besteht Auditpflicht.

Kann ich einen Energieaudit als KMU auch freiwillig durchführen?

Ja. Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, können den Energieaudit freiwillig beauftragen. In diesem Fall ist eine BAFA-Förderung mit bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich. Auch für För­der­mit­tel­an­trä­ge oder als strategische Ent­schei­dungs­hil­fe ist ein freiwilliger Energieaudit sinnvoll.

Was kostet ein Energieaudit für mein Unternehmen?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Audits ab. Bei Heid Energieberatung erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis ohne versteckte Zusatzkosten. Für komplexe Standorte oder mehrere Gebäude können die Kosten variieren. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen.

Wie lange dauert ein Energieaudit?

Je nach Größe des Unternehmens dauert der Energieaudit in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen von der ersten Datenerhebung bis zur fertigen Dokumentation. Für eine rechtzeitige Durchführung empfiehlt sich eine frühzeitige Beauftragung, besonders bei Vor-Ort-Begehungen und mehreren Standorten.