Ein energieeffizientes Gebäude spart nicht nur Heizkosten, sondern erfüllt auch gesetzliche Anforderungen und erhöht langfristig den Immobilienwert. Ob im Neubau oder Bestand: Wer sein Gebäude energetisch optimieren will, sollte technische Maßnahmen, Förderprogramme und individuelle Ziele klug miteinander verknüpfen.
- Energieeffiziente Gebäude verbrauchen deutlich weniger Heizenergie und erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungssysteme senken die Energiekosten und steigern den Wohnkomfort.
- Wer Fördermittel nutzen will, sollte vorab eine zertifizierte Energieberatung beauftragen. Diese ist oft Voraussetzung für Zuschüsse.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen von bis zu 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar bis zu 20 Prozent.
- Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer eine strukturierte, geförderte Schritt-für-Schritt-Strategie zur energetischen Sanierung.
Was bedeutet „energieeffizient“ bei Gebäuden?
Ein Gebäude gilt dann als energieeffizient, wenn es mit möglichst wenig Energieaufwand beheizt, gekühlt, belüftet und mit Warmwasser versorgt werden kann. Technisch basiert dies auf einer Kombination aus guter Dämmung, moderner Anlagentechnik und intelligenter Steuerung. Grundlage für die Bewertung bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das bestimmte Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude definiert.
Typische Merkmale energieeffizienter Gebäude:
- Sehr gute Dämmung von Dach, Außenwand und Bodenplatte
- Effiziente Heizsysteme, etwa Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie
- Dreifach verglaste Fenster mit niedrigem U-Wert
Was bedeutet der„U-Wert“?
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) misst, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Ein Beispiel:
- Ein modernes Fenster mit Dreifachverglasung hat einen U-Wert von rund 0,9 W/m²K.
- Ein einfach verglastes Altbaufenster liegt bei über 3,0 W/m²K.
Maßnahmen für mehr Energieeffizienz im Gebäude
Je nach Zustand und Baujahr der Immobilie empfehlen sich unterschiedliche Maßnahmen. Eine fundierte Energieberatung vor Ort legt Schwachstellen offen und gibt einen klaren Maßnahmenplan an die Hand.
Wichtige Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke
- Fenstertausch mit Wärmeschutzverglasung
- Heizungstausch, etwa der Austausch einer Gastherme gegen Wärmepumpe
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Einsatz von PV- oder Solarthermie-Anlagen zur Strom- oder Warmwassererzeugung
Wirtschaftlichkeit und Förderung: So profitieren Sie doppelt
Energieeffizienz ist auch finanziell attraktiv. Staatliche Programme bezuschussen viele Maßnahmen, vorausgesetzt, sie wurden fachlich begleitet und vor Baubeginn beantragt.
Förderprogramme im Überblick
Wer energetisch saniert, kann von verschiedenen staatlichen Programmen profitieren – allen voran von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse von 15 Prozent für Dämmung, Fenster, Lüftung, plus 5 Prozent iSFP-Bonus
- KfW-Förderkredite: Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss
- BAFA-Zuschüsse: Für Energieberatung, Heizungstausch, Lüftungssysteme
Ein zertifizierter Energieberater hilft dabei, die passende Förderung zu finden und übernimmt auf Wunsch auch die Antragstellung. Voraussetzung für viele Programme ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
iSFP-Bonus clever nutzen
Wenn Sie vor der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, können Sie bei der späteren Umsetzung einzelner Maßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten, beispielsweise für eine neue Heizungsanlage oder Fenster. Der iSFP muss dafür allerdings vor Maßnahmenbeginn vorliegen.
Typische Einzelmaßnahmen und ihre Förderhöhe
Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, welche Maßnahmen an einem energieeffizienten Gebäude förderfähig sind:
| Maßnahme | Mögliche Förderung (Zuschuss) | Voraussetzung |
| Dämmung Außenwand | 15 % + 5 % iSFP-Bonus | Durchführung durch Fachfirma |
| Austausch Fenster / Außentüren | 15 % + 5 % iSFP-Bonus | U-Wert muss GEG-Niveau erfüllen |
| Heizung (z. B. Wärmepumpe) | bis zu 30 % + 5 % iSFP-Bonus | Fachunternehmererklärung |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 15 % + 5 % iSFP | Effizienzanforderung |
| Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) | bis zu 15 % der Kosten | Gebäude älter als 2 Jahre |
| Photovoltaik + Stromspeicher (Kombi) | je nach Programm & Bundesland | z. T. zusätzlich KfW förderfähig |
Hinweis: Bei Kombination mehrerer Maßnahmen kann auch ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) infrage kommen, besonders bei umfassender Sanierung.
Warum sich Energieeffizienz auszahlt – auch ohne Pflicht
Nicht jedes Gebäude muss sofort saniert werden. Doch wer früh handelt, ist auf der sicheren Seite, auch mit Blick auf künftige Auflagen durch das Gebäudeenergiegesetz. Zudem steigert ein energieeffizienter Zustand den Immobilienwert und erhöht die Attraktivität bei Verkauf oder Vermietung.
Vorteile im Alltag
- Deutlich geringere Energiekosten
- Höherer Wohnkomfort durch weniger Zugluft und bessere Temperaturverteilung
- Geringeres Risiko für Feuchtigkeit und Schimmel
- Langfristige Wertsteigerung der Immobilie
- Zugang zu attraktiven Fördermitteln
- Verbesserte Energieeffizienzklasse
Praxisbeispiel: energetische Sanierung im Bestand
Objekt:
Zweifamilienhaus, Baujahr 1975, 180 m² Wohnfläche, Energieverbrauch: 250 kWh/m²a
Maßnahmenpaket mit iSFP:
- Dämmung Dach & Kellerdecke
- Fenster mit 3-fach-Verglasung
- Heizungsumstieg von Öl auf Luft-Wasser-Wärmepumpe
Förderung:
- iSFP-Förderung: 50 % der Beratungskosten, bis maximal 650 € (Ein- oder Zweifamilienhäuser) oder 850 € (Gebäude ab 3 Wohneinheiten)
- Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM): bis zu 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus
Ergebnis:
- CO₂-Ausstoß halbiert
- Verbrauch nach Sanierung: ca. 95 kWh/m²a
- Energieeffizienzklasse verbessert von H auf C
- Einsparung: ca. 7.000 kWh pro Jahr → 1.300 – 1.500 Euro jährlich
- Immobilienwert deutlich gesteigert
Gesetzliche Vorgaben: Was Sie jetzt schon beachten sollten
Auch ohne akute Sanierungspflicht gelten für viele Gebäude bereits heute energetische Mindestanforderungen. Das GEG verpflichtet Eigentümer unter anderem zu folgenden Maßnahmen:
- Heizkesseltausch: Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel außer Betrieb genommen werden, sofern keine Ausnahmeregel greift (§ 72 GEG).
- Dämmung ungedämmter Deckenflächen: Bei einem Eigentümerwechsel müssen bestimmte energetische Maßnahmen durchgeführt werden, dazu zählen die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (§ 47 GEG).
- Effizienz bei Sanierungen: Wer mehr als 10 Prozent der Außenfläche eines Bauteils verändert, etwa beim Fenstertausch oder bei der Fassadensanierung, muss die aktuellen energetischen Standards einhalten (§ 48 GEG).
- Technische Anforderungen bei Heizungserneuerung: Für neue Heizungen gelten spezifische Vorgaben, etwa zur Einbindung erneuerbarer Energien (§ 71 ff. GEG).
Vorausschauend planen lohnt sich
Ab 2030 greifen weitere Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Besonders ineffiziente Gebäude müssen dann schrittweise energetisch ertüchtigt werden. Wer jetzt handelt, sichert sich Fördervorteile und vermeidet Sanierungsdruck in letzter Minute.
Wer frühzeitig in ein energieeffizientes Gebäude investiert, senkt seine Kosten, steigert den Immobilienwert und ist gesetzlich auf der sicheren Seite.
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Steuerlicher Vorteil bei energieeffizienten Gebäuden
Wer auf Zuschüsse verzichtet, kann die Kosten einer energetischen Sanierung bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich geltend machen. Bis zu 20 Prozent auf maximal 200.000 Euro über drei Jahre:
- Jahr 1: 7 % (max. 14.000 Euro)
- Jahr 2: 7 %
- Jahr 3: 6 % (max. 12.000 Euro)
Wichtig: Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und selbst bewohnt werden. Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Häufige Fragen zu energieeffizienten Gebäuden
Ein energieeffizientes Gebäude wirft bei Planung und Umsetzung oft Fragen auf. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis.
Wie finde ich heraus, wie energieeffizient mein Gebäude ist?
Mit einer Energieberatung inklusive Vor-Ort-Termin analysieren zertifizierte Experten die Schwachstellen Ihrer Immobilie. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zeigt auf, ob Ihr Gebäude als energieeffizient gilt und wie, falls nötig, Änderungen umgesetzt werden können.
Welche Maßnahme lohnt sich am meisten für ein energieeffizientes Gebäude?
Das hängt vom Bauzustand ab. Besonders effektiv sind oft:
- die Fassadendämmung,
- der Heizungstausch (z. B. auf Wärmepumpe) oder
- der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen einer Energieberatung zeigt Ihnen, welche Maßnahme sich wann rechnet.
Wann bekomme ich eine Förderung für energieeffiziente Gebäude?
Sobald Sie Maßnahmen umsetzen, die die Energieeffizienz Ihres Gebäudes deutlich verbessern, etwa Dämmung, neue Fenster oder ein Heizungstausch, können Sie Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Voraussetzung ist ein Antrag vor Beginn der Arbeiten sowie die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen und Effizienzmaßnahmen. Sie umfasst Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen und auch die Beratung selbst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelmaßnahmen zu 15 %, mit iSFP-Bonus sogar bis zu 20 %.
Welche Heizungsarten gelten als energieeffizient?
Heizungen mit erneuerbaren Energien, etwa Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie-Anlagen, gelten als besonders effizient. In Kombination mit moderner Regelungstechnik erfüllen sie die Anforderungen an ein energieeffizientes Gebäude.
Ist eine Energieberatung verpflichtend für Förderungen?
Für viele Zuschüsse, etwa aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung, besonders, wenn Sie Fördermittel für ein energieeffizientes Gebäude beantragen möchten.