Ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude spart nicht nur Heizkosten, sondern erfüllt auch gesetzliche Anforderungen und erhöht langfristig den Immobilienwert. Ob im Neubau oder Bestand: Wer sein Gebäude energetisch optimieren will, sollte technische Maßnahmen, Förderprogramme und individuelle Ziele klug miteinander verknüpfen.

En­er­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäude kombinieren moderne Technik, erneuerbare Energien und gute Dämmung. So lassen sich Energiekosten senken und Fördermittel optimal nutzen.
Das Wichtigste in Kürze zu en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Gebäuden
  • En­er­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäude verbrauchen deutlich weniger Heizenergie und erfüllen die Anforderungen des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG).
  • Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Hei­zungs­er­neue­rung oder Lüftungssysteme senken die Energiekosten und steigern den Wohnkomfort.
  • Wer Fördermittel nutzen will, sollte vorab eine zertifizierte Energieberatung beauftragen. Diese ist oft Voraussetzung für Zuschüsse.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen von bis zu 15 Prozent, mit individuellem Sa­nie­rungs­fahr­plan sogar bis zu 20 Prozent.
  • Mit einem individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP) erhalten Eigentümer eine strukturierte, geförderte Schritt-für-Schritt-Strategie zur energetischen Sanierung.
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Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Was bedeutet „en­er­gie­ef­fi­zi­ent“ bei Gebäuden?

Ein Gebäude gilt dann als en­er­gie­ef­fi­zi­ent, wenn es mit möglichst wenig Energieaufwand beheizt, gekühlt, belüftet und mit Warmwasser versorgt werden kann. Technisch basiert dies auf einer Kombination aus guter Dämmung, moderner Anlagentechnik und intelligenter Steuerung. Grundlage für die Bewertung bildet das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG), das bestimmte Ef­fi­zi­enz­stan­dards für Neubauten und Bestandsgebäude definiert.

Typische Merkmale en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Gebäude:

  • Sehr gute Dämmung von Dach, Außenwand und Bodenplatte
  • Effiziente Heizsysteme, etwa Wärmepumpen oder Holz­pel­let­an­la­gen
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wär­me­rück­ge­win­nung
  • Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie
  • Dreifach verglaste Fenster mit niedrigem U-Wert

Was bedeutet der„U-Wert“?

Der U-Wert (Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent) misst, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Ein Beispiel:

  • Ein modernes Fenster mit Drei­fach­ver­gla­sung hat einen U-Wert von rund 0,9 W/m²K.
  • Ein einfach verglastes Altbaufenster liegt bei über 3,0 W/m²K.

Maßnahmen für mehr En­er­gie­ef­fi­zi­enz im Gebäude

Je nach Zustand und Baujahr der Immobilie empfehlen sich un­ter­schied­li­che Maßnahmen. Eine fundierte Energieberatung vor Ort legt Schwachstellen offen und gibt einen klaren Maßnahmenplan an die Hand.

Wichtige Sa­nie­rungs­maß­nah­men:

  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke
  • Fenstertausch mit Wär­me­schutz­ver­gla­sung
  • Heizungstausch, etwa der Austausch einer Gastherme gegen Wärmepumpe
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wär­me­rück­ge­win­nung
  • Einsatz von PV- oder Solarthermie-Anlagen zur Strom- oder Warm­was­ser­er­zeu­gung
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an einem Haus

Wirt­schaft­lich­keit und Förderung: So profitieren Sie doppelt

En­er­gie­ef­fi­zi­enz ist auch finanziell attraktiv. Staatliche Programme bezuschussen viele Maßnahmen, vorausgesetzt, sie wurden fachlich begleitet und vor Baubeginn beantragt.

Förderprogramme im Überblick

Wer energetisch saniert, kann von verschiedenen staatlichen Programmen profitieren – allen voran von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA).

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse von 15 Prozent für Dämmung, Fenster, Lüftung, plus 5 Prozent iSFP-Bonus
  • KfW-Förderkredite: Zinsgünstige Darlehen mit Til­gungs­zu­schuss
  • BAFA-Zuschüsse: Für Energieberatung, Heizungstausch, Lüftungssysteme

Ein zertifizierter Energieberater hilft dabei, die passende Förderung zu finden und übernimmt auf Wunsch auch die Antragstellung. Voraussetzung für viele Programme ist ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP).

iSFP-Bonus clever nutzen
Wenn Sie vor der Sanierung einen individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP) erstellen lassen, können Sie bei der späteren Umsetzung einzelner Maßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten, beispielsweise für eine neue Heizungsanlage oder Fenster. Der iSFP muss dafür allerdings vor Maßnahmenbeginn vorliegen.

Typische Einzelmaßnahmen und ihre Förderhöhe

Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, welche Maßnahmen an einem en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Gebäude förderfähig sind:

Maßnahme Mögliche Förderung (Zuschuss) Voraussetzung
Dämmung Außenwand 15 % + 5 % iSFP-Bonus Durchführung durch Fachfirma
Austausch Fenster / Außentüren 15 % + 5 % iSFP-Bonus U-Wert muss GEG-Niveau erfüllen
Heizung (z. B. Wärmepumpe) bis zu 30 % + 5 % iSFP-Bonus Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung
Lüftungsanlage mit Wär­me­rück­ge­win­nung 15 % + 5 % iSFP Ef­fi­zi­enz­an­for­de­rung
Hei­zungs­op­ti­mie­rung (z. B. hydraulischer Abgleich) bis zu 15 % der Kosten Gebäude älter als 2 Jahre
Photovoltaik + Stromspeicher (Kombi) je nach Programm & Bundesland z. T. zusätzlich KfW förderfähig

Hinweis: Bei Kombination mehrerer Maßnahmen kann auch ein zinsgünstiger Kredit mit Til­gungs­zu­schuss (KfW) infrage kommen, besonders bei umfassender Sanierung.

Warum sich En­er­gie­ef­fi­zi­enz auszahlt – auch ohne Pflicht

Nicht jedes Gebäude muss sofort saniert werden. Doch wer früh handelt, ist auf der sicheren Seite, auch mit Blick auf künftige Auflagen durch das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz. Zudem steigert ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Zustand den Immobilienwert und erhöht die Attraktivität bei Verkauf oder Vermietung.

Vorteile im Alltag

  • Deutlich geringere Energiekosten
  • Höherer Wohnkomfort durch weniger Zugluft und bessere Tem­pe­ra­tur­ver­tei­lung
  • Geringeres Risiko für Feuchtigkeit und Schimmel
  • Langfristige Wertsteigerung der Immobilie
  • Zugang zu attraktiven Fördermitteln
  • Verbesserte En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se

Praxisbeispiel: energetische Sanierung im Bestand

Objekt:
Zwei­fa­mi­li­en­haus, Baujahr 1975, 180 m² Wohnfläche, En­er­gie­ver­brauch: 250 kWh/m²a

Maßnahmenpaket mit iSFP:

  • Dämmung Dach & Kellerdecke
  • Fenster mit 3-fach-Verglasung
  • Heizungsumstieg von Öl auf Luft-Wasser-Wärmepumpe

Förderung:

  • iSFP-Förderung: 50 % der Beratungskosten, bis maximal 650 € (Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser) oder 850 € (Gebäude ab 3 Wohneinheiten)
  • Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM): bis zu 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus

Ergebnis:

  • CO₂-Ausstoß halbiert
  • Verbrauch nach Sanierung: ca. 95 kWh/m²a
  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se verbessert von H auf C
  • Einsparung: ca. 7.000 kWh pro Jahr → 1.300 – 1.500 Euro jährlich
  • Immobilienwert deutlich gesteigert

Gesetzliche Vorgaben: Was Sie jetzt schon beachten sollten

Auch ohne akute Sa­nie­rungs­pflicht gelten für viele Gebäude bereits heute energetische Min­dest­an­for­de­run­gen. Das GEG verpflichtet Eigentümer unter anderem zu folgenden Maßnahmen:

  • Heiz­kes­sel­tausch: Standard- und Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel außer Betrieb genommen werden, sofern keine Ausnahmeregel greift (§ 72 GEG).
  • Dämmung ungedämmter Deckenflächen: Bei einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel müssen bestimmte energetische Maßnahmen durchgeführt werden, dazu zählen die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (§ 47 GEG).
  • Effizienz bei Sanierungen: Wer mehr als 10 Prozent der Außenfläche eines Bauteils verändert, etwa beim Fenstertausch oder bei der Fas­sa­den­sa­nie­rung, muss die aktuellen energetischen Standards einhalten (§ 48 GEG).
  • Technische Anforderungen bei Hei­zungs­er­neue­rung: Für neue Heizungen gelten spezifische Vorgaben, etwa zur Einbindung erneuerbarer Energien (§ 71 ff. GEG).

Vorausschauend planen lohnt sich

Ab 2030 greifen weitere Vorgaben aus der EU-Ge­bäu­de­richt­li­nie (EPBD): Besonders ineffiziente Gebäude müssen dann schrittweise energetisch ertüchtigt werden. Wer jetzt handelt, sichert sich Fördervorteile und vermeidet Sanierungsdruck in letzter Minute.

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Wer frühzeitig in ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude investiert, senkt seine Kosten, steigert den Immobilienwert und ist gesetzlich auf der sicheren Seite.

Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.

Steuerlicher Vorteil bei en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Gebäuden

Wer auf Zuschüsse verzichtet, kann die Kosten einer energetischen Sanierung bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich geltend machen. Bis zu 20 Prozent auf maximal 200.000 Euro über drei Jahre:

  • Jahr 1: 7 % (max. 14.000 Euro)
  • Jahr 2: 7 %
  • Jahr 3: 6 % (max. 12.000 Euro)

Wichtig: Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und selbst bewohnt werden. Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:
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Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Häufige Fragen zu en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Gebäuden

Ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude wirft bei Planung und Umsetzung oft Fragen auf. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis.

Wie finde ich heraus, wie en­er­gie­ef­fi­zi­ent mein Gebäude ist?

Mit einer Energieberatung inklusive Vor-Ort-Termin analysieren zertifizierte Experten die Schwachstellen Ihrer Immobilie. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) und zeigt auf, ob Ihr Gebäude als en­er­gie­ef­fi­zi­ent gilt und wie, falls nötig, Änderungen umgesetzt werden können.

Welche Maßnahme lohnt sich am meisten für ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude?

Das hängt vom Bauzustand ab. Besonders effektiv sind oft:

  • die Fassadendämmung,
  • der Heizungstausch (z. B. auf Wärmepumpe) oder
  • der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wär­me­rück­ge­win­nung.

Eine Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung im Rahmen einer Energieberatung zeigt Ihnen, welche Maßnahme sich wann rechnet.

Wann bekomme ich eine Förderung für en­er­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäude?

Sobald Sie Maßnahmen umsetzen, die die En­er­gie­ef­fi­zi­enz Ihres Gebäudes deutlich verbessern, etwa Dämmung, neue Fenster oder ein Heizungstausch, können Sie Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Voraussetzung ist ein Antrag vor Beginn der Arbeiten sowie die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen und Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men. Sie umfasst Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, Kom­plett­sa­nie­run­gen und auch die Beratung selbst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelmaßnahmen zu 15 %, mit iSFP-Bonus sogar bis zu 20 %.

Welche Heizungsarten gelten als en­er­gie­ef­fi­zi­ent?

Heizungen mit erneuerbaren Energien, etwa Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie-Anlagen, gelten als besonders effizient. In Kombination mit moderner Re­ge­lungs­tech­nik erfüllen sie die Anforderungen an ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude.

Ist eine Energieberatung verpflichtend für Förderungen?

Für viele Zuschüsse, etwa aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experten Voraussetzung, besonders, wenn Sie Fördermittel für ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäude beantragen möchten.