Aus­tausch­pflicht bei Heizungen: Das müssen Sie wissen

Wer eine alte Heizung im Keller hat, kommt an den neuen Vorgaben nicht vorbei: Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz schreibt den Austausch bestimmter Heizungen vor. Doch was heißt das genau? Welche Anlagen sind betroffen? Und wann müssen Sie handeln? Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel und zeigt, wie Sie mit klugen Schritten Förderungen nutzen sowie hohe Kosten bei der Aus­tausch­pflicht von Heizungen vermeiden.

Eine alte Ölheizung im Keller eines Einfamilienhauses
Vor allem alte Gas- und Ölheizungen sind von der Aus­tausch­pflicht im Rahmen des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes betroffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel der Aus­tausch­pflicht: Reduzierung von En­er­gie­ver­brauch und CO₂-Emissionen durch den Austausch ineffizienter Heizungen.
  • Betroffene Heizungen: Vor allem Öl- und Gas-Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG).
  • Ausnahmen: Brennwert- und Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel, sehr kleine oder sehr große Heizungen, selbstgenutzte Ein­fa­mi­li­en­häu­ser (Pflicht erst bei Ei­gen­tü­mer­wech­sel), Härtefälle (§ 102 GEG).
  • Gas­eta­gen­hei­zun­gen: Spezielle Fristen nach § 71l GEG; ggf. Pflicht zur Umstellung auf zentrale Heizungsanlage.
  • Vorbereitung: Kombination erneuerbarer Energien, technische Optimierungen (hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Gebäudehülle), Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten.
  • Förderungen: BAFA- und KfW-Programme mit Zuschüssen bis zu 45 Prozent und zusätzlichem iSFP-Bonus von 5 Prozent.
  • För­der­vor­aus­set­zung: Antragstellung vor Beginn der Arbeiten, Einbau durch zertifizierte Fachbetriebe, vollständige Nachweisführung.

Warum es eine Aus­tausch­pflicht für Heizungen gibt

Heizungen gehören zu den größten En­er­gie­ver­brau­chern im Gebäude – und damit auch zu den größten Hebeln für Klimaschutz und Effizienz. Genau hier setzt die Aus­tausch­pflicht an: Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) verfolgt das Ziel, den En­er­gie­ver­brauch von Gebäuden deutlich zu senken und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken. Ein zentrales Instrument dafür ist, veraltete Heizsysteme Schritt für Schritt aus dem Bestand zu entfernen.

Gründe für den Heizungstausch

Der Grundgedanke hinter einem Heizungstausch ist einfach erklärt: Viele alte Heizkessel arbeiten ineffizient. Sie verschwenden Energie, stoßen unnötig viel CO₂ aus und treiben die Heizkosten nach oben. Besonders betroffen sind Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel, die vor mehr als 30 Jahren installiert wurden. Das GEG sieht deshalb spätestens nach drei Jahrzehnten Laufzeit (§ 72 GEG) ein Betriebsverbot für diese Technik vor. Ausgenommen sind lediglich Brennwert- und Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel sowie bestimmte Sonderfälle wie Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, die der Eigentümer seit mindestens 2002 selbst bewohnt (§ 73 GEG).

Die Aus­tausch­pflicht ist außerdem eng verknüpft mit der 65-Prozent-Regel, die ab 2024 gilt. Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen – oder eine gleichwertige Lösung wählen. Die GEG-Novelle schafft damit einen verbindlichen Rahmen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Technisch offen, aber klar in der Zielrichtung: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu nachhaltigen Systemen.

Förderungen & Vorteile

Die öffentliche Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“, welches im Prinzip eine Ergänzung des ursprünglichen GEG von 2021 war, hat gezeigt, wie sensibel das Thema ist. Viele Hauseigentümer fühlen sich verunsichert, weil die Regelungen komplex wirken. Doch wer sich rechtzeitig informiert und gut plant, muss sich nicht sorgen. Im Gegenteil: Der Umstieg kann sich lohnen. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten finanzielle Unterstützung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer früh handelt, profitiert also doppelt: durch geringere Betriebskosten und attraktive Zuschüsse.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird: Die Aus­tausch­pflicht schafft auch Klarheit. Sie gibt einen festen Rahmen, mit dem sich Entscheidungen fundiert und wirtschaftlich treffen lassen. Anstatt eine immer teurer werdende Heizungsanlage weiter zu betreiben, zeigt sie den Weg zu langfristig tragfähigen Lösungen. Wer dabei strukturiert vorgeht bringt nicht nur Technik und Gesetz in Einklang, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Dabei kann besonders ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan helfen.

Diese Heizungen sind von der Aus­tausch­pflicht betroffen

Das GEG schreibt vor, welche Heizungen nach einer bestimmten Betriebsdauer ersetzt werden müssen. Entscheidend sind Alter, Technik und Brennstoff. Die Aus­tausch­pflicht zielt vor allem auf ineffiziente Heizsysteme, die unnötig viel Energie verbrauchen und hohe CO₂-Emissionen verursachen.

Gas- und Ölheizung: Aus­tausch­pflicht für alte Systeme

Besonders betroffen sind alte Öl- und Gaskessel mit Kon­stant­tem­pe­ra­tur­tech­nik, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG). Diese Anlagen arbeiten ohne Anpassung an den tatsächlichen Wärmebedarf, verbrauchen dadurch mehr Brennstoff und stoßen über­durch­schnitt­lich viel CO₂ aus.

Für sie gilt folgendes:

  • Aus­tausch­pflicht für Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden und älter als 30 Jahre werden.
  • Öl- und Gasanlagen, die mit anderen Technologien arbeiten, sind aktuell nicht betroffen.

Gas­eta­gen­hei­zung: Aus­tausch­pflicht für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser?

Für Gas­eta­gen­hei­zun­gen gilt seit der GEG-Novelle von 2024 eine besondere Regelung (§ 71l GEG). Sie greift vor allem in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern mit mehreren, dezentralen Heizungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die erste Etagenheizung ausgetauscht wird. Ab hier beginnen die Fristen zu laufen.

So funktionieren die Über­gangs­fris­ten:

5 Jahre nach dem ersten Austausch müssen Sie als Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) entscheiden:

  • Variante 1 – zentrale Heizungsanlage:
    • Ab Entscheidung bleiben 8 Jahre Zeit, bis alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen werden müssen, wenn ein Austausch der Etagenheizung erforderlich ist.
    • Auch neu eingebaute Einzelheizungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt umgestellt werden.
    • Dafür gibt es ein weiteres Jahr Zeit – insgesamt also 14 Jahre.
    • In der Übergangsphase dürfen Sie jede Heizung einbauen, auch eine Nie­der­tem­pe­ra­tur­hei­zung ohne Brenn­wert­tech­nik.
  • Variante 2 – Weiterbetrieb einzelner Etagenheizungen:
    • Nach Ablauf der 5 Jahre gelten die GEG-Vorgaben für alle neuen Etagenheizungen.
    • Auch zwi­schen­zeit­lich eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 6 Jahren die Anforderungen erfüllen.
  • Keine Entscheidung innerhalb von 5 Jahren:
    • Dann schreibt das GEG automatisch den Wechsel auf eine zentrale Heizungsanlage vor.

Zulässige Heizsysteme nach GEG:

Dezentrale Anlagen: Wärmepumpe, Gasheizung mit Biogasanteil, was­ser­stoff­fä­hi­ge Gasheizung (bei Wärmeplan-Vorgabe), in manchen Fällen Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion.

Zentrale Anlagen: Wärmepumpe, Pelletheizung, Gasheizung mit Biogasanteil, was­ser­stoff­fä­hi­ge Gasheizung (bei entsprechender Wärmeplanung), Fern­wär­me­an­schluss.

Tipp: Da die Entscheidung über den zukünftigen Heizungsweg langfristige technische und wirtschaftliche Auswirkungen hat, ist eine Beratung durch einen Energieberater vor Ort dringend zu empfehlen.

Ist Heizung austauschen Pflicht? Ausnahmen von der Regel

Aber nicht jede alte Heizung fällt automatisch unter die Aus­tausch­pflicht. Das GEG sieht mehrere Ausnahmen vor:

  • Brennwert- und Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden.
  • Kleinere Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt (kW) und große Systeme mit über 400 kW Nennleistung sind ebenfalls vom Austausch befreit.
  • Selbstgenutzte Ein­fa­mi­li­en­häu­ser: Wurde das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezogen, greift die Pflicht erst bei einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel (§ 73 GEG). Hier gilt dann eine Frist von 2 Jahren.
  • Här­te­fall­re­ge­lung (§ 102 GEG): Wenn der Austausch wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Befreiung beantragt werden.

Heizung auf Aus­tausch­pflicht vorbereiten

Müssen Sie Ihre alte Heizung aufgrund der gesetzlichen Aus­tausch­pflicht ersetzen, sollte der Wechsel nicht als reine Pflicht­er­fül­lung betrachtet werden. Mit einer klugen Planung können Sie die Modernisierung nutzen, um Energiekosten zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und Fördermittel optimal auszuschöpfen. 3 zentrale Punkte helfen, den Heizungstausch nachhaltig und gesetzeskonform umzusetzen.

1. Erneuerbare Energien clever kombinieren

Die 65-Prozent-Regel des GEG lässt sich auf verschiedene Arten erfüllen. Häufig ist eine Kombination mehrerer Technologien der Schlüssel zu einem besonders effizienten und wirt­schaft­li­chen System.

Bewährte Beispiele sind:

  • Wärmepumpe plus Photovoltaik: Die PV-Anlage liefert den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe, senkt den Strombezug aus dem Netz und macht unabhängiger von En­er­gie­preis­schwan­kun­gen.
  • Gas-Brennwertkessel kombiniert mit Solarthermie: Die Solaranlage übernimmt die Warm­was­ser­be­rei­tung und unterstützt die Heizung an sonnigen Tagen. Der Gasverbrauch sinkt deutlich.
  • Pelletheizung mit Pufferspeicher und So­lar­un­ter­stüt­zung: Holzpellets liefern Grundlastwärme, die Solarthermie deckt Spitzen ab. Das entlastet die Versorgung via Pelletheizung und erhöht die Effizienz.

Solche Hybridlösungen verbinden Ver­sor­gungs­si­cher­heit mit hohem Wirkungsgrad und eröffnen oft mehr Spielraum bei der Planung als eine reine Einzellösung.

2. Technische Voraussetzungen für den Heizungstausch schaffen

Ein neues Heizsystem entfaltet seine volle Leistung nur, wenn auch die Rah­men­be­din­gun­gen stimmen. Dazu gehören vor allem:

  • Hydraulischer Abgleich: Stellt sicher, dass jeder Heizkörper die benötigte Wärmemenge erhält. Ungleichmäßige Wärmeverteilung wird vermieden und die Anlage läuft effizienter.
  • Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen: Pflicht nach GEG (§ 69). So bleiben Wärmeverluste gering, besonders in unbeheizten Räumen wie dem Keller.
  • Anpassung der Gebäudehülle: Eine gute Dämmung an Fassade, Dach und Fenstern sorgt dafür, dass die Heizenergie im Haus bleibt. Ohne diese Maßnahmen sinkt die Effizienz der neuen Heizung deutlich.

Tipp: Der iSFP zeigt, welche Maßnahmen sich am besten kombinieren lassen. Er ist außerdem Voraussetzung, um höhere Förderquoten zu erhalten.

3. Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und Nachweise erfüllen

Nach dem Einbau muss der ordnungsgemäße Betrieb und die Ge­set­zes­kon­for­mi­tät belegt werden. Dazu zählen:

  • Bestätigung des Fachbetriebs über die Einhaltung der 65-Prozent-Regel.
  • Protokoll des hydraulischen Abgleichs (falls erforderlich).
  • För­der­mit­tel­un­ter­la­gen für BAFA- oder KfW-Programme.
  • Eintragung in das Schorn­stein­fe­ger­re­gis­ter.

Diese Dokumente sollten gut archiviert werden. Sie dienen nicht nur als gesetzlicher Nachweis, sondern sind auch wichtig, falls später erneut Förderungen beantragt werden sollen oder die Immobilie verkauft wird.

Heizung austauschen: Förderungen und finanzielle Unterstützung

Staatliche Förderprogramme unterstützen den Umstieg auf moderne Heiztechnik, vor allem wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Wer die För­der­mög­lich­kei­ten clever nutzt, spart nicht nur bei der Investition, sondern senkt dauerhaft die Betriebskosten.

Aktuelle Förderprogramme von BAFA und KfW

Die wichtigsten Förderungen für den Heizungstausch kommen derzeit aus zwei Quellen:

  • BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le
    • Zuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien.
    • Bonusregelungen bei Austausch alter fossiler Heizkessel.
  • KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
    • Förderkredite mit Til­gungs­zu­schüs­sen.
    • Kombination mit BAFA-Zuschüssen in vielen Fällen möglich.

Höhe der Zuschüsse und Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten

  • Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe: bis zu 30 Prozent der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten.
  • iSFP-Bonus: 5 Prozent Zuschuss, wenn der Austausch Teil eines individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plans ist.
  • Einen Effizienzbonus gibt es für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
  • Auch wer schnell handelt, wird belohnt: Mit dem Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer bis zu 20 Prozent zusätzliche Förderung, wenn der Heizungstausch bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen ist.
    • Voraussetzung: Die bestehende Heizung muss entweder eine funk­ti­ons­tüch­ti­ge Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung sein oder eine Gasheizung mit mindestens 20 Jahren Betriebsdauer.
    • Achtung: Der Bonus sinkt ab dem 01. Januar 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • Verfügt Ihr Haushalt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 €, erhalten Sie einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Entscheidend ist dafür der Schnitt aus  dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Hierfür sind die Ein­kom­mens­steu­er­be­schei­de der im Haushalt lebenden Personen bzw. der Eigentümer relevant.
  • Förderkredite der KfW lassen sich mit Zuschüssen kombinieren, um den Eigenanteil zu reduzieren.

Sa­nie­rungs­fahr­plan als Schlüssel zu höheren Förderungen

Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist nicht zwingend vorgeschrieben – lohnt sich aber fast immer.

Er bietet:

  • eine klare Roadmap für die energetische Sanierung,
  • einen Nachweis für zusätzliche Förderboni und
  • Sicherheit, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

För­der­vor­aus­set­zun­gen und Antragsprozess

Bei der Antragstellung gibt es wie immer einiges an bürokratischen Anforderungen zu beachten:

  • Antrag immer vor Auftragsvergabe und Beginn der Arbeiten stellen, denn sonst werden Förderungen und Zuschüsse nicht genehmigt.
  • Fachgerechte Planung und Installation durch zertifizierte Betriebe.
  • Nachweise und technische Bestätigungen rechtzeitig einreichen.
  • Fördergelder werden in der Regel nach Umsetzung ausgezahlt, Sie müssen also zunächst in Vorleistung gehen.

So unterstützt Sie Heid bei der För­der­mit­tel­be­an­tra­gung

Die Antragstellung ist komplex und kann schnell zu Verzögerungen führen, wenn Unterlagen fehlen. Heid Energieberatung übernimmt für Sie:

  • die Auswahl der optimalen Förderprogramme,
  • die Erstellung und Einreichung der Anträge,
  • die Kommunikation mit BAFA, KfW und regionalen Stellen,
  • die Nachweisführung und Abrechnung nach Fertigstellung.

Wer frühzeitig handelt, spart doppelt – durch Förderungen und geringere Betriebskosten. Der Sa­nie­rungs­fahr­plan hilft Ihnen, wirtschaftlich klug vorzugehen.

Energieberater & Ing. André Heid M. Sc.

So hilft Ihnen die Heid Energieberatung mit der Aus­tausch­pflicht für Heizungen

Neben der Antragstellung hilft Ihnen die Heid Energieberatung auch bei zahlreichen anderen Aspekten der Planung, wenn Ihre Heizung einer Aus­tausch­pflicht unterliegt – deutschlandweit und mit einem klaren Fokus auf Wirt­schaft­lich­keit, Nachhaltigkeit und Ge­set­zes­kon­for­mi­tät. Gerne erstellen wir für Sie einen iSFP oder eine Kosten-Nutzen-Analyse, um festzustellen, welche Heizung für Sie am sinnvollsten ist und gehen das Projekt im Anschluss gemeinsam mit Ihnen an.

Heiz­last­be­rech­nung zur passgenauen Planung für Ihre neue Heiztechnik

Eine neue Heizung ist nur dann effizient, wenn sie exakt auf den Bedarf Ihres Gebäudes abgestimmt ist. Unsere Heiz­last­be­rech­nung nach DIN EN 12831 ermittelt

  • die benötigte Heizleistung für jeden Raum,
  • den Ge­samt­wär­me­be­darf Ihres Gebäudes,
  • Op­ti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten für die Auslegung Ihrer Heiztechnik.

So vermeiden Sie eine Über­di­men­sio­nie­rung, die zu unnötigen Investitions- und Betriebskosten führt, und verhindern gleichzeitig, dass Ihre Anlage zu klein ausfällt und den Wärmebedarf nicht deckt.

För­der­mit­tel­be­ra­tung

Die För­der­land­schaft für den Heizungstausch ist komplex und ändert sich regelmäßig. Wir navigieren Sie sicher durch diesen Dschungel.

  • Analyse Ihrer Möglichkeiten: Wir prüfen, welche Programme von BAFA, KfW und regionalen Stellen für Sie in Frage kommen.
  • Individuelle Förderstrategie: Wir kombinieren Förderungen so, dass Sie den maximal möglichen Zuschuss erhalten.
  • Rundum-Service: Von der Erstellung der Unterlagen über die fristgerechte Einreichung bis zur Kommunikation mit den Förderstellen übernehmen wir den gesamten Prozess.
    So sichern Sie sich nicht nur hohe Zuschüsse, sondern auch eine reibungslose und schnelle Abwicklung.

Qualität und Förderanspruch per Baubegleitung sichern

Bei geförderten Hei­zungs­mo­der­ni­sie­run­gen ist eine energetische Baubegleitung oft Pflicht und in jedem Fall empfehlenswert. Wir sorgen dafür, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht und förderkonform umgesetzt werden.

  • Bauüberwachung: Wir begleiten den Einbau, prüfen Arbeitsschritte und dokumentieren die Umsetzung.
  • Technische Abnahme: Wir stellen sicher, dass alle Vorgaben des GEG und der Förderprogramme eingehalten werden.
  • Nachweisführung: Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen für För­der­mit­tel­ge­ber und Behörden vor. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre neue Heizung optimal arbeitet und Ihr Förderanspruch nicht gefährdet wird.

Deutsch­land­wei­tes Netzwerk zertifizierter Energieberater

Egal, ob Sie in einer Großstadt, in einer Kleinstadt oder im ländlichen Raum leben – Heid Energieberatung hat überall in Deutschland erfahrene Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe.

  • Zertifiziert & gelistet: Unsere Energieberater sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und werden von BAFA sowie KfW anerkannt.
  • Erfahren & praxisnah: Wir bringen jahrelange Erfahrung aus einer Vielzahl von Projekten mit. Von kleinen Wohnhäusern bis zu komplexen Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und sogar Fabrikgebäuden analysieren wir den Energiezustand und -bedarf exakt.
  • Neutral & unabhängig: Wir verkaufen keine Heizungen und keine Bauleistungen. Unsere Empfehlungen sind objektiv, fachlich fundiert und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Fazit: Pflicht zum Heizungstausch

Die Aus­tausch­pflicht für Heizungen soll ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende sein. Sie sorgt dafür, dass ineffiziente Heizsysteme aus dem Bestand genommen und durch moderne, um­welt­freund­li­che­re Anlagen ersetzt werden. Geringere Betriebskosten, höhere Wohnqualität und ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz sind die Vorteile.

Wer sich rechtzeitig informiert, die passenden Förderungen nutzt und den Heizungstausch sorgfältig plant, profitiert doppelt. Mit einem klaren Sa­nie­rungs­fahr­plan, präziser Heiz­last­be­rech­nung und professioneller Unterstützung bei Förderanträgen lässt sich der Wechsel stressfrei sowie wirtschaftlich klug umsetzen. Die Heid Energieberatung begleitet diesen Prozess von der Analyse bis zur Umsetzung.

Häufige Fragen zu Aus­tausch­pflicht bei Heizungen

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Aus­tausch­pflicht bei Heizungen.

Wann muss ich meine alte Heizung tauschen?

Heizkessel mit fossilen Brennstoffen, die älter als 30 Jahre sind und nicht als Brennwert- oder Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel arbeiten, müssen laut Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (§ 72 GEG) ausgetauscht werden. Diese Pflicht betrifft vor allem alte Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel. Für bestimmte Gebäudetypen wie selbstgenutzte Ein­fa­mi­li­en­häu­ser gelten Über­gangs­fris­ten, die von verschiedenen Faktoren abhängen.

Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch?

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern den Austausch ineffizienter Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In Kombination mit einem individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich.

Welche Heizungen sind von der Aus­tausch­pflicht ausgenommen?

Von der Aus­tausch­pflicht ausgenommen sind Brennwert- und Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel, sehr kleine Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 kW sowie sehr große Anlagen über 400 kW. Auch selbstgenutzte Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, die vor dem 1. Februar 2002 bezogen wurden, sind bis zu einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel befreit.

Wie lange habe ich Zeit, um meine Heizung zu tauschen?

Die Fristen hängen von der individuellen Situation ab:

Gas­eta­gen­hei­zun­gen: Spezielle Fristen für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser gemäß § 71l GEG. Meist 5 Jahre Ent­schei­dungs­frist und danach bis zu 8 Jahre Umsetzungszeit.

Normale Aus­tausch­pflicht: Sofort nach Überschreiten der 30-Jahres-Grenze, am besten im Vorhinein planen oder erledigen.

Ei­gen­tü­mer­wech­sel: 2 Jahre Zeit ab Übernahme der Immobilie.