Austauschpflicht bei Heizungen: Das müssen Sie wissen
Wer eine alte Heizung im Keller hat, kommt an den neuen Vorgaben nicht vorbei: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Austausch bestimmter Heizungen vor. Doch was heißt das genau? Welche Anlagen sind betroffen? Und wann müssen Sie handeln? Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel und zeigt, wie Sie mit klugen Schritten Förderungen nutzen sowie hohe Kosten bei der Austauschpflicht von Heizungen vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze
- Ziel der Austauschpflicht: Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen durch den Austausch ineffizienter Heizungen.
- Betroffene Heizungen: Vor allem Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG).
- Ausnahmen: Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sehr kleine oder sehr große Heizungen, selbstgenutzte Einfamilienhäuser (Pflicht erst bei Eigentümerwechsel), Härtefälle (§ 102 GEG).
- Gasetagenheizungen: Spezielle Fristen nach § 71l GEG; ggf. Pflicht zur Umstellung auf zentrale Heizungsanlage.
- Vorbereitung: Kombination erneuerbarer Energien, technische Optimierungen (hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Gebäudehülle), Dokumentationspflichten.
- Förderungen: BAFA- und KfW-Programme mit Zuschüssen bis zu 45 Prozent und zusätzlichem iSFP-Bonus von 5 Prozent.
- Fördervoraussetzung: Antragstellung vor Beginn der Arbeiten, Einbau durch zertifizierte Fachbetriebe, vollständige Nachweisführung.
Warum es eine Austauschpflicht für Heizungen gibt
Heizungen gehören zu den größten Energieverbrauchern im Gebäude – und damit auch zu den größten Hebeln für Klimaschutz und Effizienz. Genau hier setzt die Austauschpflicht an: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu senken und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken. Ein zentrales Instrument dafür ist, veraltete Heizsysteme Schritt für Schritt aus dem Bestand zu entfernen.
Gründe für den Heizungstausch
Der Grundgedanke hinter einem Heizungstausch ist einfach erklärt: Viele alte Heizkessel arbeiten ineffizient. Sie verschwenden Energie, stoßen unnötig viel CO₂ aus und treiben die Heizkosten nach oben. Besonders betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die vor mehr als 30 Jahren installiert wurden. Das GEG sieht deshalb spätestens nach drei Jahrzehnten Laufzeit (§ 72 GEG) ein Betriebsverbot für diese Technik vor. Ausgenommen sind lediglich Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie bestimmte Sonderfälle wie Einfamilienhäuser, die der Eigentümer seit mindestens 2002 selbst bewohnt (§ 73 GEG).
Die Austauschpflicht ist außerdem eng verknüpft mit der 65-Prozent-Regel, die ab 2024 gilt. Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen – oder eine gleichwertige Lösung wählen. Die GEG-Novelle schafft damit einen verbindlichen Rahmen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Technisch offen, aber klar in der Zielrichtung: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu nachhaltigen Systemen.
Förderungen & Vorteile
Die öffentliche Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“, welches im Prinzip eine Ergänzung des ursprünglichen GEG von 2021 war, hat gezeigt, wie sensibel das Thema ist. Viele Hauseigentümer fühlen sich verunsichert, weil die Regelungen komplex wirken. Doch wer sich rechtzeitig informiert und gut plant, muss sich nicht sorgen. Im Gegenteil: Der Umstieg kann sich lohnen. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten finanzielle Unterstützung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer früh handelt, profitiert also doppelt: durch geringere Betriebskosten und attraktive Zuschüsse.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird: Die Austauschpflicht schafft auch Klarheit. Sie gibt einen festen Rahmen, mit dem sich Entscheidungen fundiert und wirtschaftlich treffen lassen. Anstatt eine immer teurer werdende Heizungsanlage weiter zu betreiben, zeigt sie den Weg zu langfristig tragfähigen Lösungen. Wer dabei strukturiert vorgeht bringt nicht nur Technik und Gesetz in Einklang, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Dabei kann besonders ein individueller Sanierungsfahrplan helfen.
Diese Heizungen sind von der Austauschpflicht betroffen
Das GEG schreibt vor, welche Heizungen nach einer bestimmten Betriebsdauer ersetzt werden müssen. Entscheidend sind Alter, Technik und Brennstoff. Die Austauschpflicht zielt vor allem auf ineffiziente Heizsysteme, die unnötig viel Energie verbrauchen und hohe CO₂-Emissionen verursachen.
Gas- und Ölheizung: Austauschpflicht für alte Systeme
Besonders betroffen sind alte Öl- und Gaskessel mit Konstanttemperaturtechnik, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG). Diese Anlagen arbeiten ohne Anpassung an den tatsächlichen Wärmebedarf, verbrauchen dadurch mehr Brennstoff und stoßen überdurchschnittlich viel CO₂ aus.
Für sie gilt folgendes:
- Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden und älter als 30 Jahre werden.
- Öl- und Gasanlagen, die mit anderen Technologien arbeiten, sind aktuell nicht betroffen.
Gasetagenheizung: Austauschpflicht für Mehrfamilienhäuser?
Für Gasetagenheizungen gilt seit der GEG-Novelle von 2024 eine besondere Regelung (§ 71l GEG). Sie greift vor allem in Mehrfamilienhäusern mit mehreren, dezentralen Heizungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die erste Etagenheizung ausgetauscht wird. Ab hier beginnen die Fristen zu laufen.
So funktionieren die Übergangsfristen:
5 Jahre nach dem ersten Austausch müssen Sie als Eigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden:
- Variante 1 – zentrale Heizungsanlage:
- Ab Entscheidung bleiben 8 Jahre Zeit, bis alle Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen werden müssen, wenn ein Austausch der Etagenheizung erforderlich ist.
- Auch neu eingebaute Einzelheizungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt umgestellt werden.
- Dafür gibt es ein weiteres Jahr Zeit – insgesamt also 14 Jahre.
- In der Übergangsphase dürfen Sie jede Heizung einbauen, auch eine Niedertemperaturheizung ohne Brennwerttechnik.
- Variante 2 – Weiterbetrieb einzelner Etagenheizungen:
- Nach Ablauf der 5 Jahre gelten die GEG-Vorgaben für alle neuen Etagenheizungen.
- Auch zwischenzeitlich eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 6 Jahren die Anforderungen erfüllen.
- Keine Entscheidung innerhalb von 5 Jahren:
- Dann schreibt das GEG automatisch den Wechsel auf eine zentrale Heizungsanlage vor.
Zulässige Heizsysteme nach GEG:
Dezentrale Anlagen: Wärmepumpe, Gasheizung mit Biogasanteil, wasserstofffähige Gasheizung (bei Wärmeplan-Vorgabe), in manchen Fällen Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion.
Zentrale Anlagen: Wärmepumpe, Pelletheizung, Gasheizung mit Biogasanteil, wasserstofffähige Gasheizung (bei entsprechender Wärmeplanung), Fernwärmeanschluss.
Tipp: Da die Entscheidung über den zukünftigen Heizungsweg langfristige technische und wirtschaftliche Auswirkungen hat, ist eine Beratung durch einen Energieberater vor Ort dringend zu empfehlen.
Ist Heizung austauschen Pflicht? Ausnahmen von der Regel
Aber nicht jede alte Heizung fällt automatisch unter die Austauschpflicht. Das GEG sieht mehrere Ausnahmen vor:
- Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden.
- Kleinere Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt (kW) und große Systeme mit über 400 kW Nennleistung sind ebenfalls vom Austausch befreit.
- Selbstgenutzte Einfamilienhäuser: Wurde das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezogen, greift die Pflicht erst bei einem Eigentümerwechsel (§ 73 GEG). Hier gilt dann eine Frist von 2 Jahren.
- Härtefallregelung (§ 102 GEG): Wenn der Austausch wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Befreiung beantragt werden.
Heizung auf Austauschpflicht vorbereiten
Müssen Sie Ihre alte Heizung aufgrund der gesetzlichen Austauschpflicht ersetzen, sollte der Wechsel nicht als reine Pflichterfüllung betrachtet werden. Mit einer klugen Planung können Sie die Modernisierung nutzen, um Energiekosten zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und Fördermittel optimal auszuschöpfen. 3 zentrale Punkte helfen, den Heizungstausch nachhaltig und gesetzeskonform umzusetzen.
1. Erneuerbare Energien clever kombinieren
Die 65-Prozent-Regel des GEG lässt sich auf verschiedene Arten erfüllen. Häufig ist eine Kombination mehrerer Technologien der Schlüssel zu einem besonders effizienten und wirtschaftlichen System.
Bewährte Beispiele sind:
- Wärmepumpe plus Photovoltaik: Die PV-Anlage liefert den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe, senkt den Strombezug aus dem Netz und macht unabhängiger von Energiepreisschwankungen.
- Gas-Brennwertkessel kombiniert mit Solarthermie: Die Solaranlage übernimmt die Warmwasserbereitung und unterstützt die Heizung an sonnigen Tagen. Der Gasverbrauch sinkt deutlich.
- Pelletheizung mit Pufferspeicher und Solarunterstützung: Holzpellets liefern Grundlastwärme, die Solarthermie deckt Spitzen ab. Das entlastet die Versorgung via Pelletheizung und erhöht die Effizienz.
Solche Hybridlösungen verbinden Versorgungssicherheit mit hohem Wirkungsgrad und eröffnen oft mehr Spielraum bei der Planung als eine reine Einzellösung.
2. Technische Voraussetzungen für den Heizungstausch schaffen
Ein neues Heizsystem entfaltet seine volle Leistung nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören vor allem:
- Hydraulischer Abgleich: Stellt sicher, dass jeder Heizkörper die benötigte Wärmemenge erhält. Ungleichmäßige Wärmeverteilung wird vermieden und die Anlage läuft effizienter.
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen: Pflicht nach GEG (§ 69). So bleiben Wärmeverluste gering, besonders in unbeheizten Räumen wie dem Keller.
- Anpassung der Gebäudehülle: Eine gute Dämmung an Fassade, Dach und Fenstern sorgt dafür, dass die Heizenergie im Haus bleibt. Ohne diese Maßnahmen sinkt die Effizienz der neuen Heizung deutlich.
Tipp: Der iSFP zeigt, welche Maßnahmen sich am besten kombinieren lassen. Er ist außerdem Voraussetzung, um höhere Förderquoten zu erhalten.
3. Dokumentationspflichten und Nachweise erfüllen
Nach dem Einbau muss der ordnungsgemäße Betrieb und die Gesetzeskonformität belegt werden. Dazu zählen:
- Bestätigung des Fachbetriebs über die Einhaltung der 65-Prozent-Regel.
- Protokoll des hydraulischen Abgleichs (falls erforderlich).
- Fördermittelunterlagen für BAFA- oder KfW-Programme.
- Eintragung in das Schornsteinfegerregister.
Diese Dokumente sollten gut archiviert werden. Sie dienen nicht nur als gesetzlicher Nachweis, sondern sind auch wichtig, falls später erneut Förderungen beantragt werden sollen oder die Immobilie verkauft wird.
Heizung austauschen: Förderungen und finanzielle Unterstützung
Staatliche Förderprogramme unterstützen den Umstieg auf moderne Heiztechnik, vor allem wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Wer die Fördermöglichkeiten clever nutzt, spart nicht nur bei der Investition, sondern senkt dauerhaft die Betriebskosten.
Aktuelle Förderprogramme von BAFA und KfW
Die wichtigsten Förderungen für den Heizungstausch kommen derzeit aus zwei Quellen:
- BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Zuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien.
- Bonusregelungen bei Austausch alter fossiler Heizkessel.
- KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Förderkredite mit Tilgungszuschüssen.
- Kombination mit BAFA-Zuschüssen in vielen Fällen möglich.
Höhe der Zuschüsse und Kombinationsmöglichkeiten
- Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe: bis zu 30 Prozent der Investitionskosten.
- iSFP-Bonus: 5 Prozent Zuschuss, wenn der Austausch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
- Einen Effizienzbonus gibt es für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
- Auch wer schnell handelt, wird belohnt: Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer bis zu 20 Prozent zusätzliche Förderung, wenn der Heizungstausch bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen ist.
- Voraussetzung: Die bestehende Heizung muss entweder eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sein oder eine Gasheizung mit mindestens 20 Jahren Betriebsdauer.
- Achtung: Der Bonus sinkt ab dem 01. Januar 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
- Verfügt Ihr Haushalt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 €, erhalten Sie einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Entscheidend ist dafür der Schnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Hierfür sind die Einkommenssteuerbescheide der im Haushalt lebenden Personen bzw. der Eigentümer relevant.
- Förderkredite der KfW lassen sich mit Zuschüssen kombinieren, um den Eigenanteil zu reduzieren.
Sanierungsfahrplan als Schlüssel zu höheren Förderungen
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nicht zwingend vorgeschrieben – lohnt sich aber fast immer.
Er bietet:
- eine klare Roadmap für die energetische Sanierung,
- einen Nachweis für zusätzliche Förderboni und
- Sicherheit, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Fördervoraussetzungen und Antragsprozess
Bei der Antragstellung gibt es wie immer einiges an bürokratischen Anforderungen zu beachten:
- Antrag immer vor Auftragsvergabe und Beginn der Arbeiten stellen, denn sonst werden Förderungen und Zuschüsse nicht genehmigt.
- Fachgerechte Planung und Installation durch zertifizierte Betriebe.
- Nachweise und technische Bestätigungen rechtzeitig einreichen.
- Fördergelder werden in der Regel nach Umsetzung ausgezahlt, Sie müssen also zunächst in Vorleistung gehen.
So unterstützt Sie Heid bei der Fördermittelbeantragung
Die Antragstellung ist komplex und kann schnell zu Verzögerungen führen, wenn Unterlagen fehlen. Heid Energieberatung übernimmt für Sie:
- die Auswahl der optimalen Förderprogramme,
- die Erstellung und Einreichung der Anträge,
- die Kommunikation mit BAFA, KfW und regionalen Stellen,
- die Nachweisführung und Abrechnung nach Fertigstellung.

Wer frühzeitig handelt, spart doppelt – durch Förderungen und geringere Betriebskosten. Der Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, wirtschaftlich klug vorzugehen.
Energieberater & Ing. André Heid M. Sc.
So hilft Ihnen die Heid Energieberatung mit der Austauschpflicht für Heizungen
Neben der Antragstellung hilft Ihnen die Heid Energieberatung auch bei zahlreichen anderen Aspekten der Planung, wenn Ihre Heizung einer Austauschpflicht unterliegt – deutschlandweit und mit einem klaren Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Gesetzeskonformität. Gerne erstellen wir für Sie einen iSFP oder eine Kosten-Nutzen-Analyse, um festzustellen, welche Heizung für Sie am sinnvollsten ist und gehen das Projekt im Anschluss gemeinsam mit Ihnen an.
Heizlastberechnung zur passgenauen Planung für Ihre neue Heiztechnik
Eine neue Heizung ist nur dann effizient, wenn sie exakt auf den Bedarf Ihres Gebäudes abgestimmt ist. Unsere Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt
- die benötigte Heizleistung für jeden Raum,
- den Gesamtwärmebedarf Ihres Gebäudes,
- Optimierungsmöglichkeiten für die Auslegung Ihrer Heiztechnik.
So vermeiden Sie eine Überdimensionierung, die zu unnötigen Investitions- und Betriebskosten führt, und verhindern gleichzeitig, dass Ihre Anlage zu klein ausfällt und den Wärmebedarf nicht deckt.
Fördermittelberatung
Die Förderlandschaft für den Heizungstausch ist komplex und ändert sich regelmäßig. Wir navigieren Sie sicher durch diesen Dschungel.
- Analyse Ihrer Möglichkeiten: Wir prüfen, welche Programme von BAFA, KfW und regionalen Stellen für Sie in Frage kommen.
- Individuelle Förderstrategie: Wir kombinieren Förderungen so, dass Sie den maximal möglichen Zuschuss erhalten.
- Rundum-Service: Von der Erstellung der Unterlagen über die fristgerechte Einreichung bis zur Kommunikation mit den Förderstellen übernehmen wir den gesamten Prozess.
So sichern Sie sich nicht nur hohe Zuschüsse, sondern auch eine reibungslose und schnelle Abwicklung.
Qualität und Förderanspruch per Baubegleitung sichern
Bei geförderten Heizungsmodernisierungen ist eine energetische Baubegleitung oft Pflicht und in jedem Fall empfehlenswert. Wir sorgen dafür, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht und förderkonform umgesetzt werden.
- Bauüberwachung: Wir begleiten den Einbau, prüfen Arbeitsschritte und dokumentieren die Umsetzung.
- Technische Abnahme: Wir stellen sicher, dass alle Vorgaben des GEG und der Förderprogramme eingehalten werden.
- Nachweisführung: Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen für Fördermittelgeber und Behörden vor. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre neue Heizung optimal arbeitet und Ihr Förderanspruch nicht gefährdet wird.
Deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Energieberater
Egal, ob Sie in einer Großstadt, in einer Kleinstadt oder im ländlichen Raum leben – Heid Energieberatung hat überall in Deutschland erfahrene Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe.
- Zertifiziert & gelistet: Unsere Energieberater sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und werden von BAFA sowie KfW anerkannt.
- Erfahren & praxisnah: Wir bringen jahrelange Erfahrung aus einer Vielzahl von Projekten mit. Von kleinen Wohnhäusern bis zu komplexen Mehrfamilienhäusern und sogar Fabrikgebäuden analysieren wir den Energiezustand und -bedarf exakt.
- Neutral & unabhängig: Wir verkaufen keine Heizungen und keine Bauleistungen. Unsere Empfehlungen sind objektiv, fachlich fundiert und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Fazit: Pflicht zum Heizungstausch
Die Austauschpflicht für Heizungen soll ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende sein. Sie sorgt dafür, dass ineffiziente Heizsysteme aus dem Bestand genommen und durch moderne, umweltfreundlichere Anlagen ersetzt werden. Geringere Betriebskosten, höhere Wohnqualität und ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz sind die Vorteile.
Wer sich rechtzeitig informiert, die passenden Förderungen nutzt und den Heizungstausch sorgfältig plant, profitiert doppelt. Mit einem klaren Sanierungsfahrplan, präziser Heizlastberechnung und professioneller Unterstützung bei Förderanträgen lässt sich der Wechsel stressfrei sowie wirtschaftlich klug umsetzen. Die Heid Energieberatung begleitet diesen Prozess von der Analyse bis zur Umsetzung.
Häufige Fragen zu Austauschpflicht bei Heizungen
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Austauschpflicht bei Heizungen.
Wann muss ich meine alte Heizung tauschen?
Heizkessel mit fossilen Brennstoffen, die älter als 30 Jahre sind und nicht als Brennwert- oder Niedertemperaturkessel arbeiten, müssen laut Gebäudeenergiegesetz (§ 72 GEG) ausgetauscht werden. Diese Pflicht betrifft vor allem alte Konstanttemperaturkessel. Für bestimmte Gebäudetypen wie selbstgenutzte Einfamilienhäuser gelten Übergangsfristen, die von verschiedenen Faktoren abhängen.
Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch?
Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern den Austausch ineffizienter Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich.
Welche Heizungen sind von der Austauschpflicht ausgenommen?
Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sehr kleine Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 kW sowie sehr große Anlagen über 400 kW. Auch selbstgenutzte Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 bezogen wurden, sind bis zu einem Eigentümerwechsel befreit.
Wie lange habe ich Zeit, um meine Heizung zu tauschen?
Die Fristen hängen von der individuellen Situation ab:
Gasetagenheizungen: Spezielle Fristen für Mehrfamilienhäuser gemäß § 71l GEG. Meist 5 Jahre Entscheidungsfrist und danach bis zu 8 Jahre Umsetzungszeit.
Normale Austauschpflicht: Sofort nach Überschreiten der 30-Jahres-Grenze, am besten im Vorhinein planen oder erledigen.
Eigentümerwechsel: 2 Jahre Zeit ab Übernahme der Immobilie.