Über die Hälfte aller deutschen Wohngebäude heizt noch mit Erdgas, viele Anlagen sind 15 Jahre oder älter. Fällt die Heizung häufiger aus oder verursacht hohe Verbrauchswerte, wird der Austausch zur strategischen Entscheidung: mit Kosten zwischen 6.000 und 30.000 Euro je nach Technologie.

Ob Sie die Ölheizung erneuern oder die Gasheizung erneuern möchten: Heizlast, Dämmstandard, Fördermittel und Energieträger greifen eng ineinander. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Optionen, die Kosten und wie Sie Fördermittel optimal nutzen.

Altes Thermostatventil an einem Heizkörper als Sinnbild für eine veraltete Heizungsanlage
Ältere Ther­mo­stat­ven­ti­le wie dieses sind oft ein erstes sichtbares Anzeichen für eine in die Jahre gekommene Heizungsanlage.
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine neue Heizung sollte nicht nur nach dem An­schaf­fungs­preis ausgewählt werden. Entscheidend sind Gebäudezustand, Heizlast, laufende Energiekosten und För­der­mög­lich­kei­ten.
  • Eine Heiz­last­be­rech­nung verhindert Fehl­ent­schei­dun­gen: Sie zeigt, welche Leistung Ihre neue Anlage wirklich benötigt.
  • Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan kann die Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung strategisch einordnen, damit die neue Heizung später zu geplanten Dämmmaßnahmen passt.
  • Seit dem 29. Juli 2026 regelt das Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) die Anforderungen beim Heizungstausch neu. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Gebäude, Einbauzeitpunkt und Energieträger ab.
  • Fördermittel sollten Sie vor der Beauftragung prüfen: Viele Programme setzen einen Antrag vor Maßnahmenbeginn voraus.
ausgezeichnet-org Logo

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Warum Sie Ihre Heizung erneuern sollten

Eine Heizungsanlage arbeitet in der Regel 15 bis 20 Jahre zuverlässig. Danach steigen Ausfallrisiko und Wartungskosten spürbar an. Eine Hei­zungs­er­neue­rung kann die Energiekosten deutlich senken. Ob und in welchem Umfang das gelingt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Gebäudezustand: Wie gut ist Ihre Immobilie gedämmt und saniert?
  • Bisheriger Verbrauch: Wie viel Energie hat die alte Heizung tatsächlich benötigt?
  • Heiztechnik und Energieträger: Welches System und welcher Brennstoff kommen infrage?
  • In­ves­ti­ti­ons­kos­ten: Was kostet die Anschaffung im Verhältnis zur Förderung?

Als Eigentümer sollten Sie den Heizungstausch daher nicht erst im Havariefall planen. Eine frühzeitige Energieberatung und eine Heiz­last­be­rech­nung schaffen Klarheit darüber, welche Heiztechnik zu Ihrem Gebäude passt und welchen Zeitrahmen Sie realistisch einplanen sollten.

Heizung erneuern oder reparieren: Wann lohnt sich der Austausch?

Eine Reparatur ist häufig die günstigere kurzfristige Lösung, kann eine grundlegende Erneuerung aber nur hinauszögern. Als grobe Orientierung gilt: Je älter die Anlage und je häufiger Störungen auftreten, desto eher überwiegt der Austausch wirtschaftlich. Eine verlässliche Einschätzung liefert erst der Blick auf Alter, Zustand, Effizienz und die geplante Nutzungsdauer der Immobilie.

Der rechtliche Rahmen: Heizung erneuern nach dem GModG

Das Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 die zentrale Rechtsgrundlage für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland und hat das frühere, um­gangs­sprach­lich als „Heizungsgesetz“ bekannte Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) abgelöst. Nach Angaben der Bundesregierung überlässt das neue Gesetz Eigentümern beim Heizungstausch wieder mehr Ent­schei­dungs­frei­heit; die bisherige pauschale Pflicht, neue Heizungen von Beginn an zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde gestrichen.

Stattdessen können Sie beim Heizungstausch zwischen verschiedenen nachhaltigen Optionen wählen, etwa Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Hybridlösungen, dem Anschluss an ein Wärmenetz oder einer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betriebenen Anlage.

Für Letztere sieht das Gesetz eine schrittweise steigende Pflicht zu kli­ma­freund­li­chen Brennstoffen vor, die sogenannte Biotreppe:

Ab dem Jahr Mindest­anteil klima­freundlicher Brenn­stoffe*
2029 10 %
2030 15 %
2035 30 %
2040 60 %

*Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder erneuerbarer Wasserstoff. Gilt für Gas-, Öl- oder Flüs­sig­gas­hei­zun­gen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein Bestandsgebäude eingebaut werden. Für vor dem 29. Juli 2026 eingebaute Anlagen gelten diese neuen Quoten nach der hier beschriebenen Regelung nicht in gleicher Weise. Entscheidend bleibt der Einzelfall.

Eigentümer sollten sich den Anteil kli­ma­freund­li­cher Brennstoffe vom Lieferanten nachvollziehbar bestätigen lassen und die Nachweise aufbewahren.

Beispiel: Sie lassen 2031 eine neue Gasheizung einbauen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits die ab 2030 geltende Stufe erreicht ist, muss Ihre Anlage von Anfang an mindestens 15 Prozent kli­ma­freund­li­che Brennstoffe nutzen. Die 10-Prozent-Stufe aus dem Jahr 2029 gilt dann nicht mehr als Einstieg. Ab 2035 steigt die Pflicht für Ihre Anlage weiter auf 30 Prozent, unabhängig vom ursprünglichen Einbaujahr.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie in der amtlichen Fassung des GModG.

Mehr Infos zu Fristen, Ausnahmen und Über­gangs­re­ge­lun­gen für Bestandsgebäude haben wir in unserem Ratgeber Heizungstausch nach GModG sowie zu den Detailfragen der Aus­tausch­pflicht im Ratgeber Aus­tausch­pflicht bei Heizungen zusammengefasst.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Pflichten hängen von Gebäudetyp, Baujahr der Anlage und individuellen Aus­nah­me­tat­be­stän­den ab. Unsere Energieberatung unterstützt Sie dabei, die für Ihre Immobilie geltenden Vorgaben zu prüfen.

So läuft der Heizungstausch technisch ab

Unabhängig davon, ob Sie eine Öl-, Gas- oder eine erneuerbare Heizlösung wählen, folgt der Weg zur neuen Heizung in der Praxis einem ähnlichen Muster:

  1. Gebäude und bestehende Heizungsanlage analysieren. Auch scheinbar intakte Anlagen können ineffizient laufen; ein Ver­brauchs­ver­gleich zeigt das schneller als das Baujahr allein.
  2. Heizlast nach DIN EN 12831 bestimmen. Ohne diese Berechnung dimensionieren viele Fachbetriebe nach Er­fah­rungs­wer­ten, was in der Praxis häufig zu über­di­men­sio­nier­ten Anlagen führt.
  3. Passendes Heizsystem auswählen. Erst hier lohnt sich der Blick auf Fördersätze, da sich diese je nach System stark unterscheiden.
  4. För­der­mög­lich­kei­ten prüfen und Antrag stellen. Der Antrag muss vor Ver­trags­ab­schluss mit dem Fachbetrieb passieren, sonst verfällt der Förderanspruch.
  5. Fachbetrieb beauftragen. Klären Sie vorab, ob der Betrieb die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen kann.
  6. Heizung einbauen und fachgerecht einstellen lassen. Ein hydraulischer Abgleich gehört für die volle Effizienz mit dazu, wird aber nicht immer automatisch mit angeboten.
  7. Nachweise erstellen und Förderung final abrechnen. Für die Auszahlung sind Nachweise erforderlich, etwa eine Bestätigung nach Durchführung.

Bei den Schritten 1, 2 und 4 unterstützt Sie eine unabhängige Energieberatung besonders wirksam: Wir übernehmen für Sie die Heiz­last­be­rech­nung, ordnen die Ergebnisse unabhängig ein und prüfen gemeinsam mit Ihnen die passenden Förderprogramme.

Ölheizung oder Gasheizung erneuern: Das gilt für fossile Heizsysteme

Sowohl bei der Ölheizung als auch bei der Gasheizung gilt: Ein reiner Austausch ist nach dem GModG wieder dauerhaft möglich, solange Sie die steigenden Quoten der Biotreppe einhalten. Ob das für Ihr Gebäude überhaupt die sinnvollste Lösung ist oder eine Wärmepumpe langfristig besser passt, zeigt eine unabhängige Energieberatung.

Dabei lohnt sich auch ein Blick nach vorn: Ist zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Dämmmaßnahme geplant, verändert das die benötigte Heizleistung und damit, welche Dimensionierung heute sinnvoll ist. Die wirt­schaft­li­chen und technischen Details unterscheiden sich zwischen Öl und Gas jedoch deutlich.

Ölheizung erneuern: Wann Alternativen wirtschaftlich sinnvoll sind

Ob sich eine erneute Ölheizung 2026 für Sie noch lohnt, hängt vor allem von drei Faktoren ab:

  • Betriebskosten: Heizöl ist bereits spürbar teurer geworden. Mit dem steigenden Anteil an Bioöl ab 2029 verteuert sich der Betrieb voraussichtlich zusätzlich.
  • Tankzustand: Öltanks müssen regelmäßig geprüft werden. Steht ohnehin eine Sanierung oder ein Austausch der Tanks an, verschiebt das die Wirt­schaft­lich­keits­rech­nung zusätzlich zugunsten von Alternativen.
  • Förderfähigkeit: Für eine reine Ölheizung gibt es keine direkte Förderung. Bei einer Hybridlösung, etwa einer Wärmepumpe in Kombination mit der bestehenden Ölheizung, sind dagegen Zuschüsse für den erneuerbaren Anteil möglich.

Ob sich für Ihr Gebäude eine reine Erneuerung der Ölheizung, eine Hybridlösung oder ein vollständiger Wechsel zu einer erneuerbaren Heizlösung rechnet, hängt von Baujahr, Dämmstandard und Nutzung Ihrer Immobilie ab. Eine Heiz­last­be­rech­nung liefert hierfür die technische Grundlage.

Gasheizung erneuern: Austausch, Hybridlösung oder Systemwechsel?

Auch ein reiner Austausch der Gastherme bleibt möglich. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von ähnlichen Faktoren ab wie bei der Ölheizung:

  • Betriebskosten: Neben dem Gaspreis wirkt sich zunehmend der CO2-Preis aus, und mit der Biotreppe steigen ab 2029 die Anforderungen an kli­ma­freund­li­che Brenn­stoff­an­tei­le wie Biomethan oder biogenes Flüssiggas.
  • Ge­bäu­de­si­tua­ti­on: Bei Gas­eta­gen­hei­zun­gen in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern lohnt sich oft eine gebäudeweite statt einer wohnungsweisen Lösung. Eine zentrale Wärmepumpe oder ein Wär­me­netz­an­schluss kann langfristig günstiger sein als der einzelne Austausch mehrerer Etagenheizungen. Das setzt allerdings eine Abstimmung innerhalb der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft voraus.
  • Förderfähigkeit: Für eine reine Gasheizung gibt es keine direkte Förderung. Eine Gas-Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe die Grundlast übernimmt und die Gastherme bei Kälte unterstützt, kann dagegen für den erneuerbaren Anteil gefördert werden. Diese Option sollte aber angesichts der steigenden Biotreppen-Anforderungen wirtschaftlich genau geprüft werden.

Unsere Energieberater prüfen im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude gemeinsam mit Ihnen, welches Modell zu Ihrem Gebäude passt.

herr-heid-zitat

In der Praxis sehen wir oft, dass eine Heizung isoliert und losgelöst vom Rest des Gebäudes betrachtet wird. Eine Gasheizung, die heute technisch passt, kann nach einer späteren Dämmmaßnahme deutlich über­di­men­sio­niert sein. Wer das von Anfang an mitdenkt, trifft eine Entscheidung, die auch in zehn Jahren noch stimmt.

Energieberater & Dipl. Ing. André Heid M.Sc.

Heizung erneuern: Was kostet der Austausch?

Was eine neue Heizung kostet, hängt stark von der gewählten Technologie, der Gebäudegröße und dem Sa­nie­rungs­auf­wand ab. Realistisch kalkulieren Sie am besten in drei Bausteinen: der Anschaffung des Geräts, dem Einbau durch den Fachbetrieb und der fachlichen Planung. Die Förderung reduziert davon je nach Programm einen Teil.

1. Anschaffung

Die folgende Übersicht zeigt grobe An­schaf­fungs­kos­ten am Markt, jeweils ohne Förderung und ohne Einbau durch den Fachbetrieb:

Heiz­system An­schaf­fungs­kos­ten (ca.)
Wärme­pumpe 12.000 bis 30.000 €
Gas­heizung (Brennwert) 6.000 bis 15.500 €
Öl­heizung (Brennwert) 8.000 bis 14.000 €
Biomasse­heizung (Pellet) 17.000 bis 25.000 €
Hybrid­heizung 10.000 bis 40.000 €
Anschluss Fern­- oder Nah­wärme 5.000 bis 10.000 €

Die Werte zeigen keine vollständigen Projektkosten, sondern nur eine grobe Orientierung für Anschaffung beziehungsweise Systemkosten. Einbau, Anpassungen am Heizsystem, hydraulischer Abgleich, Entsorgung und Planung können zusätzlich anfallen.

2. Einbau und Zusatzmaßnahmen

Die reine Montage durch den Fachbetrieb kostet meist 1.500 bis 5.000 Euro, abhängig vom Aufwand. Hinzu kommt häufig ein hydraulischer Abgleich (300 bis 1.000 Euro), inzwischen bei vielen Förderungen Voraussetzung, sowie gegebenenfalls ein Heiz­kör­per­tausch ab 350 Euro pro Stück.

3. Planung und Fachleistungen

Für die fachliche Vorbereitung fallen zusätzlich Kosten für die Energieberatung, Heiz­last­be­rech­nung oder För­der­mit­tel­ab­wick­lung an. Die Richtwerte bei Heid:

Leistung Kosten (ca.)
Individueller Sanierungs­fahrplan (Einfamilien­haus) 1.999 bis 3.200 €
Individueller Sanierungs­fahrplan (Mehrfamilien­haus) 3.000 bis 5.000 €
Individueller Sanierungs­fahrplan (Gewerbe) auf Anfrage
Heizlast­berechnung nach DIN EN 12831 ab 1.100 €
Beantragung und Abwicklung von KfW-/BAFA-Anträgen ab 950 bis 2.800 €

Beispiel: Für den Austausch einer rund 20 Jahre alten Gasheizung in einem Einfamilienhaus könnten sich die Kosten etwa so zusammensetzen: rund 10.000 Euro für die neue Gasheizung inklusive Einbau, ab 1.100 Euro für die Heiz­last­be­rech­nung sowie 300 bis 1.000 Euro für den hydraulischen Abgleich. In diesem Beispiel ergäbe das ohne Förderung einen Gesamtaufwand in der Größenordnung von 11.000 bis 12.500 Euro.

Förderung beim Heizungstausch nutzen

Für die Erneuerung Ihrer Heizung ist vor allem das KfW-Programm 458 „Hei­zungs­för­de­rung für Privatpersonen (Wohngebäude)“ relevant. Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent. Je nach Maßnahme und persönlicher Situation können zusätzliche Boni hinzukommen. Die konkreten Höchstbeträge, Bo­nus­kom­bi­na­tio­nen und Fördergrenzen sollten Sie unmittelbar vor Antragstellung prüfen.

Beispiel: Eine Wärmepumpe kostet inklusive Einbau rund 21.000 Euro. Mit der Grundförderung von 30 Prozent sinkt der Eigenanteil auf etwa 14.700 Euro. Wird zusätzlich eine funk­ti­ons­tüch­ti­ge alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt, ist ein Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus möglich. Dieser sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig. Je nachdem, wann der Antrag gestellt wird, liegt der Eigenanteil damit zwischen rund 11.340 Euro (mit vollem Bonus) und 14.700 Euro (ohne Bonus), und damit in etwa auf Höhe der im vorherigen Beispiel genannten Kosten einer neuen Gasheizung ohne Förderung.

Daneben unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bestimmte Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung, den Heizungstausch selbst deckt dieses Programm jedoch nicht ab, dafür ist die KfW zuständig. Ein Beispiel, das sich gut mit dem Heizungstausch kombinieren lässt: Der hydraulische Abgleich wird über die BEG EM mit 15 Prozent bezuschusst, im Rahmen eines individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plans sogar mit 20 Prozent. Für die Antragstellung ist stets ein En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experte einzubinden.

Je nach Programm und Maßnahme unterscheiden sich Fördersätze, Voraussetzungen und Antragswege, und sie können sich kurzfristig ändern. Die konkreten För­der­be­din­gun­gen sollten Sie daher in jedem Fall unmittelbar vor Maßnahmenbeginn prüfen.

Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan ersetzt keine gesonderte Hei­zungs­för­de­rung, hilft aber dabei, den Heizungstausch sinnvoll mit weiteren Sa­nie­rungs­maß­nah­men wie Dämmung oder Fenstertausch abzustimmen. Für bestimmte Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men können sich dadurch zusätzliche Fördervorteile ergeben, etwa über den iSFP-Bonus.

Heid unterstützt Sie dabei, passende Förderungen und Zuschüsse zu prüfen und begleitet Sie bei der BAFA-Energieberatung ebenso wie bei der Beantragung von KfW-Mitteln.

Fazit: Heizung erneuern mit dem richtigen Fahrplan

Ob Öl-, Gas- oder erneuerbare Heizlösung: Die Entscheidung hängt weniger vom Gerätepreis ab als vom Zusammenspiel aus Gebäudezustand, Heizlast, Energieträger und För­der­mög­lich­kei­ten. Das GModG lässt Ihnen dabei mehr Wahlfreiheit als das frühere Gesetz, verlangt bei fossilen Systemen aber zunehmend kli­ma­freund­li­che Brennstoffe, ein Aspekt, der die Wirt­schaft­lich­keit über die Jahre verschiebt.

Als Faustregel für den Einstieg: Ist nur der Heizungstausch geplant, reicht eine Heiz­last­be­rech­nung. Stehen mehrere Sa­nie­rungs­schrit­te an, etwa Dämmung oder Fenstertausch, lohnt sich ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan, der die Heizlast direkt mitliefert und Doppelarbeit erspart.

Als unabhängige Energieberatung zeigen wir Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt, welche Fördermittel Sie nutzen können und wie Sie den Austausch mit einer soliden Heiz­last­be­rech­nung fachgerecht vorbereiten. Den Einbau selbst übernimmt Ihr Fachbetrieb.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:
ausgezeichnet-org Logo

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Häufige Fragen zur Hei­zungs­er­neue­rung

Diese Fragen erreichen uns in der Energieberatung besonders häufig, wenn Eigentümer den Heizungstausch planen. Die Antworten geben Ihnen einen schnellen Überblick, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Sollte ich zuerst dämmen oder zuerst die Heizung erneuern?

Eine pauschale Reihenfolge gibt es nicht. In vielen Fällen ist es sinnvoll, Dämmmaßnahmen und Heizungstausch aufeinander abzustimmen, da eine bessere Gebäudehülle den Wärmebedarf senkt und damit auch die benötigte Heizleistung. Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen für Ihr Gebäude am meisten bringen.

Wie wirkt sich eine spätere Dämmung auf meine Heiz­last­be­rech­nung aus?

Wenn Sie eine Dämmmaßnahme bereits planen, sollte die Heiz­last­be­rech­nung diese möglichst direkt berücksichtigen. Sonst wird die neue Heizung tendenziell zu groß dimensioniert, was Anschaffungs- und Betriebskosten unnötig erhöht. Sprechen Sie geplante Sa­nie­rungs­schrit­te daher vorab mit Ihrem Energieberater ab.

Was bedeutet die Biotreppe für eine Gasheizung, die ich heute neu einbaue?

Bauen Sie nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüs­sig­gas­hei­zung in ein Bestandsgebäude ein, greifen die steigenden Brenn­stoff­quo­ten ab dem 1. Januar 2029 automatisch für diese Anlage. Sie sollten diese absehbaren Mehrkosten bereits heute in Ihre Wirt­schaft­lich­keits­rech­nung einbeziehen, auch wenn die erste Stufe erst in einigen Jahren greift.

Wie gehe ich bei einer Gas­eta­gen­hei­zung im Mehr­fa­mi­li­en­haus vor?

Bei Gas­eta­gen­hei­zun­gen lohnt sich häufig eine gebäudeweite Betrachtung, statt jede Wohnung einzeln zu betrachten. Eine zentrale Lösung, etwa eine gemeinsame Wärmepumpe oder ein Wär­me­netz­an­schluss, kann langfristig wirt­schaft­li­cher sein als der einzelne Austausch mehrerer Etagenheizungen. Das setzt allerdings eine Abstimmung innerhalb der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft voraus.

Bis wann muss ich den Förderantrag für meine neue Heizung stellen?

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor Sie einen verbindlichen Liefer- oder Leis­tungs­ver­trag abschließen. Da sich Fristen, Fördersätze und Kos­ten­ober­gren­zen ändern können, sollten Sie den aktuellen Stand rechtzeitig vor der geplanten Umsetzung prüfen lassen.

Was kostet mich eine neue Gasheizung?

Eine neue Gasheizung mit Brenn­wert­tech­nik kostet in der Anschaffung meist zwischen 6.000 und 15.500 Euro, abhängig von Leistung, Hersteller und Einbausituation. Hinzu kommen die Hand­wer­ker­kos­ten für Einbau und gegebenenfalls den hydraulischen Abgleich. Eine direkte Förderung für den reinen Neueinbau einer fossilen Heizung gibt es nicht, anders bei Hybrid- oder Er­gän­zungs­lö­sun­gen mit erneuerbaren Energien.

Was kostet mich eine neue Ölheizung?

Für eine neue Ölheizung mit Brenn­wert­tech­nik liegen die An­schaf­fungs­kos­ten meist zwischen 8.000 und 14.000 Euro, je nach Leistung und Ausstattung. Auch hier kommen Hand­wer­ker­kos­ten hinzu, und eine direkte staatliche Förderung für den reinen Öl-Neueinbau ist aktuell nicht vorgesehen. Ob sich die Investition angesichts der ab 2029 steigenden Brenn­stoff­quo­ten langfristig lohnt, sollten Sie individuell prüfen lassen.