Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Für viele Unternehmen ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für größere Betriebe. Doch auch freiwillig durchgeführt bietet das Audit klare Vorteile: Es deckt Einsparpotenziale auf, schafft Transparenz beim Energieeinsatz und unterstützt strategische Entscheidungen. Nur freiwillige Audits, etwa bei KMU oder zur Vorbereitung eines Energiemanagementsystems, können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ganzheitliche Gebäudekompetenz
Unsere Empfehlungen basieren auf den fundierten Kenntnissen unserer Bauingenieure und Bauleiter rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien.
DIN-Konformität
Durchführung der Energieberatung nach DIN 18599 und Energieaudits nach DIN EN 16247-1.
Unabhängig
Wir analysieren Ihr Gebäude fachkundig und objektiv, ohne eigene Verkaufsinteressen.
Festpreisgarantie
Unsere Leistungen erfüllen wir ohne versteckte Kosten zum vereinbarten Preis.
Förderung
Von der Antragsstellung bis zur technischen Dokumentation: Wir übernehmen die komplette Förderabwicklung für Sie.

Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen, die nicht als KMU gelten, sind gesetzlich zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtet.
- Das Energieaudit nach DIN EN 16247 zeigt, wo im Betrieb Energie verschwendet wird und wie Unternehmen Energiekosten sparen.
- Der Staat fördert freiwillige Energieaudits gemäß DIN EN 16247 über das BAFA mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Verpflichtende Audits werden in der Regel nicht gefördert.
- Heid Energieberatung führt das Audit normgerecht, wirtschaftlich und deutschlandweit durch – inklusive Fördermittelabwicklung.
Was ist ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen. Ziel ist es, alle relevanten Energieflüsse zu erfassen, Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung abzuleiten. Dabei werden sowohl Gebäude als auch Anlagen, betriebliche Prozesse und Nutzungsverhalten berücksichtigt.
Die Norm DIN EN 16247-1 definiert den strukturierten Ablauf des Audits von der Datenerfassung über die Vor-Ort-Begehung bis zum Ergebnisbericht mit klaren Handlungsempfehlungen. Sie ist verpflichtend für alle Nicht-KMU nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und stellt sicher, dass das Audit transparent, vergleichbar und förderfähig durchgeführt wird.
Im Unterschied zu anderen Beratungsformaten wie der Energieberatung nach DIN 18599 oder dem individuellen Sanierungsfahrplan liegt der Fokus hier nicht auf einem Gebäude, sondern auf dem gesamten betrieblichen Energieeinsatz. Das macht das Energieaudit besonders geeignet für produzierende Unternehmen, Dienstleister und Betreiber großer Immobilien.
Wichtig: Für gesetzlich verpflichtende Audits gibt es generell keine staatliche Förderung. Die erwähnte Förderquote gilt nur für andere Programme – etwa bei Wohngebäuden oder Kommunen. Wenn Sie das Audit hingegen freiwillig durchführen lassen, beispielsweise zur Vorbereitung auf ein Managementsystem oder als Teil Ihrer ESG-Strategie, winkt eine Förderung von bis zu 50 Prozent.

Ist mein Unternehmen zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtet?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist Pflicht für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro und gleichzeitig einer Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro.
Diese Pflicht gilt unabhängig von Branche oder Energieverbrauch. Auch Tochterunternehmen oder verbundene Firmenverbände kann die Auditpflicht betreffen – entscheidend ist die Gesamtstruktur des Unternehmens.
Das erste Audit musste bereits 2015 durchgeführt werden, seither besteht eine Wiederholungspflicht alle vier Jahre. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Eine Ausnahme von der Pflicht besteht nur, wenn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine Umweltmanagementsystem nach EMAS vollständig eingeführt wurde.

Das Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 ist keine einmalige Pflicht. Unternehmen (Nicht-KMU) müssen es alle vier Jahre erneuern. Wer zuletzt 2023 auditiert wurde, ist 2027 wieder zur Durchführung verpflichtet, sonst drohen Bußgelder.
Energieberater & Ing. André Heid M. Sc.
So läuft das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab
Die zertifizierten Energieberater der Heid Energieberatung folgen einem klar definierten Ablauf, der alle Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllt und gleichzeitig auf minimale Belastung für Ihr Unternehmen ausgelegt ist.
So funktioniert das Audit:
Schritt | Phase | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Kostenloses Vorgespräch | Wir klären, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist und welche Gebäude, Anlagen und Prozesse in die Analyse einbezogen werden sollen. |
2 | Datenerhebung & Vor-Ort-Begehung | Wir erfassen Ihre Energieverbräuche, analysieren die Betriebsstruktur und verschaffen uns ein genaues Bild vor Ort. Dabei legen wir den Fokus auf technische Anlagen und Nutzungsverhalten. |
3 | Auswertung & Bewertung | Auf Basis der erhobenen Daten identifizieren wir konkrete Einsparpotenziale und bewerten die wirtschaftliche Umsetzbarkeit möglicher Maßnahmen. |
4 | Auditbericht nach DIN EN 16247-1 | Sie erhalten einen normgerechten, verständlich aufbereiteten Bericht mit Handlungsoptionen und Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit. |
5 | Abschlussgespräch & Förderberatung | Wir besprechen die Ergebnisse persönlich mit Ihnen und zeigen, wie Sie das Audit gegebenenfalls für Förderprogramme oder Ihr ESG-Reporting nutzen können. |
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FAQ: Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Viele Unternehmen fragen sich vor dem Audit, ob sich der Aufwand lohnt und welche Vorteile ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 konkret bringt. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen für Sie.
Was bringt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wirklich?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 deckt versteckte Energieverluste auf und zeigt, wo in Ihrem Unternehmen Einsparpotenziale bestehen. Häufig lassen sich durch gezielte Maßnahmen die Betriebskosten deutlich senken, ohne große Investitionen. Zudem schaffen Sie eine fundierte Grundlage für Fördermittel, ESG-Strategien und Investitionsentscheidungen. Für viele große Unternehmen kann das Audit so vom Pflichtthema zur echten Chance werden.
Muss ich das Energieaudit wirklich machen oder gibt es Ausnahmen?
Wenn Ihr Unternehmen nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt, sind Sie nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahmen bestehen nur, wenn bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (nach ISO 50001 oder EMAS) eingeführt wurde. Wir prüfen gerne kostenlos für Sie, ob und in welchem Umfang die Auditpflicht für Ihr Unternehmen gilt.
Wie viel Aufwand kommt bei einem Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 auf mich zu?
Unser Ziel ist es, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Nach einem kurzen Vorgespräch übernehmen wir die komplette Datenerhebung, koordinieren den Vor-Ort-Termin und erstellen den normgerechten Auditbericht. Sie müssen lediglich Ihre Energiedaten bereitstellen und stehen uns für ein Abstimmungsgespräch zur Verfügung. Den Rest erledigen wir.
Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Die Kosten für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hängen vom Umfang des Audits ab und orientieren sich an Ihrer Unternehmensgröße und Anzahl der Standorte. Über das BAFA kann für ein freiwilliges Audit ein Teil der Nettokosten gefördert werden. Wir übernehmen für Sie die komplette Fördermittelabwicklung – von der Antragsstellung bis zur Abrechnung – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Fördert das BAFA ein Energieaudit gemäß DIN 16247?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 nur, wenn es freiwillig durchgeführt wird. Für gesetzlich verpflichtende Energieaudits gibt es keine Förderung. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
In welchen Ausnahmefällen fördert das BAFA auch ein Energieaudit für große Unternehmen?
Besteht keine Verpflichtung, das Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen, sondern dient dieses als Vorbereitung auf Investitionen, kann das Audit unter Umständen auch für Nicht-KMUs förderfähig sein. Des Weiteren kommen große Unternehmen gegebenenfalls in den Genuss einer Energieaudit-Förderung, wenn sie unterhalb der Bagatellgrenze (Gesamtenergieverbrauch: 500.000 KWh/a) liegen.
Gibt es eine Checkliste für das Energieaudit nach DIN EN 16247?
Für eine reibungslose Durchführung Ihres Audits empfehlen wir eine einfache Vorbereitung. Unsere Energieaudit-16247-Checkliste zeigt, welche Informationen und Unterlagen Sie bereithalten sollten:
- Letzte Strom-, Gas- und Wärmerechnungen (mind. 12 Monate)
- Angaben zu Anlagen und Gebäuden (z. B. Heizsysteme, Produktionsanlagen)
- Pläne oder Skizzen zu Gebäudestruktur und Nutzungsbereichen
- Betriebszeiten und Nutzungsprofile einzelner Bereiche
- Bisherige Maßnahmen zur Energieeinsparung (falls vorhanden)
Jetzt rechtssicher und wirtschaftlich auditieren
Ein Energieaudit muss keine bürokratische Last sein. Mit der Heid Energieberatung erhalten Sie eine praxisnahe, förderfähige und normgerechte Durchführung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Wir prüfen Ihre Auditpflicht, übernehmen die vollständige Abwicklung und zeigen Ihnen konkrete Potenziale zur Effizienzsteigerung.