Energieaudit für Krankenhäuser, Kliniken & Ärztezentren

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Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Ihre Vorteile mit der Heid-Energieberatung für Kliniken & Krankenhäuser

Fachkompetenz

Wir kennen die besonderen Anforderungen in Kliniken und Praxen: von Hy­gie­ne­stan­dards bis Be­triebs­si­cher­heit.

Fördermittel

Wir identifizieren passende Programme und erstellen die nötigen Nachweise.

Deutschlandweit vor Ort

Unsere zertifizierten Energieberater sind bundesweit im Einsatz – schnell, flexibel, persönlich

Be­triebs­freund­lich

Maßnahmen sind so geplant, dass Behandlungen und Abläufe im laufenden Betrieb nicht gestört werden.

Festpreis​garantie

Sie erhalten ein verbindliches Angebot klar definiertem Leistungsumfang – ohne Überraschungen.

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Unsere Leistungen für medizinische Einrichtungen im Überblick

Ob Klinikneubau, Bestandsgebäude oder Ärztehaus: Unsere Energieberatung passt sich den Anforderungen medizinischer Einrichtungen an. Technik, Betrieb, Förderlogik und gesetzliche Pflichten greifen in Gebäuden zur Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung besonders eng ineinander. Deshalb kombinieren wir technische Analyse mit strategischer Planung.

Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

Der Sa­nie­rungs­fahr­plan war sehr detailliert und auf unser Budget abgestimmt.
Kundenmeinung Nummer 1
Bartl Sandra
vor 2 Tagen
Wär­me­brü­cken­be­rech­nung und Heiz­last­be­rech­nung in einem Paket: praxisnahe Ergebnisse, die unsere Modernisierung sicherer gemacht haben.
Kundenmeinung Nummer 2
Daniel Richter
vor 2 Wochen
Schnelle Terminvergabe und unkomplizierte Erstellung des En­er­gie­aus­wei­ses.
Kundenmeinung Nummer 3
Samuel Braun
vor 6 Monaten

Warum die Energieberatung im Krankenhaus unverzichtbar ist

Krankenhäuser haben im Vergleich zu anderen Nicht­wohn­ge­bäu­den einen über­durch­schnitt­lich hohen En­er­gie­ver­brauch, bedingt durch OP-Technik, Klimatisierung, 24/7-Betrieb und Hygienevorgaben. Bereits kleine Ineffizienzen summieren sich schnell zu immensen Mehrkosten.

Eine strukturierte Energieberatung im Krankenhaus schafft die Grundlage für wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen, etwa zur Modernisierung von Lüftungsanlagen oder zur Integration erneuerbarer Energien. Gleichzeitig sorgt sie für Rechts­si­cher­heit, etwa im Hinblick auf Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (§ 26f KHG).

Wer frühzeitig handelt, reduziert Risiken und nutzt die vollen För­der­mög­lich­kei­ten.

Energieaudit für Krankenhäuser und Kliniken

Krankenhäuser und Kliniken zählen zu den an­spruchs­volls­ten Nicht­wohn­ge­bäu­den, wenn es um En­er­gie­ef­fi­zi­enz geht. Die Kombination aus Dauerbetrieb, sensibler Medizintechnik, hygienischen Anforderungen und aufwendiger Gebäudetechnik macht pauschale Lösungen unmöglich.

Energetische Einsparpotenziale im Krankenhaus
Infografik zeigt die energetischen Ein­spar­po­ten­zia­le in einem Krankenhaus.

Unsere Leistungen basieren auf der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und der Energieberatung nach DIN 18599, die sich besonders für komplexe Nut­zungs­struk­tu­ren eignen. Wir analysieren gezielt en­er­gie­in­ten­si­ve Bereiche wie OP-Klimatisierung, Laborkälte und Lüftungssysteme. Die Daten fließen direkt in eine wirtschaftlich priorisierte Maß­nah­men­pla­nung ein.

Diese Besonderheiten berücksichtigen wir:

  • 24/7-Betrieb ohne Unterbrechung
    Analyse und Umsetzung erfolgen so, dass medizinische Abläufe nicht beeinträchtigt werden.
  • Hohe technische Komplexität
    Fokus auf OP-Klimatisierung, Kältetechnik, Tech­nik­zen­tra­len und Lüftungssysteme.
  • Or­ga­ni­sa­to­ri­sche Abhängigkeiten
    Be­rück­sich­ti­gung von Belegungszeiten, Schichtbetrieb und In­ves­ti­ti­ons­fens­tern.
  • Hygienische Anforderungen
    Maß­nah­men­pla­nung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben und Kran­ken­h­aus­stan­dards.
  • Fördermittel & Be­richts­pflich­ten
    Berichte und Dokumentationen erfüllen alle Anforderungen aus dem Gesetz über En­er­gie­dienst­leis­tun­gen und andere En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men (EDL-G), dem Gesetz zur Steigerung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz in Deutschland (EnEfG) und § 26f KHG.

Unsere Empfehlungen orientieren sich an medizinischen Abläufen, In­ves­ti­ti­ons­zy­klen und Förderlogik – mit dem Ziel, effiziente Lösungen im laufenden Betrieb zur Umsetzung zu bringen.

Tipp: Unsere Energieberater führen auch gezielte Energieaudits für Labore im Speziellen durch.

Energieaudit für Ärztezentren und MVZ

Viele Ärztezentren und medizinische Ver­sor­gungs­zen­tren (MVZ) befinden sich in älteren Gebäuden mit veralteter Heiztechnik, unzureichender Dämmung oder fehlender Lüf­tungs­re­ge­lung. Gerade hier lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand deutliche Einsparungen erzielen.

Unsere Energieberatung nach DIN 18599 modelliert die energetischen Eigenschaften solcher Bestandsbauten ganzheitlich. Ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan schafft Transparenz, wie sich Maßnahmen stufenweise umsetzen und sinnvoll kombinieren lassen.

Typische Her­aus­for­de­run­gen im Bestand:

  • Veraltete Heiztechnik
    Gasthermen ohne Regelung oder ineffiziente Verteilsysteme.
  • Ungedämmte Fassaden und Fenster
    Hohe Wärmeverluste, vor allem in Altbauten.
  • Unzureichende Lüftung oder Klimatisierung
    Kein Wär­me­rück­ge­win­nungs­sys­tem, ineffizienter Betrieb.
  • Hoher Stromverbrauch durch veraltete Beleuchtung
    Selten gesteuert oder bedarfsgerecht geregelt.

Unsere Energieberatung für Ärztezentren zeigt konkrete Lösungen auf: zum Beispiel die Umstellung auf Wärmepumpe, die Integration einer PV-Anlage oder die stufenweise Sanierung im laufenden Betrieb.

In vielen Fällen ist ein Energieaudit für das Ärztezentrum auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.

Gesetzliche Anforderungen: Ihre Pflichten, unsere Lösungen

En­er­gie­ef­fi­zi­enz ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.

herr-heid-zitat

Viele medizinische Einrichtungen unterschätzen die Auswirkungen aktueller Vorgaben wie dem EnEfG oder § 26f KHG. Wer jetzt strukturiert vorgeht, sichert sich nicht nur Fördergelder, sondern auch einen echten Ef­fi­zi­enz­vor­sprung.

Energieberater und Ing. André Heid M.Sc.

Diese Vorschriften betreffen medizinische Einrichtungen konkret

  • En­er­gie­au­dit­pflicht nach EDL-G
    Wenn Ihre Einrichtung kein kleines oder mit­tel­stän­di­sches Unternehmen (KMU) ist (mehr als 250 Mitarbeitende oder über 50 Mio. Euro Umsatz), ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Pflicht. Es muss alle vier Jahre durchgeführt und bei der BAFA gemeldet werden.
  • § 26f KHG
    Wenn Sie öffentliche Fördermittel erhalten haben, müssen Sie eine Energieberatung mit Maß­nah­men­vor­schlag nachweisen. Sonst droht eine Kürzung der Förderung um bis zu 20 Prozent.
  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EnEfG)
    Ab einem En­er­gie­ver­brauch von 2,5 GWh pro Jahr müssen wirtschaftlich sinnvolle Ein­spar­maß­nah­men gemäß § 9 En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EnEfG) dokumentiert werden. Ab 7,5 GWh ist laut § 8 EnEfG ein zertifiziertes En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem vorgeschrieben.

Aktueller Stand zur EDL-G-Novelle

Eine vom Bundeskabinett beschlossene Novelle sieht vor, die Auditpflicht bereits ab 2,77 GWh durch­schnitt­li­chem Jahresverbrauch einzuführen – unabhängig vom KMU-Status. Zusätzlich sollen verpflichtende Umsetzungspläne erstellt und jährlich aktualisiert werden.
Hinweis: Diese Regelungen befinden sich derzeit im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren und sind Stand August 2025 noch nicht in Kraft getreten.

FAQ: Fragen zur Energieberatung in Kliniken und Praxen

Wir beantworten Ihnen weitere wichtige Fragen rund um En­er­gie­be­ra­tun­gen und Energieaudits für Krankenhäuser, Kliniken und Ärztezentren.

Wann ist eine Energieberatung im Krankenhaus sinnvoll?

Immer dann, wenn Sie hohe Energiekosten senken, gesetzliche Vorgaben einhalten oder geplante Investitionen strategisch vorbereiten möchten. Besonders sinnvoll ist sie vor Sanierungen oder bei drohenden Förderkürzungen (§ 26f KHG).

Bin ich als Klinik oder MVZ zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

Ja, wenn Sie kein KMU sind. Das betrifft Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder über 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Welche Fördermittel stehen mir als medizinische Einrichtung zur Verfügung?

Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und viele Bundesländer fördern sowohl En­er­gie­be­ra­tun­gen als auch konkrete Maßnahmen. Die Zuschüsse liegen je nach Programm und Maßnahme bei bis zu 50 Prozent.

Welche Vorteile hat ein Sa­nie­rungs­fahr­plan für mein Ärztezentrum?

Er schafft Transparenz, Priorität und Planbarkeit – vor allem bei stufenweisen Mo­der­ni­sie­run­gen. Gleichzeitig verbessert er Ihre Förderchancen und erleichtert die Kommunikation mit Trägern oder Eigentümern.

Benötigen wir als Arztpraxis ein Energieaudit?

Die meisten Einzel- oder Ge­mein­schafts­pra­xen gelten als KMU und sind somit nicht verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen sind Arztpraxen, die rechtlich Teil eines größeren Unternehmens, Klinikverbundes oder Konzerns ist. Denn dann zählen die Gesamtzahlen der Organisation. Selbst wenn Ihre Arztpraxis nicht dazu verpflichtet ist, kann ein Energieaudit wirtschaftlich sinnvoll sein. Gerade eine bevorstehende Modernisierung oder Erweiterung der Praxis bietet sich für eine Energieberatung an und senkt nach der Umsetzung langfristig die Energiekosten.

Was kostet eine Energieberatung für Kliniken oder MVZ?

Die Kosten für die Energieberatung hängt vom Gebäudetyp und Umfang der Beratung ab. Viele Leistungen sind förderfähig. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot zum Festpreis.

Jetzt Energieberatung für Ihre medizinische Einrichtung anfragen

Sie möchten den En­er­gie­ver­brauch Ihrer Klinik, Ihres Krankenhauses oder Ärztehauses nachhaltig senken? Dann starten Sie jetzt mit einer fundierten Energieberatung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, zeigen mögliche Förderwege auf und geben eine realistische Einschätzung zu Aufwand, Ein­spar­po­ten­zi­al und gesetzlichen Anforderungen.

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