Ein Energieausweis zeigt, wie en­er­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäude ist. Außerdem gibt er Orientierung, wenn Sanierungen geplant sind oder ein Im­mo­bi­li­en­ver­kauf bevorsteht. Doch was genau steht drin? Wann ist er Pflicht? Und was kostet das Ganze?

Pflichtdokument bei Verkauf oder Vermietung: Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes.
Das Wichtigste in Kürze zum Energieausweis
  • Pflichtdokument: Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Neuvermietung und bestimmten Umbauten.
  • Zwei Varianten: Bedarfsausweise beruhen auf technischen Gebäudedaten, Ver­brauchs­aus­wei­se auf gemessenem En­er­gie­ver­brauch.
  • Gültigkeit: Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Nach einer umfassenden Sanierung ist unter Umständen ein neuer Ausweis erforderlich.
  • Bußgeldrisiko: Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das gilt auch, wenn Pflichtangaben in Im­mo­bi­li­en­an­zei­gen fehlen.
  • Nur qualifizierte Aussteller nutzen: Energieausweise sollten nur von registrierten En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experten mit entsprechender Qualifikation und Be­rufs­haft­pflicht ausgestellt werden.

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Pflicht oder freiwillig? Wann ein Energieausweis notwendig ist

Ein Energieausweis ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Laut Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) müssen Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen, wenn:

  • ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird,
  • eine Immobilie neu vermietet oder verpachtet wird,
  • größere Umbaumaßnahmen geplant sind,
  • es sich um ein öffentliches Gebäude mit stärkerem Pu­bli­kums­ver­kehr handelt (Aushangpflicht).

Die Pflicht besteht unabhängig vom Baujahr oder der En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Objekts. Selbst denk­mal­ge­schütz­te Gebäude können unter bestimmten Umständen betroffen sein.

Achtung: Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Spätestens beim Ver­trags­ab­schluss ist er zwingend erforderlich. Eigentümer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig, sofern nicht zwi­schen­zeit­lich umfassende energetische Sanierungen durchgeführt wurden, durch die sich energetische Gebäudedaten wesentlich geändert haben.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er enthält:

  • den Energiekennwert (kWh/m²a)
  • die En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se (A+ bis H)
  • Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser)
  • Empfehlungen für Sa­nie­rungs­maß­nah­men (bei Bedarfsausweis verpflichtend)
  • Art des En­er­gie­aus­wei­ses: Bedarfsausweis oder Ver­brauchs­aus­weis

Dazu kommen Daten zum Baujahr, dem Energieträger und zur registrierten Aus­stel­lungs­num­mer. Der Ausweis dient somit nicht nur als rechtliche Grundlage, sondern bietet Eigentümern auch wichtige Hinweise zur energetischen Beschaffenheit und potenziellen Ver­bes­se­rungs­fel­dern ihres Gebäudes.

Beispiel: Ein Mehr­fa­mi­li­en­haus aus dem Jahr 2005 erreicht mit 85 kWh/m²a die Klasse C, also einen durch­schnitt­li­chen energetischen Zustand. Eine Modernisierung der Heizungsanlage könnte die Klasse auf B verbessern.

En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­sen im Überblick:

Klasse End­ener­gie­be­darf/-verbrauch in kWh/(m²·a)
A+ < 30
A 30 – 50
B 51 – 75
C 76 – 100
D 101 – 130
E 131 – 160
F 161 – 200
G 201 – 250
H > 250

Welche Art von Energieausweis erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Baujahr, der Gebäudenutzung und der Anzahl der Wohneinheiten.

Während der En­er­gie­be­darfs­aus­weis auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und Anlagentechnik basiert, spiegelt der En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis den tatsächlichen En­er­gie­ver­brauch der letzten Jahre wider. Welche Variante zulässig ist, ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Welche Ausweisart erforderlich ist, hängt von Baujahr, Gebäudegröße und Nutzung ab.

Kosten und Leistungen: Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Ausweisart, dem Aufwand und der Gebäudeart ab. Bei Heid Energieberatung gilt:

  • Wohngebäude: zirka 400 bis 700 Euro (nur im Rahmen einer Energieberatung oder eines Gutachtens)
  • Nicht-Wohngebäude: Preis auf Anfrage

Nur Gewerbekunden können Ein­zel­leis­tun­gen separat buchen. Für private Eigentümer ist der Energieausweis integrierter Bestandteil einer Energieberatung oder eines Gutachtens.

Hinweis: Einige Online-Dienste bieten Energieausweise zu besonders günstigen Preisen an, meist ohne Vor-Ort-Begehung. Solche Angebote sind jedoch nur dann zulässig, wenn ein registrierter En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experte eingebunden ist und die Anforderungen des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (§ 88 GEG) erfüllt sind. Fehlt eine fundierte Datengrundlage oder wird die Ausstellung automatisiert durchgeführt, ist der Ausweis im Ernstfall ungültig. Eigentümer sollten daher genau prüfen, ob der Anbieter in der offiziellen Expertenliste eingetragen ist.

So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis

Wer einen Energieausweis benötigt, sollte auf einen zertifizierten En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Experten (EEE) setzen. Bei Heid kombinieren unsere Fachleute in­ge­nieur­tech­ni­sche Gründlichkeit mit fundierter Im­mo­bi­li­en­kom­pe­tenz und energetischer Expertise. So erhalten Sie nicht nur ein buntes Stück Papier, sondern eine fundierte Bewertung mit echten Mehrwerten.

Ablauf:

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, welche Leistung sinnvoll ist.
  2. Vor-Ort-Begehung: Unsere Experten bewerten Ihr Objekt umfassend.
  3. Auswertung: Wir erstellen einen rechtsgültigen Energieausweis inklusive Empfehlungen.

Der Energieausweis kann dabei als Einstieg in eine weitergehende Energieberatung dienen. Viele Eigentümer nutzen diese Gelegenheit, um gleich einen individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan oder eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude zu beauftragen. So lässt sich nicht nur der Energieausweis effizient erstellen, sondern auch eine Strategie zur energetischen Verbesserung entwickeln.

herr-heid-zitat

Ein Energieausweis sollte kein reines Pflicht­er­fül­lungs­do­ku­ment sein, sondern als Chance gesehen werden, den energetischen Ist-Zustand sinnvoll zu verbessern.

Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Typische Fragen zum Energieausweis –verständlich beantwortet für alle, die kaufen, vermieten oder sanieren wollen.

Ist ein Energiepass dasselbe wie ein Energieausweis?

Ja. Der Begriff Energiepass wird um­gangs­sprach­lich oft verwendet, ist aber veraltet. Gemeint ist in der Regel der Energieausweis nach dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG). Nur dieser ist rechtlich verbindlich und wird bei Verkauf oder Vermietung anerkannt.

Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Das gilt auch bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen: Der Ausweis muss für das gesamte Wohnhaus ausgestellt werden und wird dann allen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Aus­stel­lungs­da­tum. Wird das Gebäude umfassend energetisch saniert oder verändert, muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Ver­brauchs­aus­weis?

Der En­er­gie­be­darfs­aus­weis basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes, inklusive Bauweise, Dämmung und Heiztechnik.

Der Ver­brauchs­aus­weis hingegen stützt sich auf den tatsächlichen En­er­gie­ver­brauch der letzten drei Jahre. Welcher Ausweis zulässig ist, hängt von Baujahr, Nutzung und Größe des Gebäudes ab.

Merkmal En­er­gie­be­darfs­aus­weis En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis
Datengrundlage Technische Gebäudedaten En­er­gie­ver­brauch der letzten drei Jahre
Er­he­bungs­me­tho­de Vor-Ort-Begehung, Baupläne, technische Analyse Abrechnung der Heizkosten
Aussagekraft Unabhängig vom Nutzerverhalten Nutzerabhängig, z. B. Leerstand verzerrt
Pflicht bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 Größere Wohngebäude mit moderner Bauweise

Wo muss ich den Energieausweis aushängen?

Für öffentliche Nicht­wohn­ge­bäu­de mit starkem Pu­bli­kums­ver­kehr (zum Beispiel Schulen, Rathäuser oder Schwimmbäder) gilt laut dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz eine Aushangpflicht für den Energieausweis.

Bei privaten Gebäuden ist kein Aushang erforderlich, wohl aber die Vorlage bei Verkauf oder Vermietung.

Wird der Energieausweis gefördert?

Nicht direkt. Die Erstellung eines En­er­gie­aus­wei­ses allein wird nicht bezuschusst. Er ist aber häufig Bestandteil einer förderfähigen Energieberatung, etwa im Rahmen eines individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plans. In solchen Fällen sind die Kosten anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) förderfähig.

Kann ich gegen einen fehlerhaften Energieausweis vorgehen?

Ja. Wurde der Ausweis nachweislich fehlerhaft erstellt, besteht Anspruch auf Korrektur. In gravierenden Fällen – etwa bei bewusst falschen Angaben – kann auch eine Haftung greifen. Deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen, haft­pflicht­ver­si­cher­ten Energieberater zu beauftragen.