Ein Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Außerdem gibt er Orientierung, wenn Sanierungen geplant sind oder ein Immobilienverkauf bevorsteht. Doch was genau steht drin? Wann ist er Pflicht? Und was kostet das Ganze?
- Pflichtdokument: Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Neuvermietung und bestimmten Umbauten.
- Zwei Varianten: Bedarfsausweise beruhen auf technischen Gebäudedaten, Verbrauchsausweise auf gemessenem Energieverbrauch.
- Gültigkeit: Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Nach einer umfassenden Sanierung ist unter Umständen ein neuer Ausweis erforderlich.
- Bußgeldrisiko: Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das gilt auch, wenn Pflichtangaben in Immobilienanzeigen fehlen.
- Nur qualifizierte Aussteller nutzen: Energieausweise sollten nur von registrierten Energieeffizienz-Experten mit entsprechender Qualifikation und Berufshaftpflicht ausgestellt werden.
Pflicht oder freiwillig? Wann ein Energieausweis notwendig ist
Ein Energieausweis ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen, wenn:
- ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird,
- eine Immobilie neu vermietet oder verpachtet wird,
- größere Umbaumaßnahmen geplant sind,
- es sich um ein öffentliches Gebäude mit stärkerem Publikumsverkehr handelt (Aushangpflicht).
Die Pflicht besteht unabhängig vom Baujahr oder der Energieeffizienz des Objekts. Selbst denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Umständen betroffen sein.
Achtung: Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Spätestens beim Vertragsabschluss ist er zwingend erforderlich. Eigentümer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig, sofern nicht zwischenzeitlich umfassende energetische Sanierungen durchgeführt wurden, durch die sich energetische Gebäudedaten wesentlich geändert haben.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er enthält:
- den Energiekennwert (kWh/m²a)
- die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser)
- Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen (bei Bedarfsausweis verpflichtend)
- Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Dazu kommen Daten zum Baujahr, dem Energieträger und zur registrierten Ausstellungsnummer. Der Ausweis dient somit nicht nur als rechtliche Grundlage, sondern bietet Eigentümern auch wichtige Hinweise zur energetischen Beschaffenheit und potenziellen Verbesserungsfeldern ihres Gebäudes.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 2005 erreicht mit 85 kWh/m²a die Klasse C, also einen durchschnittlichen energetischen Zustand. Eine Modernisierung der Heizungsanlage könnte die Klasse auf B verbessern.
Energieeffizienzklassen im Überblick:
| Klasse | Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a) |
| A+ | < 30 |
| A | 30 – 50 |
| B | 51 – 75 |
| C | 76 – 100 |
| D | 101 – 130 |
| E | 131 – 160 |
| F | 161 – 200 |
| G | 201 – 250 |
| H | > 250 |
Welche Art von Energieausweis erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Baujahr, der Gebäudenutzung und der Anzahl der Wohneinheiten.
Während der Energiebedarfsausweis auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und Anlagentechnik basiert, spiegelt der Energieverbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre wider. Welche Variante zulässig ist, ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben.
Kosten und Leistungen: Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Ausweisart, dem Aufwand und der Gebäudeart ab. Bei Heid Energieberatung gilt:
- Wohngebäude: zirka 400 bis 700 Euro (nur im Rahmen einer Energieberatung oder eines Gutachtens)
- Nicht-Wohngebäude: Preis auf Anfrage
Nur Gewerbekunden können Einzelleistungen separat buchen. Für private Eigentümer ist der Energieausweis integrierter Bestandteil einer Energieberatung oder eines Gutachtens.
Hinweis: Einige Online-Dienste bieten Energieausweise zu besonders günstigen Preisen an, meist ohne Vor-Ort-Begehung. Solche Angebote sind jedoch nur dann zulässig, wenn ein registrierter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 88 GEG) erfüllt sind. Fehlt eine fundierte Datengrundlage oder wird die Ausstellung automatisiert durchgeführt, ist der Ausweis im Ernstfall ungültig. Eigentümer sollten daher genau prüfen, ob der Anbieter in der offiziellen Expertenliste eingetragen ist.
So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis
Wer einen Energieausweis benötigt, sollte auf einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) setzen. Bei Heid kombinieren unsere Fachleute ingenieurtechnische Gründlichkeit mit fundierter Immobilienkompetenz und energetischer Expertise. So erhalten Sie nicht nur ein buntes Stück Papier, sondern eine fundierte Bewertung mit echten Mehrwerten.
Ablauf:
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, welche Leistung sinnvoll ist.
- Vor-Ort-Begehung: Unsere Experten bewerten Ihr Objekt umfassend.
- Auswertung: Wir erstellen einen rechtsgültigen Energieausweis inklusive Empfehlungen.
Der Energieausweis kann dabei als Einstieg in eine weitergehende Energieberatung dienen. Viele Eigentümer nutzen diese Gelegenheit, um gleich einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude zu beauftragen. So lässt sich nicht nur der Energieausweis effizient erstellen, sondern auch eine Strategie zur energetischen Verbesserung entwickeln.
Ein Energieausweis sollte kein reines Pflichterfüllungsdokument sein, sondern als Chance gesehen werden, den energetischen Ist-Zustand sinnvoll zu verbessern.
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Typische Fragen zum Energieausweis –verständlich beantwortet für alle, die kaufen, vermieten oder sanieren wollen.
Ist ein Energiepass dasselbe wie ein Energieausweis?
Ja. Der Begriff Energiepass wird umgangssprachlich oft verwendet, ist aber veraltet. Gemeint ist in der Regel der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nur dieser ist rechtlich verbindlich und wird bei Verkauf oder Vermietung anerkannt.
Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Das gilt auch bei Eigentumswohnungen: Der Ausweis muss für das gesamte Wohnhaus ausgestellt werden und wird dann allen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude umfassend energetisch saniert oder verändert, muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes, inklusive Bauweise, Dämmung und Heiztechnik.
Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Welcher Ausweis zulässig ist, hängt von Baujahr, Nutzung und Größe des Gebäudes ab.
| Merkmal | Energiebedarfsausweis | Energieverbrauchsausweis |
| Datengrundlage | Technische Gebäudedaten | Energieverbrauch der letzten drei Jahre |
| Erhebungsmethode | Vor-Ort-Begehung, Baupläne, technische Analyse | Abrechnung der Heizkosten |
| Aussagekraft | Unabhängig vom Nutzerverhalten | Nutzerabhängig, z. B. Leerstand verzerrt |
| Pflicht bei | Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 | Größere Wohngebäude mit moderner Bauweise |
Wo muss ich den Energieausweis aushängen?
Für öffentliche Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr (zum Beispiel Schulen, Rathäuser oder Schwimmbäder) gilt laut dem Gebäudeenergiegesetz eine Aushangpflicht für den Energieausweis.
Bei privaten Gebäuden ist kein Aushang erforderlich, wohl aber die Vorlage bei Verkauf oder Vermietung.
Wird der Energieausweis gefördert?
Nicht direkt. Die Erstellung eines Energieausweises allein wird nicht bezuschusst. Er ist aber häufig Bestandteil einer förderfähigen Energieberatung, etwa im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans. In solchen Fällen sind die Kosten anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderfähig.
Kann ich gegen einen fehlerhaften Energieausweis vorgehen?
Ja. Wurde der Ausweis nachweislich fehlerhaft erstellt, besteht Anspruch auf Korrektur. In gravierenden Fällen – etwa bei bewusst falschen Angaben – kann auch eine Haftung greifen. Deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen, haftpflichtversicherten Energieberater zu beauftragen.