Ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude bei durch­schnitt­li­cher Nutzung benötigt. Er ist besonders dann Pflicht, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen oder das Gebäude umfassend saniert wurde. Im Unterschied zum Ver­brauchs­aus­weis basiert er nicht auf bisherigen Heizkosten, sondern auf einer technischen Bewertung des Gebäudes und der Heizung.

Ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude bei durch­schnitt­li­cher Nutzung benötigt – unabhängig vom individuellen Verbrauch.
Das Wichtigste in Kürze zum Bedarfsausweis
  • Pflicht laut GEG: Ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis ist erforderlich, wenn keine verlässlichen Verbrauchsdaten vorliegen, etwa bei nicht modernisierten Altbau-Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, bei Leerstand sowie bei Neubauten.
  • Technisch statt nutzerbasiert: Er basiert auf einer Bewertung von Gebäudehülle und Heizung, nicht auf früheren Heizkosten.
  • Grundlage für Förderung und Planung: Der En­er­gie­be­darfs­aus­weis wird für viele Förderprogramme und Sa­nie­rungs­fahr­plä­ne benötigt und zeigt klare Op­ti­mie­rungs­po­ten­zia­le.
  • Gültigkeit und Kosten: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Die Kosten hängen vom Gebäudetyp und der Datenlage ab. In manchen Fällen ist eine Förderung über das BAFA möglich.

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Wann benötige ich einen En­er­gie­be­darfs­aus­weis?

Ob ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis erforderlich ist, regelt das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG), insbesondere die Paragrafen § 80 bis § 88 GEG. Immer dann, wenn keine aus­sa­ge­kräf­ti­gen Verbrauchsdaten vorliegen oder der En­er­gie­ver­brauch nicht zuverlässig erfasst werden kann, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Das betrifft insbesondere folgende Fälle:

  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wär­me­schutz­ver­ord­nung von 1977 erfüllen und seither nicht energetisch modernisiert wurden.
  • Gebäude ohne valide Verbrauchsdaten, etwa bei längerem Leerstand, Ei­gen­tü­mer­wech­sel oder fehlender Heiz­kos­ten­ab­rech­nung.
  • Neubauten, für die noch keine Verbrauchswerte vorliegen.
  • Sanierte oder baulich veränderte Gebäude, bei denen sich der energetische Zustand grundlegend verändert hat.

Auch bei Nicht­wohn­ge­bäu­den, die neu errichtet oder umfassend umgebaut wurden, kann ein Bedarfsausweis verpflichtend sein.

Typische An­wen­dungs­bei­spie­le aus der Praxis:

  • Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren, das verkauft werden soll: Es gibt keine aus­sa­ge­kräf­ti­gen Heiz­kos­ten­be­le­ge.
  • Ein Mehr­fa­mi­li­en­haus mit drei leerstehenden Wohneinheiten, das erstmals nach langer Zeit vermietet werden soll.
  • Ein Neubau mit moderner Heiztechnik, für den der Energiebedarf standardmäßig berechnet werden muss.
herr-heid-zitat

Ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis zeigt nicht nur den Ist-Zustand eines Gebäudes, sondern auch das Potenzial für die Zukunft. Wer fundiert modernisieren will, kommt an ihm nicht vorbei.

Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.

Was steht im En­er­gie­be­darfs­aus­weis?

Der En­er­gie­be­darfs­aus­weis dokumentiert, wie en­er­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäude baulich und technisch aufgestellt ist. Er basiert nicht auf realem Verbrauch, sondern auf einer rechnerischen Bewertung. Folgende Informationen sind darin enthalten:

  • Der berechnete End­ener­gie­be­darf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Dieser Wert zeigt, wie viel Energie ein durch­schnitt­lich genutztes Gebäude in Anbetracht seines baulichen Zustands benötigt.
  • Die En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se, eine visuell eingängige Bewertung der Gesamtbilanz von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).
  • Technische Angaben zur Anlagentechnik, etwa zur Heizungsart, dem Baujahr der Wärmeerzeuger oder zur Warm­was­ser­be­rei­tung.
  • Konkrete Mo­der­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen, die Hinweise auf energetisch sinnvolle Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men geben, beispielsweise Dämmung, Fenstertausch oder Heiztechnik.

Der Ausweis liefert damit nicht nur eine Einschätzung des Ist-Zustands, sondern auch eine erste Orientierung, wo sich energetische Verbesserungen besonders lohnen könnten.

Praxisbeispiel: Familie Müller verkauft ihr Einfamilienhaus, Baujahr 1975. Der vorhandene En­er­gie­be­darfs­aus­weis weist die Effizienzklasse F aus und enthält Hinweise auf eine veraltete Heiztechnik. Potenzielle Käufer kalkulieren rund 25.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe, um die En­er­gie­ef­fi­zi­enz zu verbessern. Da diese Investition einkalkuliert werden muss, fällt der Angebotspreis entsprechend niedriger aus – auch weil viele Kauf­in­ter­es­sen­ten ohnehin eine umfassende Sanierung samt neuer Raumaufteilung planen.

En­er­gie­be­darfs­aus­weis vs. Ver­brauchs­aus­weis

Nicht jeder Energieausweis ist gleich. Je nach Datenlage und Gebäudetyp ist entweder ein bedarfs- oder ein ver­brauchs­ba­sier­ter Ausweis erforderlich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Kriterium En­er­gie­be­darfs­aus­weis En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis
Da­ten­grund­la­ge Tech­nische Ge­bäude­da­ten (Bau­phy­sik, An­lagen­tech­nik) Tat­säch­lich­er En­er­gie­ver­brauch der let­zten drei Jah­re
Aus­sage­kraft Hoch, da un­ab­hän­gig vom in­di­vi­duel­len Nut­zer­ver­hal­ten Ein­ge­schränkt, da stark ab­hän­gig vom Ver­hal­ten der Be­woh­ner
Kos­ten Hö­her, da um­fas­sende­re An­al­yse durch En­er­gie­ber­ater Ger­ing­er, da auf vor­han­den­en Da­ten ba­sier­end
Pflicht bei Neu­bau­ten, leer­steh­en­den Gebäu­den, un­san­ier­ten Alt­bau­ten Wohn­gebäu­den mit min­des­tens fünf Wohn­ein­hei­ten und vor­lieg­en­den Da­ten
Ge­eig­net für Sa­nier­ungs­pla­nung, För­der­an­trä­ge, rechts­sich­ere Be­wert­ung Kur­ze Or­ien­tier­ung über bis­her­igen Ver­brauch

Hinweis: Der En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis erlaubt nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die energetische Qualität der Bausubstanz. Der Bedarfsausweis hingegen liefert belastbare Kennwerte, insbesondere dann, wenn Mo­der­ni­sie­run­gen geplant oder Fördermittel beantragt werden sollen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Bedarf oder Verbrauch? – Welche Ausweisart Ihr Gebäude laut GEG benötigt.

Vorteile des En­er­gie­be­darfs­aus­wei­ses im Überblick

Ein Bedarfsausweis lohnt sich nicht nur wegen der gesetzlichen Pflicht. Er bietet Ihnen echte Mehrwerte:

  • Fundierte Ent­schei­dungs­ba­sis für Sa­nie­rungs­maß­nah­men: Er liefert eine objektive Einschätzung des energetischen Ist-Zustands und zeigt auf, welche Maßnahmen am meisten bewirken.
  • Höhere Aussagekraft gegenüber Ver­brauchs­aus­wei­sen: Da er nicht vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst ist, erlaubt er eine faire Ver­gleich­bar­keit.
  • Voraussetzung für Fördermittel: Für viele Zuschüsse der KfW oder des BAFA ist ein Bedarfsausweis notwendig.
  • Objektive Bewertung bei Leerstand oder Mieterwechsel: Gerade wenn keine Verbrauchswerte vorliegen, ist der Bedarfsausweis die einzige valide Datengrundlage.
  • Hilfreich bei Verkaufs- und Ver­mie­tungs­vor­ha­ben: Ein guter Energiekennwert steigert die Attraktivität Ihrer Immobilie.

Beispiel: Ein unsaniertes Einfamilienhaus weist im Bedarfsausweis einen End­ener­gie­be­darf von 280 kWh/m²a auf. Der Ausweis enthält allgemeine Hinweise zur Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz, etwa zur Dämmung von Dach und Kellerdecke. Für eine konkrete Bewertung der Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich Wirt­schaft­lich­keit, Reihenfolge und Förderfähigkeit – ist ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan erforderlich. Wird dieser umgesetzt und beispielsweise die Gebäudehülle gedämmt, sinkt der rechnerische Bedarf auf rund 140 kWh/m²a. Das spart jährlich über 1.000 Euro an Heizkosten und verbessert langfristig die Bewertung der Immobilie.

Ablauf der Erstellung durch einen Energieberater

Die Erstellung eines En­er­gie­be­darfs­aus­wei­ses erfordert eine fachlich fundierte Analyse des Gebäudes durch einen zertifizierten Energieberater. Grundlage sind nicht die bisherigen Heizkosten, sondern der energetische Zustand der Bausubstanz und der technischen Anlagen.

Folgende Informationen fließen in die Berechnung ein

Bevor der Energieausweis erstellt werden kann, sammelt der Energieberater eine Vielzahl an Daten über das Gebäude und wertet diese anschließend systematisch aus.

  • Baujahr, Größe und Bauweise des Gebäudes
  • Qualität und Aufbau der Dämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke)
  • Fensterflächen, Verglasung und U-Werte
  • Heizungsanlage, Warm­was­ser­be­rei­tung und Lüftungssysteme
  • Nutzung regenerativer Energien (zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpe)

Auf dieser Basis berechnet der Energieberater den End- und Pri­mär­ener­gie­be­darf nach den anerkannten Normen DIN V 18599 oder (für kleinere Wohngebäude) DIN 4108/4701.

Einflussfaktoren für den Energiebedarfsausweis.
Ein­fluss­fak­to­ren für den En­er­gie­be­darfs­aus­weis.

Der Ablauf im Überblick

Der Prozess gliedert sich in drei auf­ein­an­der­fol­gen­de Schritte:

  • Vor-Ort-Begehung: Der Energieberater nimmt das Gebäude auf, dokumentiert die energetisch relevanten Bauteile und klärt offene Fragen.
  • Da­ten­auf­be­rei­tung und Berechnung: Die erfassten Informationen werden in ein spezielles Be­rech­nungs­pro­gramm eingegeben und ausgewertet.
  • Erstellung des Ausweises: Sie erhalten ein rechtsgültiges Dokument mit En­er­gie­kenn­wer­ten, Effizienzklasse und konkreten Mo­der­ni­sie­rungs­vor­schlä­gen.

Hinweis für Eigentümer: Für einen reibungslosen Ablauf sollten möglichst Bauunterlagen, Fotos, Informationen zur Heiztechnik sowie, falls vorhanden, frühere En­er­gie­ab­rech­nun­gen bereitgehalten werden.

Vorsicht: Bedarfsausweis nur mit Vor-Ort-Termin gültig

Online-Plattformen werben häufig mit günstigen Angeboten für Energieausweise. Dabei handelt es sich fast immer um Ver­brauchs­aus­wei­se, die nicht für alle Gebäude zulässig sind. Ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis ohne eine sachgerechte Datenerhebung, zum Beispiel durch eine Vor-Ort-Begehung, genügt in der Regel nicht den Anforderungen des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes. Energieausweise dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen mit entsprechender Aus­stel­lungs­be­rech­ti­gung nach § 88 des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes erstellt werden.

Engagieren Sie am besten einen qualifizierten Energieberater, der Ihr Gebäude persönlich begutachtet und in der offiziellen dena-Expertenliste geführt ist.

Was kostet ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis?

Die Kosten für einen be­darfs­ori­en­tier­ten Energieausweis richten sich nach Größe, Nutzung und Bauweise des Gebäudes. Bei Wohngebäuden dürfen Sie bei Wohnimmobilien je nach Komplexität des Hauses mit Preisen zwischen 400 und 700 Euro rechnen. Für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en oder Sondernutzungen erfolgt die Kalkulation individuell, hier kann der Aufwand je nach Objekt erheblich variieren.

Spar-Tipp: Wird der En­er­gie­be­darfs­aus­weis im Rahmen einer förderfähigen BAFA-Energieberatung erstellt, etwa als Vorbereitung auf einen individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan, lassen sich die Kosten bezuschussen. Wir beraten Sie gerne, wie sich die Förderung optimal einbinden lässt.

Bußgelder bei Verstößen gegen das GEG

Ein fehlender oder ungültiger Energieausweis ist keine Bagatelle. Wer als Verkäufer, Vermieter oder Bauträger seiner Pflicht zur Vorlage nicht nachkommt, verstößt gegen das GEG und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Die Kontrolle erfolgt stich­pro­ben­ar­tig durch die Behörden oder im Rahmen von Im­mo­bi­li­en­an­zei­gen, Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen und Förderanträgen.

Checkliste: Brauche ich einen En­er­gie­be­darfs­aus­weis?

  • Ist Ihr Gebäude vor 1977 gebaut und unsaniert?
  • Haben Sie keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre?
  • Wurde das Gebäude neu errichtet?
  • Sind Sie der Erste, der einzieht?
  • Planen Sie Sa­nie­rungs­maß­nah­men mit Fördermitteln?
  • Möchten Sie einen individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan erstellen lassen?
  • Sollen fundierte Mo­der­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen dokumentiert werden?

Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten, benötigen Sie sehr wahrscheinlich einen En­er­gie­be­darfs­aus­weis.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0158 - 886 535 18 oder Formular abschicken:

Heid Energieberatung
Zertifizierte Energieberater nach DIN EN 16247 und Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) von TÜV, DEKRA, IHK, dena und EIPOS.

Häufige Fragen zum En­er­gie­be­darfs­aus­weis

Sie stehen vor einer Sanierung oder dem Im­mo­bi­li­en­ver­kauf und fragen sich, ob Sie einen En­er­gie­be­darfs­aus­weis benötigen? Oder Sie wollen wissen, welche Vorteile dieser im Vergleich zum Ver­brauchs­aus­weis bringt? In unseren häufig gestellten Fragen beantworten wir praxisrelevante Aspekte rund um den Bedarfsausweis.

Woran erkenne ich, ob mein Gebäude einen Bedarfsausweis benötigt?

Wenn Ihre Immobilie weder umfassend saniert wurde, noch valide Verbrauchsdaten verfügbar sind, verlangt das GEG einen Bedarfsausweis. Auch bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Ich plane eine Sanierung. Brauche ich dafür unbedingt einen Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ist zwar keine För­der­vor­aus­set­zung für jede Sa­nie­rungs­maß­nah­me, bildet aber die Grundlage für viele geförderte En­er­gie­be­ra­tun­gen. Er liefert eine erste energetische Einschätzung und allgemeine Empfehlungen. Wenn Sie Fördermittel mit einem individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan nutzen möchten, ist der Bedarfsausweis unverzichtbar, denn er ist fester Bestandteil dieser Beratung.

Wie lange ist ein En­er­gie­be­darfs­aus­weis gültig?

Er ist 10 Jahre lang gültig, sofern sich am Gebäude nichts Grundlegendes ändert. Bei einer umfassenden Sanierung oder einem Anbau muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Kann ich den Bedarfsausweis online erstellen lassen?

Nein, ein echter Bedarfsausweis erfordert eine fundierte energetische Bewertung durch einen Energieberater vor Ort. Angebote zur Online-Erstellung beziehen sich meist auf den Ver­brauchs­aus­weis. Bedarfsausweise ohne Vor-Ort-Termin sind nicht rechtsgültig.

Gibt es Förderung für den Bedarfsausweis?

Ja, im Rahmen einer BAFA-Energieberatung kann die Erstellung gefördert werden. Je nach Gebäudetyp und Umfang der Beratung sind Zuschüsse bis zu mehreren hundert Euro möglich. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Nur entsprechend qualifizierte Energieberater mit Eintrag in die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) dürfen Bedarfsausweise ausstellen. Die Heid Energieberatung erfüllt diese Voraussetzungen und bietet deutschlandweit Vor-Ort-Termine an.