Energieberatung: Förderung & Zuschuss für Ihre Sanierung beantragen
Eine energetische Sanierung rechnet sich nicht nur durch geringere Energiekosten, sondern oft auch durch staatliche Zuschüsse. Fördermittel von BAFA, KfW oder regionalen Stellen erfordern in vielen Fällen eine qualifizierte Energieberatung. Sie schafft die nötige Grundlage für den Antrag und hilft dabei, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie Sie den Zuschuss zur Beratung erhalten und welche Schritte dafür notwendig sind.

Das Wichtigste in Kürze zum Energieberatungs-Zuschuss
- Durch eine Energieberatung-Förderung senken Sie Sanierungskosten und nutzen staatliche Zuschüsse optimal.
- Je nach Gebäudegröße erhalten Eigentümer bis zu 850 Euro Zuschuss für die Beratungsleistung.
- Wer seine Sanierung auf einem individuellen Sanierungsfahrplan aufbaut, profitiert von höheren Fördersätzen.
- Fördermittel von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Vergünstigungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie aus regionalen Programmen lassen sich in vielen Fällen kombinieren.
- Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Beratung gestellt und genehmigt werden.
- Die Heid Energieberatung übernimmt die vollständige Antragstellung und stellt sicher, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Warum sich eine Energieberatung-Förderung lohnt
Wer eine energetische Sanierung angehen möchte, braucht eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Eine geförderte Energieberatung liefert genau das. Sie bietet einen klaren Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie, zeigt wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auf und ermöglicht den Zugang zu staatlichen Zuschüssen.
Finanzielle Entlastung bei Sanierungsvorhaben
Eine professionelle Energieberatung wird vom Staat etwa durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Eigentümer von Wohngebäuden erhalten dabei bis zu 850 Euro Förderung für die Energieberatung allein. Für Unternehmen sind sogar bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. So sinken die Einstiegskosten in eine nachhaltige Gebäudesanierung deutlich.
Energieberatung-Förderung als Zugang zu weiteren Förderprogrammen nutzen
Viele staatliche Förderprogramme setzen für Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung, Dämmung oder Photovoltaik keine vollständig abgeschlossene Energieberatung voraus. Ein Antrag kann auch ohne vorherige Beratung gestellt werden, sofern alle weiteren Bedingungen erfüllt sind. Für umfangreichere Sanierungen oder Effizienzhaus-Förderungen ist eine Energieberatung jedoch meist verpflichtend.
Eine qualifizierte Beratung hilft Ihnen, Maßnahmen sinnvoll zu kombinieren und Förderchancen optimal auszuschöpfen. Besonders der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zusätzliche Vorteile. Er ermöglicht nicht nur eine strukturierte Umsetzung über bis zu 15 Jahre, sondern auch einen Bonus von 5 Prozentpunkten bei bestimmten Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG. Zudem erhöht sich mit iSFP die Grenze der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Hinweis: Der iSFP-Bonus gilt nicht in allen Programmen und nicht für alle Gebäudearten. Für Unternehmen und Nichtwohngebäude gelten abweichende Förderquoten, die sich nach dem jeweiligen Fördermodul richten.
Klarheit über Wirtschaftlichkeit und Reihenfolge der Maßnahmen
Eine geförderte Energieberatung liefert nicht nur technische Fakten, sondern bewertet auch die Wirtschaftlichkeit. Sie zeigt auf, welche Maßnahme sich wann rechnet und wie Sie Ihre Sanierung schrittweise planen können. Das schützt Sie vor Fehlinvestitionen und schafft Planungssicherheit.
Rechtssicherheit bei gesetzlichen Vorgaben
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die BEG-Vorgaben verändern sich stetig. Sind Sie sich unsicher, gehen Sie mit einer geförderten Beratung auf Nummer sicher. Unsere zertifizierten Energieberater kennen die aktuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Sie alle Vorgaben zuverlässig erfüllen.
Eine Energieberatung durch Heid entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist förderfähig. Darüber hinaus geben wir Ihnen ein Sanierungsprotokoll an die Hand und heben die Maßnahmen hervor, die für Sie am sinnvollsten sind.
BAFA-Zuschuss für Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümer, Vermieter und Unternehmen mit einem Zuschuss zur Energieberatung. Diese Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Beratungsleistung selbst – also auf die energetische Analyse des Gebäudes und die schriftliche Ausarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen. Sie ist der erste Schritt auf dem Weg zu weiteren staatlichen Fördermitteln und Voraussetzung für viele Sanierungszuschüsse.
Die BAFA-Förderung für Energieberatung eignet sich besonders, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Dieser ermöglicht später deutlich höhere Förderungen für einzelne Maßnahmen wie den Austausch der Heizung, die Dämmung oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Das macht die Energieberatung zu einem strategischen Einstieg in eine wirtschaftlich sinnvolle und gut geförderte Sanierungsplanung.
Apropos Heizungstausch: Möchten Sie wissen, ob Sie von der Austauschpflicht bei Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz betroffen sind und welche Förderungen es dafür gibt? Im verlinkten Beitrag erhalten Sie alle Informationen dazu.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die qualifizierte Energieberatung für bestehende Gebäude. Ziel ist es, energetische Schwachstellen zu erkennen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erarbeiten. Die Förderung für Energieberatung umfasst:
- die Vor-Ort-Analyse durch einen zertifizierten Energieberater,
- die Erstellung eines iSFP,
- die Abschlussberatung zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Förderhöhe nach Gebäudegröße
Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem von der Gebäudeart ab:
Gebäudeart | Maximale Förderhöhe | Fördersatz |
---|---|---|
Ein- oder Zweifamilienhaus | 650 Euro | 50 Prozent |
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten | 850 Euro | 50 Prozent |
Unternehmen (Nichtwohngebäude) | Bis zu 80 Prozent | Nach BAFA-Richtlinie |
Hinweis: Bei Mehrparteienhäusern kann zusätzlich ein Zuschlag pro Wohneinheit beantragt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind förderberechtigt, sofern ein gemeinsamer Beschluss zur Durchführung der Beratung vorliegt.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung für Energieberatung
Um die Zuschüsse des BAFA für Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Beratung muss von einem beim BAFA oder bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.
- Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt worden sein.
- Die Fördermittel für Energieberatung sind direkt beim BAFA online zu beantragen. Bei Heid übernehmen wir diesen Schritt für Sie.
Besonderheit: Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wird im Rahmen der Energieberatung ein iSFP erstellt, können Sie bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen von deutlich höheren Fördersätzen profitieren. In vielen Programmen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme Teil eines iSFP ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass die empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Der Sanierungsfahrplan kann außerdem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in steuerlichen Abschreibungen oder bei regionalen Programmen als Nachweis verwendet werden.
Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für bestimmte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nicht alle Förderprogramme erkennen diesen Bonus an. Mit einem iSFP erhöht sich zudem die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für Unternehmen und Nichtwohngebäude gelten andere Förderbedingungen, die je nach Programm und Fördermodul abweichen können.
Im Rahmen der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude können Eigentümer von selbst genutzten Immobilien die Beratungskosten zusätzlich steuerlich absetzen. Das senkt die tatsächliche finanzielle Belastung unabhängig vom staatlichen Zuschuss.
Achtung: Keine Doppelförderung
Die BAFA-Förderung für die Energieberatung kann nicht mit einer gleichzeitigen KfW-Förderung für dieselbe Leistung kombiniert werden. Allerdings können die BAFA-Mittel mit KfW-Zuschüssen für die spätere Umsetzung der Maßnahmen kombiniert werden.

BAFA- und KfW-Förderungen für Energieberatung lassen sich kombinieren, solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme entsteht. Die Beratung kann über das BAFA bezuschusst werden, während die anschließende Umsetzung über die KfW läuft, etwa bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit begleitender Energieberatung.
Energieberater & Ing. André Heid M. Sc.
Praxisbeispiel: Förderung der Energieberatung für ein Sechsfamilienhaus
Die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses aus den 1970er-Jahren in einer hessischen Großstadt beauftragte über die Hausverwaltung die Heid Energieberatung mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). In der Eigentümerversammlung wurde zuvor ein Beschluss zur Durchführung der Beratung gefasst, wodurch die Förderung bewilligt werden konnte. Die Auswertung ergab, dass die Dämmung des Dachs und ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage bereits spürbare Einsparungen bringen. Für diese Maßnahmen wurden erfolgreich zusätzliche Zuschüsse beantragt. Dadurch profitieren alle Eigentümer der WEG von sinkenden Energiekosten und einer Reduzierung der Investitionskosten um rund 25 Prozent.
KfW-Förderung für Energieberatung
Die KfW unterstützt energetische Sanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Voraussetzung dafür ist fast immer die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Denn nur mit fachlicher Begleitung lässt sich die KfW-Förderung für Energieberatung sicher und vollständig ausschöpfen.
Die KfW-Förderung für Energieberatung richtet sich an private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen und Kommunen, die ein Gebäude ganz oder in Teilen energetisch sanieren möchten. Die Energieberatung selbst wird von der KfW nicht direkt gefördert. Sie ist jedoch Pflichtbestandteil vieler KfW-Programme und wird häufig durch das BAFA bezuschusst. Auf dieser Basis unterstützt die KfW anschließend konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel Dämmung, Fenstererneuerung, neue Heizsysteme oder die Optimierung der Anlagentechnik.
Eine zentrale Rolle spielt der individuelle Sanierungsfahrplan, der bereits in der Beratung erarbeitet wird. Wenn einzelne Maßnahmen daraus umgesetzt werden, steigen die KfW-Fördersätze spürbar. Auch die energetische Baubegleitung wird mit einem separaten Zuschuss, der ebenfalls über die KfW beantragt werden muss, gefördert.
Die Heid Energieberatung übernimmt auf Wunsch die gesamte Antragstellung, stellt die notwendigen Nachweise bereit und sorgt dafür, dass alle technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Als erfahrene Energieberater für KfW-Förderung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess: von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme. Wenn Sie einen KfW-Energieberater-Zuschuss beantragen möchten, stehen wir Ihnen mit proaktiver Beratung und vollständiger Antragsabwicklung zur Seite. So sichern Sie sich nicht nur die maximale Förderung, sondern auch eine fachlich geprüfte Sanierungslösung.
Regionale & kommunale Programme als Förderung der Energieberatung
Neben den bundesweiten Fördermitteln von BAFA und KfW bieten viele Städte, Gemeinden und Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung energetischer Sanierungen an. Diese regionalen Förderungen zielen darauf ab, den Klimaschutz vor Ort zu stärken und private sowie gewerbliche Gebäudeeigentümer bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entlasten.
Gefördert werden in vielen Fällen nicht nur einzelne Sanierungsschritte wie der Austausch der Heizung, die Verbesserung der Dämmung oder der Einbau einer Photovoltaikanlage. Auch die vorgelagerte Energieberatung kann durch regionale Zuschüsse unterstützt werden, entweder als Ergänzung zur BAFA-Förderung für Energieberatung oder in bestimmten Fällen sogar darüber hinaus.
Einige Kommunen bieten beispielsweise pauschale Beratungszuschüsse, zusätzliche Förderbeträge für bestimmte Zielgruppen (zum Beispiel Familien oder ältere Eigentümer) oder Programme mit besonders vereinfachtem Antragsweg. In einzelnen Bundesländern gibt es auch landeseigene Förderbanken, die Sanierungskredite mit Tilgungszuschüssen vergeben. Diese gelten sogar oftmals in Kombination mit den Angeboten der KfW.
Hinweis: Die regionalen Programme unterscheiden sich stark je nach Standort und unterliegen häufig kurzfristigen Änderungen oder Fristen. Damit kein Fördertopf ungenutzt bleibt, prüfen die Energieberater von Heid für Sie individuell, welche regionalen oder kommunalen Mittel aktuell verfügbar sind und wie sich diese mit den bundesweiten Förderprogrammen kombinieren lassen. Ziel ist stets die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben bei minimalem Aufwand.
Energieberatung-Zuschuss beantragen: Voraussetzungen & Ablauf
Wenn Sie von der BAFA-Förderung für Energieberatung oder sonstigen Zuschüssen profitieren möchten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Auch der Ablauf ist entscheidend dafür, dass kein Zuschuss verloren geht. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Partner wie Heid Energieberatung sichern Sie sich Ihre Förderung schnell und unkompliziert.
Voraussetzungen für eine Energieberatung-Förderung
Bevor Sie einen Zuschuss erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Energieberatung muss von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Dieser muss bei der dena gelistet sein.
- Die Beratung darf erst nach erfolgter Antragstellung durchgeführt werden. Maßnahmenbeginn vor Antragsbewilligung führt in der Regel zum Förderausschluss.
- Der Förderantrag muss bei der jeweils zuständigen Stelle eingereicht werden. Je nach Programm ist dies meist das BAFA oder die KfW.
- Förderfähig sind bestimmte Zielgruppen. Bei Wohngebäuden sind es in der Regel Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Im gewerblichen Bereich gelten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Zielgruppe.
- Die Inhalte der Beratung müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen unter anderem eine umfassende Bestandsaufnahme, wirtschaftliche Betrachtungen und konkrete Empfehlungen. Besonders gefragt ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), da er zusätzliche Fördervorteile ermöglicht.
Ablauf: So begleitet Sie Heid als Energieberater bei der KfW-Förderung
Mit uns gestalten Sie den Weg zur BAFA- oder KfW-Förderung für Energieberatung unkompliziert und sicher. Der Ablauf ist klar strukturiert:
- Erstgespräch führen: In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihre Ziele und informieren Sie über Ihre Fördermöglichkeiten.
- Förderfähigkeit prüfen: Unsere Energieberater analysieren, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen – auch in Kombination.
- Energieberatung durchführen: Bei einem Vor-Ort-Termin erfassen wir den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und erstellen den erforderlichen Beratungsbericht. Gegebenenfalls erstellen wir auch einen iSFP, wenn dieser für die Förderung notwendig ist oder zusätzliche Vorteile bietet.
- Antrag stellen: Wir bereiten alle Unterlagen vor und reichen den Förderantrag fristgerecht bei der zuständigen Stelle für Sie ein.
- Förderung erhalten: Nach Bewilligung begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen und sorgen für eine korrekte Dokumentation.
Häufige Fragen zu BAFA-Förderung für Energieberatung & Co.
Sie möchten bei Ihrer energetischen Sanierung auf Nummer sicher gehen? Damit sind Sie nicht allein. Viele unserer Kunden stellen ähnliche Fragen – insbesondere dazu, wie man mit einem Energieberater den Zuschuss beantragen kann. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt und verständlich aufbereitet.
Welche Förderprogramme kann ich für die Energieberatung nutzen?
Die gängigste Förderung kommt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können private Eigentümer, Vermieter und kleine Unternehmen einen Zuschuss zur Energieberatung beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Gebäudeart. Für Unternehmen mit Nichtwohngebäuden gelten gesonderte Förderquoten. Auch viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Programme an. Wir prüfen für Sie, welche Kombination am besten passt.
Wann muss ich die Förderung für die Energieberatung beantragen?
Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt sein. Andernfalls entfällt der Anspruch auf den Energieberatung-Zuschuss. Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie und sorgen dafür, dass alle Fristen und formalen Vorgaben eingehalten werden.
Förderung zur Energieberatung gestoppt?
Manchmal werden staatliche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig pausiert oder überarbeitet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihr Sanierungsvorhaben nicht mehr gefördert wird. Häufig betrifft der Stopp nur einzelne Teilbereiche oder es folgt rasch eine neue Regelung. Für rechtzeitig gestellte Anträge gilt in der Regel Bestandsschutz. Ist ein Programm nicht verfügbar, prüfen wir sofort alternative Fördermöglichkeiten – von anderen BAFA-Zuschüssen über KfW-Programme bis zu regionalen Angeboten.
Vorteil bei Heid: Unsere Energieberater behalten Fristen, Übergangsregelungen und neue Richtlinien stets im Blick. Sie erhalten alle wichtigen Informationen, damit Ihre Förderstrategie aktuell bleibt und Sie sich um nichts kümmern müssen.
Wer darf die Energieberatung durchführen, damit ich eine Förderung erhalte?
Die Beratung muss von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Unsere Berater erfüllen diese Voraussetzungen selbstverständlich deutschlandweit.
Kann ich die Energieberatung von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für eine Energieberatung auch steuerlich geltend machen. Das ist entweder über die haushaltsnahen Dienstleistungen möglich oder im Rahmen energetischer Sanierungen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Sprechen Sie dazu am besten auch mit Ihrem Steuerberater. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise bereit.