Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Mindeststandards für Immobilien in Deutschland fest. Mit den neuen GEG-Anforderungen der jüngsten Novelle aus 2024 – bekannt als GEG 2025 – rücken Themen wie Heizungstausch, Dämmung und Sanierungspflichten noch stärker in den Fokus. Ob Neubau, Bestandsgebäude oder Ferienhaus – das Gesetz betrifft zahlreiche Privatimmobilien und häufig auch Geschäftsgebäude. Wer die Vorgaben kennt, kann handeln, Fördermittel sichern, langfristig Energiekosten sparen und Bußgelder vermeiden.
- Das GEG 2025 verpflichtet zu mehr Effizienz und erneuerbaren Energien bei vielen Neubauten und bei Bestandsgebäuden.
- Neubauten müssen in Neubaugebieten als Niedrigstenergiegebäude geplant werden; neu verbaute Heizungen müssen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Für Bestandsgebäude gelten Nachrüstpflichten, zum Beispiel die Dämmung von Geschossdecken oder der Austausch alter Heizkessel unter bestimmten Bedingungen.
- Beim Eigentümerwechsel müssen Käufer bestimmte Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
- Ferienhäuser sind nur dann ausgenommen, wenn sie weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder ihr Energiebedarf unter 25 Prozent des errechneten Jahresbedarfs liegt.
- Bei Sanierungen müssen erneuerte Bauteile wie Dach, Fassade oder Fenster die aktuellen Grenzwerte bezüglich Wärmeverlust einhalten.
Überblick: Das GEG 2025 und seine Ziele
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 die zentrale Rechtsgrundlage für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es vereint die früheren Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel ist es, die Energieeffizienz von Immobilien zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben und so die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
GEG setzt auf wirtschaftliches Energiesparen
Mit der Novelle 2025 verschärfen sich die Anforderungen des GEG an Neubauten und Bestandsgebäude. Hintergrund sind unter anderem die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des europäischen „Green Deal“ und die nationale Vorgabe, den Wärmesektor bis 2045 klimaneutral zu machen. Besonders relevant sind die verschärften Regeln beim Heizungstausch sowie die Nachrüstpflichten im Bestand.
Das GEG setzt auf drei zentrale Grundsätze:
- Energie sparen: Senkung des Energieverbrauchs durch bessere Dämmung und effiziente Technik.
- Erneuerbare Energien nutzen: Verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere bei neuen Heizungen.
- Wirtschaftlichkeit sichern: Maßnahmen müssen sich innerhalb der üblichen Nutzungsdauer refinanzieren können (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, § 5 GEG).
Das GEG ist damit also nicht nur ein „Heizungsgesetz“, als welches es von der Boulevardpresse oft verschrien wurde. Vielmehr ist besagtes Heizungsgesetz Teil eines umfassenden Regelwerks, das sämtliche Bereiche des Bauens, Sanierens und Nutzens von Immobilien betrifft, von der Gebäudehülle bis zur Anlagentechnik.
Wer die GEG-Anforderungen vorausschauend umsetzt, spart Energie und sichert den langfristigen Wert der eigenen Immobilie.
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Sanierungsmaßnahmen aus dem GEG?
Unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, finden Sie die staatlichen Fördermaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank durchgeführt.
Alternativ haben Sie die Option, Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Insgesamt 20 Prozent der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt erhalten.
GEG-Anforderungen für Neubauten
Wer heute ein neues Gebäude errichtet, muss es als Niedrigstenergiegebäude planen, zumindest, wenn es in einem Neubaugebiet steht. Das bedeutet, dass der Energiebedarf laut GEG beim Neubau gegenüber dem rechtlich definierten Durchschnittshaus deutlich reduziert wird und ein erheblicher Teil des Verbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein muss. Das GEG schreibt hierfür zwei zentrale Kriterien vor: den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz.
- Beim Primärenergiebedarf dürfen Neubauten höchstens 55 Prozent des Verbrauchs eines vergleichbaren Referenzgebäudes erreichen (§ 15 GEG). Bauherren müssen also sicherstellen, dass zum Beispiel Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung besonders effizient arbeiten.
- Auch der bauliche Wärmeschutz spielt eine entscheidende Rolle. Außenwände, Dächer und Fenster müssen so ausgeführt sein, dass Wärmeverluste minimiert werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Hülle eines Neubaus dauerhaft energieeffizient ist. Mit einer Wärmebrückenberechnung lassen sich Wärmeverluste zusätzlich auf ein Minimum reduzieren.
Für Nichtwohngebäude gelten die gleichen Prinzipien. Auch hier dürfen Energiebedarf und Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Gerade bei Büro– oder Gewerbeimmobilien lohnt es sich für Sie, die Anlagentechnik und die Beleuchtung frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Eine Energieberatung für Unternehmen liefert die nötige Grundlage, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und langfristig Energiekosten zu senken.
Ein zentrales Thema für Neubauten ist die Heizungswahl, die im als „Heizungsgesetz“ bekannten Teil des GEG geregelt wird – dazu später mehr. Wärmepumpen, Fernwärme oder Solarthermie sind hier die typischen Lösungen. Damit die Dimensionierung der Anlage passt, empfiehlt sich eine präzise Heizlastberechnung, die den Wärmebedarf exakt ermittelt.
Wer bei Planung und Umsetzung keine Fehler machen möchte, sollte eine energetische Baubegleitung in Anspruch nehmen. Unsere Ingenieure stellen sicher, dass die Anforderungen an Hülle und Anlagentechnik auch tatsächlich erfüllt werden und Bauherren nicht Gefahr laufen, Fördermittel zu verlieren.
Mit einer frühzeitigen Energieberatung für Wohngebäude können Bauherren außerdem prüfen, welche Fördermittel von BAFA und KfW für Neubauprojekte in Frage kommen. So verbinden sich gesetzliche Anforderungen mit finanziellen Vorteilen und der Weg in ein nachhaltiges, zukunftssicheres Gebäude wird deutlich einfacher.
GEG-Anforderungen für Bestandsgebäude
In Sachen GEG-Anforderungen für Bestandsgebäude sieht der Gesetzgeber verschiedene Nachrüst- und Sanierungspflichten vor. Diese greifen immer dann, wenn ein Haus älter ist, bestimmte Bauteile erneuert werden oder ein Eigentümerwechsel stattfindet.
Zu den wichtigsten Nachrüstpflichten gehört die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, wenn der Dachraum unbeheizt ist. Auch Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Kellern oder Nebenräumen müssen fachgerecht gedämmt sein. Zudem gilt der Austausch bestimmter alter Heizungskessel unter gewissen Umständen als verpflichtend (Eigentümerwechsel, Erreichen eines bestimmten Alters). Dies betrifft primär alte Konstanttemperaturkessel. Ergänzend fordert das Gesetz eine Heizungsoptimierung, sobald größere Maßnahmen an der Anlage durchgeführt werden. Stehen ohnehin weitere Arbeiten an beziehungsweise gibt es weitere Potenziale, kann eine ganzheitliche energetische Sanierung lohnenswert sein.
Kommt es zu Sanierungen an der Gebäudehülle, müssen die neuen Bauteile bestimmte Mindeststandards einhalten. Wird also das Dach neu gedeckt, die Fassade gedämmt oder Fenster ersetzt, sind die vorgegebenen U-Werte, die den Wärmeverlust angeben, zwingend einzuhalten. Auch hier ist eine Wärmebrückenberechnung sinnvoll!
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan klären wir frühzeitig für Sie, welche Maßnahmen im Detail erforderlich sind und wie sie sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Bei einer umfangreichen Sanierung ist die Zusammenarbeit mit einem Energieberater verpflichtend. Ihr Vorteil dadurch: Sie erhalten eine kompetente Beratung und Zugang zu signifikanten Fördermitteln.
Heizungsgesetz im GEG: Was sich geändert hat
Das sogenannte Heizungsgesetz ist seit Anfang 2024 Teil des Gebäudeenergiegesetzes. Es schreibt vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Damit soll der Gebäudesektor unabhängiger von fossilen Energieträgern werden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel bereits. Bei Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greifen Übergangsregelungen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Hauseigentümer erhalten so je nach Gemeinde mehr Planungssicherheit, um zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Hybridlösungen zu wählen.
Typische Heizungsoptionen sind:
- Wärmepumpe: besonders effizient in Kombination mit guter Dämmung und Fußbodenheizung
- Fern- oder Nahwärme: sinnvoll, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist
- Hybridheizungen: Kombination von Gas- oder Ölheizung mit erneuerbarer Technik wie Solarthermie
- Biomasseanlagen: Einsatz von Holzpellets oder Hackschnitzeln, besonders in ländlichen Regionen
Gerade im Bestand stellt sich häufig die Frage, wann eine alte Anlage ersetzt werden muss. Wir empfehlen: Prüfen Sie die mittelfristige Wirtschaftlichkeit Ihrer aktuellen Anlage und planen Sie rechtzeitig, um Fördermittel in Anspruch zu nehmen und nicht unter Zeitdruck handeln zu müssen.
GEG und Ferienhäuser
Oft werden wir gefragt, ob Ferienhäuser im GEG eine Sonderstellung innehaben. Tatsächlich gibt es besondere Regeln. Grundsätzlich sind sie von den energetischen Anforderungen ausgenommen, wenn sie weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder der Energieverbrauch dadurch unter 25 Prozent des Jahresbedarfs eines ganzjährig genutzten Gebäudes liegt.
Wer sein Ferienhaus jedoch regelmäßig nutzt oder sogar ganzjährig vermietet, muss die gleichen Vorgaben einhalten wie bei Wohngebäuden: Dazu zählen Anforderungen an Dämmung, Heizung und gegebenenfalls auch Nachrüstpflichten.
Sanierungspflichten im Detail
Es gibt verschiedene Sanierungspflichten nach GEG, die insbesondere beim Eigentümerwechsel relevant werden. Diese sind besonders relevant, weil mit relativ kurzen Fristen versehen. Neue Eigentümer müssen innerhalb von zwei Jahren bestimmte Maßnahmen umsetzen, wenn diese bislang nicht erfolgt sind.
- Austausch alter Heizkessel: Konstanttemperaturkessel, die ein bestimmtes Alter erreichen, müssen unter bestimmten Umständen schon heute stillgelegt beziehungsweise ausgetauscht werden.
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs: Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachräumen sind verpflichtend zu isolieren.
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen: In unbeheizten Räumen sind offen liegende Rohre nachträglich zu isolieren.
Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder in vier- bis fünfstelliger Höhe.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz bei größeren Modernisierungen vor, dass erneuerte Bauteile den aktuellen Mindeststandards entsprechen müssen. Wer also Dach, Fassade oder Fenster austauscht, muss die geforderten U-Werte einhalten. Neben den Verpflichtungen für Einfamilienhäuser gibt es auch eine Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser.
Eine Sanierung des Dachs ist laut GEG nicht verpflichtend, kann aber ebenfalls eine sehr wertvolle Maßnahme sein, um langfristig Energie zu sparen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Dachsanierung.
In bestimmten Fällen können Eigentümer Befreiungen beantragen – etwa, wenn eine Maßnahme technisch nicht machbar ist oder die Kosten in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen (§ 102 GEG).
Möchten Sie mehrere dieser Maßnahmen gemeinsam durchführen, müssen Sie bei bestimmten Voraussetzungen einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen, um eine Förderung nach BEG beantragen zu können.
Dämmung nach GEG
Wer das Thema Dämmung im GEG sucht, wird an verschiedenen Stellen fündig. Sowohl bei Sanierungen als auch beim Neubau müssen die Bauteile der Gebäudehülle bestimmte Mindeststandards einhalten.
Zusätzliche Maßnahmen: Neben den Pflichtwerten lassen sich durch weitergehende Dämmmaßnahmen zusätzliche Einsparungen erzielen. So können zum Beispiel hochwertige Fenster oder eine Kombination mit einer modernen Lüftung den Energieverbrauch deutlich senken. Mit einem neu ausgestellten Energieausweis wird die erzielte Effizienzsteigerung sichtbar und gegenüber Käufern oder Mietern transparent.
Anforderungen an Außenbauteile: Außenwände, Dächer und Kellerdecken dürfen nur so viel Wärme durchlassen, wie es die im Gesetz festgelegten Grenzwerte erlauben. Wer also sein Dach neu eindeckt oder eine Fassade saniert, muss darauf achten, dass die eingesetzten Materialien die vorgeschriebenen U-Werte erreichen.
Wirtschaftlichkeit: Alle Maßnahmen müssen nicht nur technisch sinnvoll sein, sondern sich auch wirtschaftlich rechnen. Konkretes Praxisbeispiel: Die Investition in die Dämmung soll sich innerhalb der üblichen Lebensdauer durch eingesparte Heizkosten amortisieren. Eine fachkundige Energieberatung vor Ort hilft, die Kosten und Einsparungen realistisch zu kalkulieren.
Fazit zum GEG 2025: Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Das Gebäudeenergiegesetz bringt für Neubauten und Bestandsgebäude klare Anforderungen mit sich. Wer die Vorgaben kennt, kann rechtzeitig handeln und dadurch Bußgelder vermeiden, Energiekosten senken und den Wert der eigenen Immobilie langfristig sichern. Besonders beim Eigentümerwechsel oder beim Austausch der Heizung ist es wichtig, die Fristen einzuhalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Eine fachkundige Begleitung erleichtert diesen Prozess erheblich. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, einer professionellen Energieberatung oder der energetischen Baubegleitung lassen sich die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen und mit attraktiven Fördermitteln verbinden.
Häufige Fragen zu den GEG-Anforderungen
Sie möchten noch mehr erfahren? In diesem Abschnitt beantworten wir Ihnen oft gestellte Fragen zum GEG und seinen Anforderungen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die GEG-Vorgaben nicht einhalte?
Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Besonders riskant ist es, wenn Pflichtmaßnahmen wie die Dämmung oder der Austausch alter Heizungen ignoriert werden. Eine rechtzeitige Energieberatung hilft, im Rahmen der GEG-Anforderungen zu handeln und finanzielle Unterstützung mitzunehmen.
Müssen auch denkmalgeschützte Gebäude die GEG-Anforderungen erfüllen?
Für Baudenkmale gelten besondere Regeln. Oft gibt es Ausnahmen, da der Erhalt der historischen Substanz Vorrang hat. Dennoch sind auch hier energetische Verbesserungen möglich. Welche Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie zum Beispiel durch eine Energieberatung für Denkmäler.
Welche Rolle spielt die Gebäudetechnik beim GEG?
Nicht nur die Gebäudehülle ist wichtig für den Energieverbrauch. Die Anlagentechnik ist mindestens genauso relevant für ein energiesparendes Gebäude. Effiziente Lüftungsanlagen, moderne Heizsysteme und erneuerbare Energien sind Teil der Gesamtbilanz. Wenn Sie eine größere Sanierung planen, sollten Sie sich zusätzlich energetisch beraten lassen, um die Potenziale der technischen Systeme auszuschöpfen.
Gibt es Förderungen speziell für Unternehmen, die GEG-Maßnahmen umsetzen müssen?
Ja, für Unternehmen stehen eigene Programme bereit. Diese reichen von Zuschüssen für Anlagentechnik bis hin zu geförderten Beratungen. Besonders hilfreich ist dabei ein Energiemanagement nach ISO 50001, das rechtliche Anforderungen unterstützt und die Betriebskosten langfristig senkt.