Wollen Sie heutzutage neu bauen, müssen Sie die verschiedenen Anforderungen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Ob Effizienzhaus-Stufe, baulicher Wärmeschutz oder Technikplanung: Bereits in der frühen Entwurfsphase sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen im Neubau gelten, wie Sie typische Fehler vermeiden und warum eine Energieberatung schon vor dem Bauantrag entscheidend ist.

- GEG als Basis: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt für alle Neubauten verbindliche Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Dämmung, Heiztechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien fest.
- Pflicht zum Energiesparen: Jeder Neubau muss unter Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen errichtet werden. Soll eine Förderung erzielt werden, darf der Energiebedarf aber höchstens 55 Prozent des Primärenergieverbrauchs eines Referenzgebäudes betragen, besser ist natürlich noch weniger.
- Wichtige Anforderungen: Gute Dämmung, luftdichte Bauweise, Schutz vor Überhitzung im Sommer und ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien, meist über Wärmepumpe, Photovoltaik oder Fernwärme.
- GEG = Mindeststandard: Wer nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, baut pflichtgemäß, aber nicht förderfähig. Erst höhere Standards (z. B. EH 55, EH 40 oder EH 40 QNG) eröffnen attraktive Zuschüsse und Kredite.
- Frühzeitige Planung lohnt sich: Eine Energieberatung schon in der Entwurfsphase hilft, Technik, Materialien und Fördervorgaben optimal abzustimmen. Späte Änderungen sind teuer und gefährden Förderansprüche.
- Typische Fehler vermeiden: Häufige Probleme entstehen durch zu späte Einbindung des Energieberaters, knapp kalkulierte Nachweise, fehlenden Hitzeschutz oder undichte Anschlüsse.
- Förderung und Nachweis: Für KfW- und BAFA-Förderungen ist eine Energieberatung Pflicht. Sie sorgt für normgerechte Berechnungen und erhöht die Planungssicherheit.
Was sagt das GEG zu Neubauten?
Wer heute ein Haus neu baut, kommt am Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vorbei. Es regelt bundesweit die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten, von der Dämmung bis zur Heiztechnik. Damit ist das GEG ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik und eng verknüpft mit dem Ziel, den Gebäudesektor schrittweise treibhausgasneutral zu machen.
Für Bauherren bedeutet das: Bereits in der frühen Planungsphase müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, um alle Vorgaben zu erfüllen. Das betrifft nicht nur die Bauweise, sondern auch die Wahl der Energiequelle, die Gebäudetechnik und den Nachweis der Energieeffizienz.
Was regelt das GEG im Neubau konkret?
- Gesamtenergiebedarf: Gebäude dürfen nur eine bestimmte Menge Primärenergie verbrauchen.
- Wärmeschutz: Die Gebäudehülle muss gut gedämmt sein.
- Technikvorgaben: Heizungen und Lüftungen müssen moderne Standards erfüllen.
- Erneuerbare Energien: Ein Anteil der Energie muss aus erneuerbaren Quellen stammen.
Und was heißt das für die Praxis?
Bauherren stehen vor der Herausforderung, diese Anforderungen technisch, wirtschaftlich rentabel und förderfähig umzusetzen beziehungsweise umsetzen zu lassen. Eine gute Planung – am besten mit einem kompetenten Energieberater – entscheidet, ob ein Projekt effizient, förderfähig und zukunftssicher ist.
Wichtig: Das GEG legt die Mindeststandards fest. Wer Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder andere Zuschüsse nutzen möchte, muss in der Regel das Äquivalent eines bestimmten Effizienzhausstandards erfüllen, das je nach Ausprägung noch strenger ist.
Was ist ein Niedrigstenergiegebäude (§ 10 GEG)?
Das GEG schreibt vor, dass alle Neubauten als sogenannte Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 10 GEG und basiert auf einer EU-Richtlinie, die bereits 2010 beschlossen wurde.
Was bedeutet „Niedrigstenergiegebäude“ konkret?
Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude mit:
- sehr geringem Energiebedarf,
- der zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird,
- und das den gesetzlich festgelegten Grenzwerten für Energieverbrauch und Wärmeschutz entspricht.
Das Gesetz nennt dafür keine festen Verbrauchswerte, sondern verweist auf ein Referenzgebäude, an dem sich jede Planung messen muss. Neubauten dürfen etwa nur 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzbaus aufweisen.
Warum sorgt der Begriff oft für Verwirrung?
Der Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ klingt ambitioniert, meint in der Praxis aber zunächst nur das Mindestmaß für eine Förderung. Wer weitere KfW-Förderungen nutzen will, muss noch deutlich strengere Anforderungen erfüllen, wie etwa für ein Effizienzhaus 40 nach KfW-Standard. Die 40 bezieht sich in diesem Fall auf den Energieverbrauch verglichen mit der Referenz. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 Prozent an Energie verglichen mit dem Referenzgebäude.
Unser Merksatz für die Praxis:
GEG = Gibt gesetzliche Grenzwerte.
KfW-Effizienzhaus = Förderfähiger Qualitätsstandard für Gebäude mit bis zu 55 Prozent Primärenergiebedarf eines vergleichbaren Referenzbaus.
Viele Bauherren orientieren sich daher direkt an einem Effizienzhaus-Standard, da damit Fördermittel möglich sind und das GEG automatisch erfüllt ist.
Diese GEG-Anforderungen gelten beim Neubau
Das GEG enthält eine ganze Reihe technischer Anforderungen, die beim Neubau verbindlich sind. Diese betreffen sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik, also Heizung, Lüftung, Warmwasser und gegebenenfalls die Kühlung des Hauses.
Die wichtigsten Vorgaben des GEG für Neubauten im Überblick
- Jahres-Primärenergiebedarf (§ 15 GEG)
Ein Neubau darf nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes verbrauchen. Maßgeblich ist der sogenannte Primärenergiebedarf, der auch Verluste bei der Energieerzeugung und -verteilung berücksichtigt. - Baulicher Wärmeschutz (§ 16 GEG)
Die Gebäudehülle – also Außenwände, Dach, Bodenplatte und Fenster – muss gut gedämmt sein. Der sogenannte Transmissionswärmeverlust darf den Grenzwert des Referenzgebäudes nicht überschreiten. - Mindestwärmeschutz (§ 11 GEG)
Bauteile müssen so geplant werden, dass keine Bauschäden durch Kondensat oder Schimmel entstehen. Dies gilt insbesondere für ungedämmte Kellerdecken oder schlecht gedämmte Wandanschlüsse. - Dichtheit und Lüftung (§ 13 GEG, § 14 GEG)
Neubauten müssen luftdicht ausgeführt sein. Die Luftwechselrate darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Gleichzeitig ist ein ausreichender „sommerlicher Wärmeschutz“ vorgeschrieben. - Erneuerbare Energien (§ 10 Abs. 2 und § 71 GEG)
Ein Teil der Energieversorgung muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Zulässig sind zum Beispiel:- Photovoltaik oder Solarthermie
- Wärmepumpen
- Holzpelletheizungen
- der Anschluss an ein effizientes Wärmenetz
- Technikvorgaben für Heizungsanlagen (§§ 71 ff. GEG)
Seit 2024 gelten neue Anforderungen an Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und die Integration erneuerbarer Energien.
Hinweis: Für Wohngebäude gelten andere Nachweisverfahren als für Nichtwohngebäude, insbesondere bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach DIN V 18599.
Tabelle: Was das GEG für einen Neubau verlangt – einfach erklärt
Vereinfacht gesagt können Sie sich bei der Planung eines Neubaus an die folgenden Faktoren halten:
Bereich | Was vorgeschrieben ist |
Energieverbrauch | Ihr neues Haus darf nur maximal 55 Prozent des Energiebedarfs eines Referenzhauses verbrauchen. |
Dämmung der Gebäudehülle | Die Außenwände, das Dach und die Fenster müssen gut gedämmt sein, um Wärmeverluste zu vermeiden. |
Schutz vor Wärmeverlust | Kellerdecke, Fensteranschlüsse und Dachbereiche dürfen keine Wärmebrücken bilden. |
Luftdichtheit | Das Haus muss so gebaut sein, dass möglichst wenig unkontrollierte Luft entweicht. Ein Blower-Door-Test ist empfehlenswert. |
Hitzeschutz im Sommer | Neubauten müssen so geplant sein, dass sie sich im Sommer nicht überhitzen. Das gelingt etwa durch Verschattung oder spezielle Fenster. |
Erneuerbare Energien | Sie müssen einen Teil der Energie über erneuerbare Energien bereitstellen, etwa durch eine Wärmepumpe, Solaranlage oder Fernwärme. |

Wer beim Neubau von Anfang an auf eine GEG-konforme Planung achtet, spart nicht nur Energie – sondern auch Zeit, Geld und Nerven. Eine gute Energieberatung macht aus gesetzlichen Vorgaben ein solides, förderfähiges Konzept.
Energieberater & Ing. André Heid M.Sc.
Neubau GEG-konform planen: So setzen Sie Anforderungen sinnvoll um
Wer einen Neubau plant, sollte das GEG von Anfang an miteinbeziehen, denn viele Anforderungen von der Wärmedämmung bis zur Auswahl der Heizung greifen schon in der Entwurfsphase. Spätere Korrekturen sind oft teuer und können Förderansprüche gefährden. Glücklicherweise kann Ihnen ein Energieberater in dieser Phase besonders helfen.
Frühzeitige Planung ist der Schlüssel
Energieeffizienz beginnt nicht mit dem Bau, sondern mit dem ersten Planungsstrich. Je früher ein Energieberater eingebunden wird, desto besser lassen sich die GEG-Vorgaben technisch, wirtschaftlich und förderfähig umsetzen. Sehr gut eignet sich dafür eine energetische Baubegleitung.
Typische Fragen, die wir häufig im Planungsprozess sehen:
- Wie lässt sich eine großzügige Glasfassade realisieren, ohne beim sommerlichen Wärmeschutz zu scheitern?
- Welche Heiztechnik erfüllt die Anforderungen des GEG und bietet das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis?
- Bietet eine PV-Anlage einen finanziellen Vorteil im Zusammenspiel mit Wärmepumpe und Batteriespeicher?
- Wie wird der Primärenergiebedarf optimiert? Durch Anlagentechnik, Dämmung oder beides?
- Lohnt sich eine Kombination aus Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung oder genügt ein klassisches Lüftungskonzept?
Bauteile und Technik: diese Entscheidungen zählen
Die zentralen Stellschrauben für ein GEG-konformes Haus sind:
1. Dämmung und Gebäudehülle
- Außenwände, Dach, Fenster und Kellerdecke müssen gut gedämmt sein.
- Qualität ist wichtiger als Dicke: Entscheidend ist der U-Wert des Bauteils.
- Wärmebrücken (z. B. an Balkonplatten oder Rollladenkästen) sollten gezielt reduziert werden.
2. Heizungs- und Anlagentechnik
- Wärmepumpen sind in Neubauten heute oft der Standard, denn sie erfüllen GEG und Fördervorgaben. Dank einer Heizlastberechnung kann der Bedarf sehr gut berechnet werden, sodass die Wärmepumpe richtig dimensioniert ist.
- Alternativen wie Holzpelletheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind ebenfalls möglich.
- Solarthermie und Photovoltaik können zur Deckung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.
3. Lüftung und Hitzeschutz
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung verbessert Effizienz und Wohnkomfort.
- Großflächige Fenster erfordern Verschattungsstrategien durch Dachüberstände, Jalousien oder Sonnenschutzverglasung.
Wer Technik, Materialien und Fördervorgaben aufeinander abstimmt, baut gesetzeskonform effizient, komfortabel und zukunftsfähig.
Wie Förderungen und GEG im Neubau zusammenspielen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die gesetzlichen Mindeststandards für Neubauten fest. Wie wir jedoch bereits festgestellt haben, vergeben Sie Chancen auf zusätzliche attraktive Förderungen und Zuschüsse, wenn Sie sich „nur“ an diesen Mindeststandard halten.
Effizienzhaus-Standards als Fördervoraussetzung
Förderungen gibt es vor allem für Neubauten, die einen der sogenannten Effizienzhaus-Standards erreichen. Primär sind das zum Beispiel EH 40 oder EH 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG). Diese Gebäude verbrauchen deutlich weniger Energie als es das GEG verlangt und erfüllen zusätzliche Kriterien an Dämmung, Technik oder den Einsatz erneuerbarer Energien.
Eine Förderung für den Effizienzhaus-Standard EH 55 erfolgt nicht immer! Der Fördertopf 2025 war beispielsweise sehr klein (59 Millionen Euro) und der erste seiner Art seit 2022. Bei dieser Größe kann nur ein Bruchteil der Anträge tatsächlich Mittel erhalten. Planen Sie für ein EH 55, sollten Sie daher einen Plan B kalkulieren und/oder mit Ihrem Antrag sehr schnell sein.
Ein Energieberater erstellt den notwendigen Energieausweis und berechnet, welche Stufe erreichbar ist. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine Förderung wirtschaftlich sinnvoll ist. Siehe dazu auch unsere Leistungen zur Fördermittelberatung.
Energieberatung hilft, GEG-Anforderungen an Neubau zu übertreffen
Eine qualifizierte Energieberatung ist nicht nur für die Antragstellung vorgeschrieben. Sie hilft auch, die Förderbedingungen gezielt in die Planung einzubauen. Schon kleine Anpassungen, etwa bei der Wahl der Fenster oder der Auslegung der Heizungsanlage, können den Unterschied machen, ob eine Immobilie nur GEG-konform ist oder zusätzlich förderfähig wird.
Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Energieberatung für Wohngebäude und zur energetischen Baubegleitung.
So vermeiden Sie Fehler: Wo Bauherren beim GEG-Neubau oft scheitern
Das GEG schafft klare Vorgaben, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Problemen. Selbst nach Jahren kommen typische Fehlerquellen immer wieder vor, auch wenn die Energieberatung bei Förderungen inzwischen verpflichtend ist. Der Grund: Diese Pflicht greift erst ab der Antragstellung. Wer bis dahin ohne fachliche Begleitung plant, riskiert Fehlentscheidungen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
- Ein häufiger Stolperstein ist die späte Einbindung der Energieberatung. Architekten und Bauträger entwerfen das Gebäude, wählen Materialien und legen Fensterflächen fest, erst danach wird der Energieberater hinzugezogen, um die Förderfähigkeit zu prüfen. Dann muss oft nachjustiert werden, manchmal mit teuren Planänderungen.
- Ein zweites Problem ist die knappe Kalkulation der Nachweise. Werte wie Primärenergiebedarf oder Wärmedurchgangskoeffizient werden häufig auf Kante geplant. Schon kleine Abweichungen in der Bauausführung – etwa eine andere Fensterqualität oder eine etwas dünnere Dämmschicht – können dann dazu führen, dass der Neubau die GEG-Vorgaben oder die Förderkriterien nicht mehr erfüllt. Hier hilft nur, von Anfang an mit Sicherheitsreserven zu arbeiten und die Bauausführung durch eine energetische Baubegleitung engmaschig zu kontrollieren.
- Auch die Luftdichtheit bleibt eine Schwachstelle. Selbst wenn die Planung rechnerisch aufgeht, sorgen unsaubere Anschlüsse an Fenstern, Dachdurchdringungen oder Kellerdecken dafür, dass zu viel warme Luft entweicht. Das verschlechtert nicht nur die Energiebilanz, sondern begünstigt auch Feuchtigkeit und Schimmel.
- Nicht zu unterschätzen ist außerdem der sommerliche Wärmeschutz. Große Glasflächen sind beliebt, doch ohne Verschattung oder spezielle Verglasung kommt es schnell zur Überhitzung. Das treibt den Kühlbedarf nach oben und unterläuft den Effizienzgedanken.
- Und schließlich scheitern viele Projekte daran, dass Gebäudehülle und Technik nicht als Gesamtsystem gedacht werden. Eine moderne Wärmepumpe entfaltet ihr Potenzial nur dann, wenn auch die Hülle ausreichend gedämmt ist und die Heizlast korrekt berechnet wurde.
Das alles zeigt: Die Beratungspflicht bei Förderprogrammen verhindert zwar manche Fehler, sie ersetzt aber nicht die frühzeitige und kontinuierliche Begleitung. Setzen Sie also schon in der Entwurfsphase auf Energieberatung für Wohngebäude und sichern Sie die Umsetzung mit einer energetischen Baubegleitung ab. So sparen Sie am Ende Energie, Ärger und Kosten.
Häufige Fragen zu GEG-Anforderungen an Neubauten
Beim Neubau tauchen viele Detailfragen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf – von Sonderregelungen für kleine Gebäude bis hin zu den Chancen auf Fördermittel. Die wichtigsten Antworten auf häufige Szenarien haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Muss ich beim Neubau immer einen Energieberater hinzuziehen?
Für die reine Erfüllung des GEG ist ein Energieberater nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn Sie aber Fördermittel beantragen möchten, ist er Pflicht. Darüber hinaus profitieren Sie schon in der Planungsphase davon, weil Fehler vermieden und Förderchancen gesichert werden. Ziehen Sie trotzdem in Erwägung, möglichst früh einen Energieberater ins Projekt einzubeziehen, um bei der energetischen Planung auf der sicheren Seite zu sein.
Was passiert, wenn mein Neubau die GEG-Vorgaben nicht einhält?
In diesem Fall riskieren Sie Bußgelder, den Verlust von Fördermitteln oder sogar die Unwirksamkeit der Baugenehmigung. Außerdem dürfen Energieausweise nur dann ausgestellt werden, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.
Gilt das GEG auch für kleine Neubauten wie Gartenhäuser oder Tiny Houses?
Das kommt auf die Nutzung an. Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche oder mit kurzer jährlicher Nutzung sind in vielen Fällen ausgenommen. Sobald ein Gebäude dauerhaft bewohnt oder beheizt wird, greifen die GEG-Vorgaben jedoch in voller Breite.
Bekomme ich mit einer Glasfassade Probleme beim sommerlichen Wärmeschutz?
Große Fensterflächen sind möglich, aber nur mit passenden Maßnahmen wie Verschattung, spezieller Verglasung oder baulichen Lösungen. Wenn Sie diese Aspekte zu spät bedenken, drohen Überhitzung und zusätzlicher Kühlbedarf.
Welche Rolle spielt die Wahl des Heizsystems bei der GEG-Erfüllung?
Das {{Heizsystem]] ist einer der wichtigsten Aspekte mit Hinblick auf das GEG beim Neubau. Wärmepumpen sind im Neubau inzwischen oft genug der Standard, weil sie die Anforderungen erfüllen und förderfähig sind. Sie können aber auch andere Lösungen wählen, etwa Holzpelletheizungen oder Fernwärme. Wichtig ist, dass der Anteil erneuerbarer Energien nachweisbar ist.
Lohnt es sich, im Neubau mehr zu tun als das GEG verlangt?
Ja, eine stark auf Energieeffizienz ausgerichtete Neubauplanung kann sich lohnen. Mit zusätzlichen Maßnahmen sichern Sie sich Fördermittel, steigern den Wert Ihrer Immobilie und reduzieren langfristig Energiekosten. Besonders sinnvoll ist es etwa, gleich einen Effizienzhaus-Standard anzustreben, statt nur die Mindestanforderungen einzuhalten.